Vorbemerkung

 

Der nachfolgende Text ist in der Zeit von 1997 bis zum 31. Dezember 1998 fertig gestellt worden. Die letzte Feinkorrektur wurde laut Dateiinfo am 04. Januar 2000 vorgenommen (letztes Korrekturabfassungsdatum). Der Text ist Teil der im Abschluss befindlichen Dissertation an der Ruhr-Universität Bochum mit dem vorläufigen Titel „L'église est la Mère des Pauvres. Das diakonische Engagement der Hugenotten in Berlin 1672-1772 (unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorgeschichte und Tradition). Diakonie zwischen Ohnmacht, Macht und Bemächtigung“.

Diese Kapitel über das hugenottische Waisenhaus und die „École de Charité“ (Armenschule) bilden eine in sich abgeschlossene Einheit. Einige wenige Rückbezüge und Querverweise zum übrigen Text werden aber für den Leser nicht nachvollziehbar sein, da ihm das Textganze fehlt. Auch bedürfen die Fußnoten des vorhandenen Textes einer abschließenden Korrektur und ggf. der Ergänzung, wenn die einzelnen Kapitel der Arbeit zu einem Textganzen zusammengeführt werden. Die präsentierten Kapitel sind aber so detailliert und relevant für die Forschung, dass der kundige aber auch weniger kundige Leser in jedem Fall einen Gewinn davon haben wird.

Die Hugenotten haben durch ihre eigene Tradition und Geschichte bedingt, gerade mit diesen beiden Institutionen in Berlin, wie sich im Folgenden zeigen wird, ganz eigene Akzente in der Diakonie, Armenfürsorgegeschichte und Armutsbekämpfung gesetzt. Diese Akzentsetzung bewegte sich freilich immer im Spannungsfeld der der Obrigkeit treu ergebenen und auf Integration bedachten Minderheit auf der einen Seite und ihrer eigenen Identität, mentalen Prägung und materiellen Herausforderungen auf der anderen Seite.

Gerhard Wenzel, Köln, den 17. Juli 2006

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

3.3. Das Französiche Waisenhaus („Maison des Orphelins“)
3.3.1. Ursprung und Ziel der Institution – Vorgeschichte und Reglements (incl. Exkurs: Phasen der Waisenhauserziehung nach H. Kallert)
3.3.2. Tatsächliche Praxis und historische Entwicklung
3.3.2.1. Unterricht, Erziehung und Arbeit
3.3.2.1.1. Unterricht und Erziehung
3.3.2.1.2. Arbeit (Lehrstellenvermittlung und Begleitung der Lehrlinge; Arbeit im Haus – Zweck, Nutzen und Stellenwert)
3.3.2.2. Das Waisenhaus im Konfliktfeld von Manufakturwesen und Seidenindustrie

 

3.4. Die Armenschule („École de Charité“)
3.4.1. Ursprung und Ziel der Institution – Vorgeschichte und Reglements
3.4.2. Tatsächliche Praxis und historische Entwicklung
3.4.2.1. Erziehung, Unterricht und Arbeit
3.4.2.1.1. Erziehung und Unterricht
3.4.2.1.2. Arbeit (Lehrstellenvermittlung und Begleitung der Lehrlinge; Arbeit im Haus – Zweck, Nutzen, Stellenwert)
3.4.2.2. Die École de Charité im Konfliktfeld von Manufakturwesen und Seidenindustrie

 

 

3.3. Das Französische Waisenhaus („Maison des Orphelins“)

3.3.1. Ursprung und Ziel der Institution – Vorgeschichte und Reglements

Zur Einrichtung des „Maison des Orphelins“ („Waisenhaus“) gibt es mittlerweile über Darstellungen des groben Geschichtsverlaufs1 der Einrichtung hinaus auch eine, die sich näher mit ihrer Funktion beschäftigt, jedoch primär unter der Fragestellung der Schulbildung2, sodass man dort wenig über ihre diakonische Konzeption und über ihre in diesem Sinne soziale Funktion erfährt.

Zwei Aussagen begegnen im Schrifttum über diese Institution immer wieder, erstens dass sie nach dem Vorbild des 1698 von A. H. Francke in Halle gegründeten Waisenhauses errichtet worden sei3 und zweitens, dass sie als „eine Art Nobelinstitut“4 geplant gewesen sein soll. Mit beiden Behauptungen wird sich der erste Abschnitt über das Waisenhaus im Rahmen der Darstellung der Gründungsgeschichte und der Reglements auseinandersetzen. Zu Beginn soll hier jedoch ein Exkurs über die Phasen der Waisenhauserziehung nach H. Kallert stehen, der dazu dienen soll, das diakonische Engagement der französischen Protestanten in diesem Bereich besser einordnen zu können.

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Exkurs: Phasen der Waisenhauserziehung nach H. Kallert

In ihrer Arbeit mit dem Thema „Waisenhaus und Arbeitserziehung im 17. und 18. Jh.“ hat sich H. Kallert besonders darum bemüht, den konzeptionellen Wandel der Waisenhäuser und den Stellenwert der Arbeit und Arbeitserziehung in ihnen herauszuarbeiten.5 Die von ihr erarbeiteten historischen und konzeptionellen Differenzierungen6 sind unerlässlich, um die Eigenart und Leistung des franz. Waisenhauses richtig einschätzen zu können. Es handelt sich also darum, einem Bereich der Sozialgeschichte bzw. sozialgeschichtlicher Forschung die nötige Aufmerksamkeit zu widmen, um Aussagen über diakonische Gestalt und Spezifika machen zu können.7 Obwohl nicht als solche beabsichtigt, liefert die Arbeit H. Kallerts durch ihr Thema bedingt einen Einblick in den tatsächlichen Alltag dieser Institutionen sowie in ihre politische und ökonomische Einbindung. Trotz der von ihr aufgezeigten eindeutigen Tendenzen und Tatsachen, die im Folgenden darzustellen sind, erliegt sie nicht der Gefahr distanzloser Pauschalisierungen8, die der Komplexität des Alltags im Bereich der „Armenfürsorge“ dieser Zeit nicht gerecht werden würden.

Nach H. Kallert lässt sich der Wandel in der Waisenhauserziehung vor allem an den Motiven der Arbeit und Arbeitserziehung in den Waisenhäusern erkennen.9 Zeitlich lassen sich vier Phasen der Waisenhausgründungen10 voneinander abgrenzen:

Die erste Phase reicht vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis etwa 1690 und „war gekennzeichnet durch die Gründung von Zucht- und Waisenhäusern, vornehmlich durch die Regierungen reformierter Städte“.11

In der zweiten Phase, die von 1690 bis 1720 reicht, werden überwiegend reine Waisenhäuser gegründet, sämtlich von Pietisten beeinflusst. Dem Beispiel Franckes folgen zahlreiche private, städtische und staatliche Einrichtungen. Das tatsächliche zahlenmäßige Ausmaß solcher am Muster Halles orientierter Gründungen wird jedoch neuerdings sehr gering eingeschätzt.12

Für die dritte Phase von 1720-1760 kann man „ein erneutes Vordringen der Gründungen von Zucht- und Waisenhäusern, die nun meist von den kleinen absoluten Fürsten sowohl protestantischer als auch katholischer Länder ins Leben gerufen wurden“,13 konstatieren. Aus der ersten Phase übernahmen diese Einrichtungen die gemeinsame Unterbringung verschiedener notleidender Personengruppen. Gründung und Zweck waren jedoch wesentlich von den Interessen des Merkantilismus bestimmt.14 Typisch für diese Zeit waren große Zentralanstalten, in denen verschiedene Randgruppen lebten und für den wirtschaftlichen Gewinn arbeiteten.

Die letzte Phase ab 1760 bis zum Ende des 18. Jahrhundert ist von Umbrüchen geprägt. Im Zuge des sogenannten Waisenhausstreits15 werden zahlreiche „Anstalten“ aufgelöst oder stark reformiert. Zudem gaben die Industrieschulbewegung16 und Pestalozzi neue Impulse.

In Bezug auf die Funktion der Arbeit bzw. der Arbeitsbeschäftigung und -erziehung in den Waisenhäusern lassen sich hauptsächlich drei Motive17 voneinander unterscheiden, die zwar nicht immer ganz zu trennen sind und auch parallel existiert haben, jedoch zum Teil eher der einen oder anderen dieser vier historischen Phasen zuordenbar sind:

  1. Arbeit zur Verhinderung von Müßiggang und Bettel,
  2. Arbeit für den wirtschaftlichen Nutzen der „Anstalt“,
  3. Arbeit zur Einführung und zum Nutzen neuer Manufakturen
  4. Arbeit als Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.

Zu diesen vier Punkten und ihrer Zuordnung zu den vier historischen Phasen sollen ein paar Ausführungen genügen.

Das Ziel der Verhinderung von Müßiggang und Bettel dominierte besonders die Anstaltsgründungen der ersten Phase, also bis 1690. Durch Arbeitsdisziplin sollten die Kinder wie auch alle anderen Personengruppen an Arbeit gewöhnt werden. Zweifellos war dieses Ziel der Arbeitsdisziplinierung in der Folgezeit fast durchgehend ein starkes Motiv geblieben, aber jeweils unter anderen Voraussetzungen und mit anderen Zuordnungen. Die Arbeit blieb in dieser ersten Phase vorwiegend reines Zuchtmittel. Die meisten Einrichtungen wurden mit dem ausdrücklichen Ziel der Abschaltung des Bettels gegründet. Im „Müßiggang“ sah man den Ursprung allen Übels, aller sittlicher und religiöser Gefährdung und damit auch der Gesellschaft bzw. der Städte.

Zunehmend verbreitete sich jedoch der Gedanke, dass die Arbeit auch zum wirtschaftlichen Nutzen der „Anstalt“ beitragen soll. Die Motivation bei der Gründung der ersten Zentralanstalten und Zucht- und Waisenhäuser zum Zwecke der Befreiung der Städte durch die Last der Armen und Bettler fand ihre logische Fortsetzung im Gedanken von möglichst ökonomischen Einrichtungen, die sich durch die Arbeit der „Insassen“ selbst tragen und der Stadt nicht zur Last fallen sollten. Das bewirkte zwar eine zielgerichtetere Arbeit, die an Quantität und Qualität orientiert war und nicht mehr nur an bloßer Beschäftigung als solcher, brachte aber gleichzeitig das Problem mit sich, dass die gesamte Pädagogik des Waisenhauses auf dieses eine Ziel hin abgestimmt war und alle Geschicke der Einrichtung von der Einbindung in einen Wirtschaftsbetrieb abhängig waren.18

Vollends trat dies Negativum schließlich dort zu Tage, wo die Arbeit in Waisenhäusern der Einführung neuer Manufakturen diente, so vor allem in der Zeit von 1720-1760. Das Ziel der Arbeitserziehung verschob sich „vom wirtschaftlichen Nutzen für die Anstalt selbst auf den wirtschaftlichen Nutzen für den Staat“.19 Es war geradezu ihr Gründungszweck, die Wirtschaftskraft des Staates zu fördern. Für die Kooperation mit Manufakturen eigneten sie sich besonders deshalb, „weil hier Räumlichkeiten und billige Arbeitskräfte in großer Zahl vorhanden waren“.20 Für bestimmte Arbeitsgänge der neuartigen Manufakturen war die Fingerfertigkeit der Kinder besonders gefragt. Gleichzeitig sollten sie aber auch den Nachwuchs für diese neuen Produktionstechniken stellen. Entscheidend ist, dass vor allem im ersten Fall „die Arbeitserziehung dem Zögling nicht zum späteren selbständigen Erwerb seines Unterhalts befähigen“, sondern lediglich der Produktion dienen sollte. Ausgangspunkt waren nicht die individuellen Fähigkeiten des Kindes, sondern allein die wirtschaftlichen Erfordernisse. Entsprechend galt, dass je „mehr die Arbeit unter den Gesichtspunkt des unmittelbaren Gewinns gestellt wurde – statt unter den der Vorbildung für das spätere Leben [...]“ desto mehr verlor der Schulunterricht an Gewicht.

Mit Blick auf das spätere Berufsleben und ihre gesellschaftliche Eingliederung musste die Frage der Fähigkeiten und der Befähigung jedoch wieder mehr in den Blick genommen werden und zwar gesamtgesellschaftlich gesehen auf die „Brauchbarkeit“ bezogen, die auch früher in der Form der Bekämpfung von Bettel und Müßiggang Gegenstand der Bemühungen gewesen war, nun jedoch inhaltlich positiv definiert wurde. Individuell betrachtet sollte sie auf die Befähigung zu einer selbständigen Berufsausübung abzielen. An diesen beiden Punkten setzten Reformversuche in Waisenhäusern und überhaupt im Erziehungswesen ab ca. 1760 und verstärkt gegen Ende des 18. Jahrhundert an. Die auf wenige Handgriffe reduzierte Arbeitserziehung für Unternehmen, die zudem oft unwirtschaftlich arbeiteten, genügte langfristig kaum den gesellschaftlichen Anforderungen nach Anpassungsfähigkeit und Vielseitigkeit und stieß auch auf Kritik der neuen humanen pädagogischen Vorstellungen der Aufklärung und der Philanthropen.

Die „Brauchbarkeit“ war letztlich Ziel aller Waisenhäuser aller Phasen, aber: „Obwohl dies aller Berufserziehung in Waisenhäusern gemeinsam war, zeigen sich erhebliche Unterschiede je nachdem, ob das leitende Prinzip die Förderung des gesellschaftlichen Ganzen oder die Individualität des Zöglings war. Auch im zweiten Fall war die tatsächliche Berufserziehung in mannigfacher Weise von sachlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Rücksichten abhängig, aber es blieb doch ihr Ziel, den Zögling zum selbständigen Bestehen im späteren Leben zu befähigen.“ [Ende des Exkurses]

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Von diesem Exkurs ausgehend, werden Bedeutung und Konzeption des Maison des Orphelins am ehesten noch an der Gestalt von Unterricht und Arbeit und deren Verhältnis zueinander festzumachen sein. Das soll sowohl weiter unten bei der Schilderung der tatsächlichen Praxis und der historischen Entwicklung des Waisenhauses geschehen als auch hier. Denn die Gründungsgeschichte und die festgelegten Reglements geben Aufschluss über Ziel und Charakter der Einrichtung und über die Bedeutung der Faktoren Arbeit und Unterricht.

Es ist nicht ganz richtig, dass die erste Anregung aus dem Jahre 1717 zum Bau des Waisenhauses von dem in Leipzig wohnenden franz.-prot. Kaufmann Jacques Gailhac gekommen sei, wie fast durchweg in der Literatur so dargestellt. Zumindest kam sie nicht unmittelbar von ihm, sondern von einem namentlich unbekannten Freund aus Holland, der von dortigen Erfahrungen ausgehend nach Information über die Lage der Armen- und Waisenversorgung der Berliner Gemeinde ihr die Errichtung eines solchen Hauses empfahl. Er glaubte auch Ähnlichkeiten zwischen der in Holland und der bis dato in der franz.-prot. Gemeinde Berlins praktizierten Waisenversorgung feststellen zu können. J. Gailhac machte diese Sache – von den Ratschlägen des Freundes beeindruckt – zu seinem eigenen Anliegen und leitete diese Anregung an das consistoire der Berliner Gemeinde weiter. Allein dies zeigt schon, dass der Ursprung des Maison des Orphelins nicht genuin franz.-prot. war.

1725 wird das Waisenhaus schließlich fertiggestellt. Seine Entstehungsgeschichte fällt somit in die Endphase der Etablierung und in den Beginn der zweiten Phase. J. Wilke macht auf die zeitliche Verzögerung der Entstehung aufmerksam – acht Jahre vergingen bis zum Bezug des Hauses. Einer der entscheidenden Gründe dafür liegt in der finanziellen Belastung durch zwei andere gleichzeitige Projekte. Zum einen wurde im Jahr 1718 die Werderkirche von der Gemeinde vergrößert. Zum anderen entstand in der Zeit vom 13. März 1720 bis zum August 1725 der Bau einer weiteren Kirche, der Klosterkirche.

Des weiteren – und das ist für unsere Fragestellung besonders von Belang - erklärt sich die lange Entstehungszeit aber vor allem durch mangelnde Erfahrung der Hugenotten, was die Einrichtung von Waisenhäusern zu dieser Zeit betrifft. An dieser Stelle ist rückzuverweisen auf die Ergebnisse unter Punkt 2.5. der Arbeit, wo die gemeindliche offene Waisenversorgung als signifikant für das diakonische Engagement in der Heimat herausgestellt wurde und sich gezeigt hatte, dass wir über Waisenhäuser der franz. Protestanten in Frankreich vor 1685 keine Kenntnis haben, weil sie offenbar nicht existierten. So musste es schwer fallen, auf eigene Vorbilder zurückzugreifen, weil es sie eben nicht gab. Bezeichnend ist, dass man mit den Geldsammlungen für den Bau und mit der Errichtung des Gebäudes beginnen wollte, bevor man überhaupt die Konzeption und genaue Funktion des Waisenhauses festgelegt hatte. Das stieß auch auf Unverständnis und Kritik von seiten der Ratgeber und potentiellen Unterstützer. So äußert sich am 14. Februar 1719 ein Herr Seigneul aus Lausanne mit Blick auf ein Werbe- und Informationsschreiben des consistoire zu dem geplanten Waisenhaus: „il faut à mon avis, un mémoire plus détaillé de tout cequ'on prétend d'établir dans cette maison d'orphelins, savoir: quelles personnes on y recevra; dequelle manière, à quel âge et combien de temps ils y seront recus. Quels soins on y prendra pour leur instruction a quoi ils seront occupés et si on leur enseignera des professions qui les mettent en état de gagner leur vie. En un mot, tout ce qu'on y fera d'essentiel pour les âmes et pour les corps. On indiquera aussi l'ordre [...]“ Gezwungenermaßen musste die vom consistoire gebildete Waisenhauskommission auf Erfahrungen anderer zurückgreifen und zahlreiche Erkundigungen und Beratungen einholen. Das erforderte natürlich Zeit.

Zur Einschätzung der Funktion des Waisenhauses im größeren Rahmen ist es wichtig zu wissen, dass der Entstehung des Waisenhauses Maßnahmen vorausgegangen waren, durch die das consistoire versuchte, die Armenbevölkerung der Kolonie zu disziplinieren. Es ging dabei nicht um eine Arbeitsdisziplinierung zur Verhinderung des Bettels etc. Der Disziplinierungsversuch bezog sich auf Moralverhalten und Sittlichkeit der Armen. Insofern handelte es sich um die Ausübung der Kirchenzucht bei einem abhängigen Klientel, das eine ganze Schicht umfasste, nämlich die unterste. Hingegen gehörten die Entscheidungsträger dieser Maßnahme zur mittleren bzw. oberen Bevölkerungsschicht. Diese Koppelung von Armenunterstützung und Sittendisziplinierung durch das consistoire begegnete uns bereits in Nîmes, wie es von Ph. Chareyre für die Zeit vor 1685 herausgearbeitet wurde. Hier in Berlin tritt sie am Ende der Etablierungsphase wieder zu Tage, jedoch nur für kurze Zeit und gewissermaßen „halbherzig“. Sie wurde nicht konsequent durchgeführt. Am 3. März 1717, demselben Tag also, an dem das consistoire über den Brief J. Gailhacs sprach, beschloss es auch auf den Vorschlag des diaconat einzugehen, eine Kommission einzurichten „pr. régler de quelle maniére le Diaconat agira envers ceux de leurs pauvres, qui sont tombés en grande faute, et scandale“. Könnte man diese Zeilen noch auf Bettelei beziehen, die in den Augen – vor allem – protestantischer Zeitgenossen als Sünde und Skandal gesehen wurde, so kann man einer weiteren Protokollbucheintragung entnehmen, dass es sich darum nicht handelte, sondern vorwiegend um die mit Armut verbundene Prostitution. Diese besonders in Spinnereien und deren Umfeld – aber nicht nur dort – verbreitete Überlebensstrategie armer junger Frauen und Mädchen zog nicht nur gesundheitliche Folgen nach sich und belastete damit den Armenetat der Kirchengemeinde zusätzlich. Es drohte aus der Sicht des consistoire bzw. der Leitungsgremien der Kolonie auch die in Berlin lebende Minderheit in Verruf und Misskredit bei König und einheimischer Bevölkerung zu bringen.

Statt Maßnahmen zu treffen, bei den materiellen Ursachen des „Sittenverfalls“ einzusetzen, glaubte man das Problem durch individuelle Disziplinierung lösen zu müssen und zu können. So beschloss das consistoire am 17. März 1717 ein von der beauftragten Kommission erarbeitetes Reglement, in dem man bei zukünftigem Fehlverhalten den betroffenen Armen mit der Streichung ihrer Unterstützung drohte.

Der Inhalt des Reglements zeigt deutlich die Hilflosigkeit der Helfer gegenüber diesem Phänomen und den Geist der Verzweiflung. Das repressive Reglement, in dem zugleich ein Hintertürchen offen gelassen wurde, war dehnbar und brachte keine neue Qualität für die Armenfürsorge des diaconat. Einen weiteren Beitrag zur Lösung des Problems versuchte man durch eine rigidere Handhabung bei der Ausstellung der schon mehrmals erwähnten attestations zu erreichen. Doch wird diese Maßnahme eher das Gegenteil bewirkt haben.

Um so notwendiger musste es erscheinen, nach anderen Möglichkeiten der Bekämpfung des Problems zu suchen. In diesem Kontext muss auch die Gründung des Waisenhauses gesehen werden, von dem man sich nicht so sehr finanzielle Ersparnis und Entlastung erhoffen konnte, als vielmehr eine auf lange Sicht effektive Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels. Trotz der weiter unten beschriebenen besonderen Ausrichtung des Waisenhauses auf das individuelle Wohl der (Armen-)kinder und ihre Begabungen, darf dieser Zusammenhang nicht übersehen werden, denn er zeigt, dass die diakonische Einrichtung eben auch eine ganz bestimmte Funktion für das Ganze der Kolonie gehabt hatte. Die frühzeitige erzieherische Einflussnahme auf (arme) Waisenkinder bot sich an als alternative Möglichkeit zu oben erwähnter versuchter Disziplinierung, um die Sittlichkeit, Prosperität und Nützlichkeit der Kolonie insgesamt aufrechtzuerhalten. Die hugenottische Minderheit durfte nicht riskieren, bei Verwaltung und Regierung, die einst die Aufnahme gewährte und Privilegien immer wieder bestätigte, Anlass zu negativen administrativen Maßnahmen zu geben. Nach E. Birnstiel / A. Reinke wurde die Privilegierung der Hugenottenkolonien „nicht in einem einzigen Hoheitsakt festgeschrieben, sondern vollzog sich im Wesentlichen in drei Etappen“, die sich an den Regierungszeiten von Friedrich Wilhelm über Friedrich III./I. bis Friedrich Wilhelm I. festmachen lassen. Friedrich II. hat alles unverändert übernommen. Es lag also ein Prozess vor, in dem die Frage des Wohlverhaltens und der Leistungen der Hugenotten immer wieder neu zur Debatte stand. Das Verhältnis zwischen Hugenotten und König war von Anbeginn an durch Staatstreue und vor allem Nützlichkeit bestimmt. Zu den gewährten Privilegien zählte nicht nur die freie Religionsausübung, sondern z.B. auch die Gewährung einer 15-jährigen Steuerfreiheit, die von Zeit zu Zeit erneuert wurde. Die letzte Verlängerung dieser Freijahre war 1714 gewesen und stand nun erneut bevor. Im März 1718 wurde sie schließlich wieder gewährt.

Vorbilder, an die sich das consistoire bzw. die neu gebildete Waisenhauskommission bei der Konzeption des Waisenhauses anlehnte:

Einen besonders guten Ruf, zumindest jedoch einen guten Bekanntheitsgrad, hatten in damaliger Zeit die Waisenhäuser in Holland und das von A. H. Francke in Halle gegründete. Aus den Akten kann man entnehmen, dass das consistoire zunächst beschloss, über die Flüchtlingsgemeinden in Holland allgemeine Erkundigungen und Ratschläge zur Einrichtung eines Waisenhauses einzuholen. Schließlich ließ sich die Waisenhauskommission hernach sehr bald eine Waisenhausordnung aus Halle und das Reglement des Waisenhauses der franz. Gemeinde in Amsterdam zusenden.

Das in Amsterdam befindliche Waisenhaus ging ursprünglich auf die Gründung durch die französischsprachige protestantische Gemeinde vornehmlich wallonischer Provinienz zurück. Die Wallonen hatten schon seit den 70iger Jahren des 16 Jahrhundert dort in Amsterdam Zuflucht gesucht und bildeten bald eine erste Refugegemeinde. Diese französischsprachige Gemeinde vergrößerte sich aber im 17 Jahrhundert seit dem Regierungsantritt Ludwig XIV. mehr und mehr und in den 80iger Jahren schließlich explosionsartig durch den Zustrom hugenottischer Flüchtlinge. Das Waisenhaus stand damit Wallonen und Hugenotten gleichermaßen offen. Die Amsterdamer Gemeinde hatte, was die Gründung und Konzeption von Waisenhäusern betrifft, ebenso wenig wie die Berliner Gemeinde auf Erfahrungen in Frankreich zurückgreifen können, wohl aber auf die im Gastland Holland.

Dieses franz.-ref. Amsterdamer Waisenhaus muss immerhin solch große Bedeutung gehabt haben, dass es sogar in einer Schrift des bekannten zeitgenössischen Berliner Armenreformers P. J. Marpergers erwähnt wird: „So bemercket unser Author [P. J. Marperger bezieht sich hierbei auf Philipp von Zesen in seiner „Beschreibung der Stadt Amsterdam“] das Waalen oder Wallonen-Waysen-Hauß, in welchem der Franzosen und Wallonen hinterlassene arme Waysen erzogen werden; dieses ist A. 1630 gestiftet. Die darinn befindliche Kinder seynd in dunkel-braun Tuch gekleidet, gehen alle Sonntag 2 mahl in die Französische Kirche. Im übrigen wird es damit gehalten, wie mit denen andern Waysen-Häusern.“ Aus letzter Bemerkung lassen sich allerdings kaum Rückschlüsse auf die Konzeption des Hauses ziehen.

Es fällt auf, dass das consistoire bzw. die Waisenhauskommission trotz des intensiven und vorteilhaften Kontaktes mit dem Kaufmann J. Gailhac aus Leipzig ihn nicht um die Zusendung der Ordnung des dortigen Waisenhauses gebeten hat. Stattdessen bat man ihn anfangs sogar, dass er sich um die Erlangung der genannten Reglements aus Amsterdam bemühen solle, obwohl es eigentlich die Aufgabe des consistoire gewesen wäre, ein entsprechendes Schreiben an die Amsterdamer Gemeinde zu senden.

Erst nach der Kontaktaufnahme zu Halle und Amsterdam und der Zusendung der entsprechenden Ordnungen und Reglements nahm das consitoire bzw. die Kommission Kontakt zu anderen Waisenhäusern auf, d. h. ab November 1718, und zwar nicht um sich deren Reglements und Ordnungen zusenden zu lassen, sondern lediglich die Patente, Privilegien und „Vorrechte“. Die Tatsache, dass man sich die Reglements dieser Einrichtungen bei der Gelegenheit nicht gleich mitzusenden ließ, kann nur so erklärt werden, dass man nicht an ihnen interessiert war.

Sowohl die Bitte um die Zusendung der Amsterdamer statt der Leipziger Reglements wie auch das zuletzt genannte Faktum weisen deshalb auf eine bewußte Option für Halle bzw. Amsterdam. Der gute Ruf dieser Einrichtungen allein wird nicht ausschlaggebend gewesen sein für die begrenzte Auswahl der zu konsultierenden Ordnungen, sondern das, was mit diesem guten Ruf verbunden war. Es sprachen vor allem inhaltlich-konzeptionelle Gründe für diese Wahl. Die Amsterdamer und die Hallesche Einrichtung waren nicht nur beide reine Waisenhäuser im Gegensatz zu den Zentralanstalten in Frankfurt, Stuttgart und Berlin, die gleichzeitig die Funktionen von Armen-, Arbeits-, Kranken-, „Irren-“, Witwen-, Alten- oder Zuchthäusern wahrnahmen. Auch galt Ihre Priorität der Erziehung, d. h. dem Unterricht. Arbeit war in diesen Einrichtungen nur soweit erwünscht, wie sie zur Vorbereitung auf das spätere (Berufs-) Leben erzieherisch beitrug, nicht jedoch als Maßnahme, um wirtschaftlichen Profit zu erzielen, egal ob für Haus, Stadt, Staat oder Unternehmen. Hiervon zu unterscheiden ist natürlich, dass sich die Waisen ab einem gewissen Alter in die Lehre begaben, während der sie zeitweise noch in der Einrichtung wohnten oder dort ernährt und teils unterrichtet wurden.

Von dem Waisenhaus Leipzigs aber wissen wir, dass es eine Strumpffabrik betrieb. Das erklärt, weshalb dieses, obwohl es durch den engen Kontakt mit J. Gailhac nahegelegen hätte, nicht konsultiert wurde. Denn solch ein mit einer Manufaktur gekoppelter Waisenhaustyp widersprach offenbar den Vorstellungen der Mitglieder der Waisenhauskommission und des consistoire, wie sich im Folgenden zeigen wird.

Im Exkurs über die Waisenhauserziehung wurden verschiedene Waisenhaustypen vorgestellt, die vor und während der Gründungszeit des franz.-prot. Waisenhauses existierten. Die Analyse der Reglements der Einrichtung lässt tatsächlich eine Zuordnung zu diesen Typen zu. Dabei zeigt sich, dass die Anlehnung an die oben erwähnten Waisenhäuser von Amsterdam und Halle im Reglement ihren Niederschlag gefunden haben muss (s. u.).

Mit U. Sträter wird man gegen E. Beyreuther sagen können, dass das Waisenhaus in Halle nicht als die Reinform pietistischer Sozialtätigkeit betrachtet werden kann, weil z. B. sowohl die Frankfurter als auch die spätere Berliner Zentralanstalt („Das Große Friedrichs-Hospital“) ebenso wesentlich von pietistischer Sozialtätigkeit geprägt wurden, namentlich Ph. J. Speners. Folglich kommt U. Sträter zu der berechtigten Schlussfolgerung: „Am äußeren Erscheinungsbild einer Fürsorgeanstalt (reines Waisenhaus contra Zentralanstalt) lässt sich pietistische Sozialtätigkeit nicht festmachen&ldquot;. Auch ist es richtig, dass sich Pietismus und Merkantilismus nicht gegenseitig ausschließen oder als Gegensätze gesehen werden müssen. Nach der Darstellung U. Sträters ist Halle sogar eher als eine Ausnahmeerscheinung zu sehen und zweifelhaft, ob überhaupt Einrichtungen nach seinem Muster entstanden sind.

Tatsächlich wird man jedoch für das franz.-ref. Waisenhaus, das wir hier im Blick haben, sagen müssen, dass dort der Vorbildcharakter Halles nicht zu leugnen ist – so verblüffend das zunächst auch scheinen mag, da die Einrichtung bekanntlich auf eine andere religiöse Tradition zurückgeht. Im Gegensatz zu den meisten Einrichtungen jener Zeit wählte das Maison des Orphelins nicht die Frankfurter Institution zum Vorbild, sondern die Hallesche. Zwar erfüllt das franz.-ref. Waisenhaus nicht vollends alle Kriterien, die U. Sträter für einen Vergleich des Halleschen mit anderen Waisenhäusern zugrundelegt, aber es kann kein Zweifel darin bestehen, dass die franz. Einrichtung im Unterschied zu vielen anderen, die es fälschlicherweise für sich beanspruchten oder denen es nachgesagt wurde, „nach dem Muster Halles“ entstanden zu sein, der Halleschen Konzeption in der Tat nahe stand. Damit würde sich über die von U. Sträter vertretene demystifizierende Einsicht hinaus, dass sich pietistische Sozialtätigkeit nicht auf „Halle“ reduzieren lässt und dass Halle eher eine Ausnahme innerhalb des Pietismus auf diesem Feld darstellt, weiterhin ergeben, dass Halle überhaupt nicht mehr als ein Spezifikum des Pietismus gesehen werden kann, sondern als eine spezielle Form der präventiven Armenfürsorge oder der „sozialen Intervention“ betrachtet werden muss, die dort Parallelen hatte, wo man sich in der Einschätzung der Armutsursachen und der Möglichkeiten ihrer Bekämpfung traf und durch einen Schwerpunkt auf erzieherische und berufsvorbereitende präventive Maßnahmen ähnliche pädagogische Ansätze bzw. Institutionen entwickelte. Dies gilt für manch holländische Einrichtungen, die früher als Halle gegründet worden waren und aber auch für das Maison des orphelins, das sich eben interessanterweise neben dem Halleschen des Amsterdamer Vorbildes bediente. Zweifellos war die Hallesche Institution unter anderem wegen ihrer Größe die bedeutsamste unter den Einrichtungen dieser beschriebenen Ausrichtung.

Zu einfach würde man es sich machen, die Bedeutung A. H. Franckes bzw. Halles auf das pädagogische Feld zu reduzieren und von Sozialtätigkeit und Sozialpolitik ganz abzukoppeln, denn die Pädagogik Franckes hatte eine sozialpolitische Komponente bzw. Funktion, auch wenn sie sich nicht als sozialpolitisches Konzept durchgesetzt hatte wie etwa die Gedanken und Aktivitäten Ph. J. Speners. Halle und hier genannte vergleichbare Einrichtungen waren keine Zufallsprodukte, sondern müssen als Modelle, in denen alternative Tendenzen des Umgangs mit Armut oder Armen deutlich wurden, zur Kenntnis genommen werden.

Die Analyse der Reglements des Maison des Orphelins ergibt folgende Ähnlichkeiten und Unterschiede zu Halle:

Ich orientiere mich weitestgehend an den von U. Sträter festgehaltenen Propria des Halleschen Waisenhauses, die bei einem Vergleich mit anderen Waisenhäusern zum Maßstab genommen werden müssten, um einen Vorbildcharakter zu verifizieren oder zu falsifizieren.

Die erste aus den Reglements ableitbare und grundlegende Gemeinsamkeit besteht darin, dass es sich bei dem Maison des Orphelins ebenso wie bei dem Halleschen Waisenhaus um ein „reines Waisenhaus“ handelte und nicht um eine Institution, die auf verschiedene Randgruppen ausgerichtet ist. Als weiteres Proprium für Einrichtungen „nach dem Muster Halles“ nennt U. Sträter : „sie werden in privater Trägerschaft gehalten und nicht staatlich organisiert“. Ganz frei vom Staat und ungebunden waren aber auch die Halleschen „Anstalten“ nicht, denn 1698 beantragte A. H. Francke bei Kurfürst Friedrich III. immerhin die Privilegien. Solche Privilegien genoss auch das Maison des Orphelins. Darüber hinaus behielt sich der König aber auch die Bestätigung der neu bestimmten Direktionsmitglieder vor und die Entscheidungsbefugnis in Konfliktfällen zwischen consistoire und Waisenhausleitung. Die königliche Bestätigung der Direktionsmitglieder war so jedoch ursprünglich nicht in den vom consistoire bzw. der Waisenhauskommission erarbeiteten Reglements vorgesehen. Erst nach längerer Auseinandersetzung wurde sie von den staatlichen Stellen, die zuständig für die Genehmigung des Reglements waren, durchgesetzt. Die Auseinandersetzung lag sicherlich begründet in dem Interesse der absolutistischen Königsherrschaft am Ausbau einer weitest gehenden Zentralisierung, Kontrolle und Entscheidungskompetenz auf dem Gebiet der Verwaltung, so auch im Bereich der Armenfürsorge. Dieser und der zweite Punkt, die Letztentscheidung des Königs in Konfliktfällen, lassen sich jedoch vor allem auf das spezifische Verhältnis zwischen Hugenotten und Obrigkeit und die damit verknüpften juristischen Rahmenbedingungen des Refuge zurückführen. Trotz dieser Besonderheiten ist deutlich, dass das Maison des Orphelins nicht staatlich organisiert war, sondern von der Waisenhauskommission, später auch -Direktion genannt, geleitet wurde. Diese Leitung hat insofern privaten Charakter, als dass sie zu einer Hälfte aus den „chefs de famille“ („Familienhäupter“) der Gemeinde und nur zur anderen aus den Mitgliedern des consistoire, dem Leitungsgremium der Gemeinde bestand. Darüber hinaus hat es auch einen Kreis „von Gesinnungsfreunden aus allen Schichten und aus allen Gegenden Deutschlands, ja Europas“ wie bei der Franckeschen Institution gegeben. Zu verweisen ist auf die zahlreichen „commissaires externes“ des Maison des Orphelins. Auch dass der Anstoß zur Gründung eines solchen Hauses durch den Kaufmann J. Gailhac und seinen Freund aus Holland von „Privatleuten“ erfolgte, ist ein weiteres Indiz für die private Färbung. Auch die Tatsache, dass die Entwicklungsgeschichte des Maison des Orphelins begleitet war von Konflikten zwischen consistoire und dem relativ selbständigen Leitungsgremium des Waisenhauses, scheint dafür zu sprechen. So sehr hier Nähen wahrnehmbar sind zum privaten Charakter der Halleschen Einrichtung, sie rühren doch woanders her und haben letztlich mit privatem Sozialunternehmertum nicht viel zu tun. Der bedingt „private“ Charakter leitet sich im französischen Protestantismus von einem anderen Verständnis her als wie im Pietismus. Die Kirchengemeinde als Ganze bleibt nämlich Träger dieser Einrichtung, auch wenn die unmittelbare Einflussmöglichkeit des consistoire selbst begrenzt ist. Aber die Partizipationsmöglichkeit der Gemeindebasis war dafür um so mehr gegeben. Diese Partizipation der zuvor schon erwähnten chefs de famille bot sich nicht nur durch die Besetzung der Hälfte der Direktionsmitglieder und durch finanzielle Unterstützung der Einrichtung in Form von „dons“, „légats“ und vor allem Kapitalanlagen und Leibrenten „à fond perdus“ an. Sie wurde auch bei der Finanzkontrolle praktiziert: „Tous les ans le Receveur rendra ses comptes la semaine d'apres la Fête de la Pentecôte en presence des Commissaires nommez, tant de la part du Consistoire, que de celle de la Commsission, et de plus, il y aura pour cet effet quatre personnes, à scavoir, deux Conseillers de La Justice Superiere, qui se choisiront deux personnes notables de la Colonie non employés dans les Colleges cy – dessus mentionnés, et l'Eglise en sera avertie par un billet lû en chaire, afin que les Chefs de Famille, qui y voudront assister, le puissent faire, et entrer en Connoissance de l'administration.“

All dies zeigt, dass das Maison des Orphelins seinem Selbstverständnis nach nicht nur von „Gesinnungsgenossen“ getragen wurde wie das Hallesche Waisenhaus, sondern der Verantwortung einer breiten Gemeindebasis anvertraut wurde, was sich aus der ganz eigenen Tradition des franz. Protestantismus herleiten lässt und sich bereits in der Heimat wie ein roter Faden durch einen großen Bereich seiner Diakoniegeschichte und seines Diakonieverständnisses hindurchzog und hier im Refuge durch die Minderheits- und Fremdheitssituation eher verstärkt als abgebaut wurde. Im Gegensatz dazu hatte sich der Großteil deutscher Gemeinden schon lange damit abgefunden, dass Armenfürsorge Sache der Obrigkeit geworden ist. Leute wie etwa Ph. J. Spener hatten durch entsprechendes sozialpolitisches Engagement ihren Teil zu dieser Entwicklung beigetragen, indem sie die Verantwortung des Staates frühzeitig einforderten. An diesem Punkt deutet sich ein dritter Weg an zwischen dem Spenerschen Modell (Armenfürsorge als Aufgabe der Obrigkeit) und dem Franckeschen Modell (Armenfürsorge als Privatinitiative eines Pfarrers und seines Freundeskreises). Relevanz und Wirkung dieses dritten Weges werden noch an anderer Stelle dieser Arbeit zu erörtern und zu würdigen sein.

Ein weiteres von U. Sträter angegebenes Vergleichskriterium bezieht sich auf die Arbeit und die Einbeziehung von Manufakturen. Sofern die Einrichtungen „über Betriebe verfügen, die zum Unterhalt beitragen“ muss erkennbar sein, dass „dies keine profitsuchenden Manufakturen mit harter Kinderarbeit“ sind. Im Reglement des Maison des Orphelins gibt es weder einen Artikel, der die Kooperation mit Manufakturen grundsätzlich ausschließt noch einen Artikel, der eine „Ausbeutung“ der Kinder ausdrücklich untersagen würde. Aber wir finden im Reglement einen Artikel, in dem gewissermaßen Vorkehrungen getroffen wurden, was den Stellenwert der Arbeit angeht. Im Artikel 33 ist bezüglich des Tagesablaufs ein Wechsel von Arbeit und Unterricht vorgesehen. Der daraus entnehmbare Anteil der Arbeitsstunden am gesamten Tagesablauf beträgt nicht mehr als nur vier Stunden. Das bedeutet, dass durch diese Regelung eine Ausbeutung zum Zwecke des Profits rein zeitlich schon vereitelt wurde. Zumindest wurden hier eindeutige Grenzen gesetzt. Wie wir auch den späteren Auseinandersetzungen zwischen dem Maison des Orphelins und Manufakturunternehmern entnehmen können, benötigten sie Kinder grundsätzlich für möglichst lange Arbeitszeiten, damit es aus ihrer Sicht rentabel war.

Entscheidend und in seiner Gewichtigkeit als Vergleichskriterium von U. Sträter nicht genügend von den übrigen herausgehoben, ist die Mittelpunktstellung der (sozial-)pädagogischen Ausrichtung. Im Fall des Maison des Orphelins war die Parallele zu Halle nicht nur äußerlich an dem Verhältnis zwischen Unterrichtsstunden (6-7 Std.) und Arbeitsstunden (4 Std.) ablesbar. Auch der Wechsel zwischen Arbeits- und Unterrichtseinheiten entsprach der pädagogischen Methodik Halles, jedoch mit einem deutlichen Unterschied: Den Kindern des Maison des Orphelins wurde eine lange Mittagspause zur Entspannung eingeräumt. Um 12 Uhr war Mittagsmahlzeit und anschließend Pause bis 14 Uhr. Wir sehen, dass die Vorstellung von reformierter Arbeitsamkeit und Strenge nicht immer greift. Es ist sogar möglich, dass man an diesem Punkt eher an Erfahrungen des Amsterdamer Waisenhauses als an denen Halles anknüpfte, denn im wallonischen Amsterdamer Waisenhaus war eine Pause vorgesehen, in der die Kinder mit Spielen beschäftigt wurden.

Die Arbeitsphasen sollten sowohl dazu dienen, frühzeitig an Arbeit zu gewöhnen als auch an verschiedene Berufe bzw. Fertigkeiten heranzuführen, die halfen Eignung und Neigung der Kinder für einen bestimmten Beruf ausfindig zu machen oder vorteilhaft für den späteren Beruf zu sein versprachen. In dieser individuumsbezogenen Förderung der Kinder und neigungsorientierten Lehrstellenvermittlung ist die Ähnlichkeit zu Halle am deutlichsten. Diese entscheidende Parallele einer letzten Endes diakonischen Konzeption lässt sich festmachen an Artikel 20 der Reglements. Dort heißt es explizit, dass die Leitungsmitglieder die Aufgabe haben, den Kindern Berufe zu vermitteln, „qui leur soient convenables en se conformant autant qu'ils pourront à l'inclination des enfants.“ Für diese im Reglement grundgelegte ungewöhnliche Ausrichtung an Wünschen, Neigungen und Eignung der Kinder selbst, die von gezielten Fördermaßnahmen begleitet worden war, ist außer in Halle kaum eine Parallele zu finden. Die solchermaßen an den Kindern orientierte Pädagogik griff nicht nur pädagogischen Vorstellungen der Aufklärung voraus. Sie war als diakonische Konzeption mit dieser Ausrichtung auch eine klare Alternative zu dem sozialpolitischen Denken und Handeln, das sich in der Weise mit wirtschaftspolitischen Motiven vermengte, dass es die Vorantreibung des Manufakturwesens und die Arbeitsbeschäftigung als solche, gleich welcher Art sie war und unter welchen Bedingungen sie stattfand, zum obersten Ziel erklärte, um die Armutsfrage in den Griff zu bekommen. Die kameralistische Literatur hatte anfänglich sogar propagiert, die soziale Problematik durch Ausweisung der Armen zu lösen. Nunmehr sah sie die Lösung im Auf- und Ausbau des Manufakturwesens bei gleichzeitiger Bändigung des Bedrohungspotentials durch die Errichtung von Arbeitshäusern. Demgegenüber lag der Akzent bei der genannten innovativen Alternative mehr auf einem präventiv-integrativem Vorgehen, das mehr bei der Bedürftigkeit der Betroffenen und ihren Rahmenbedingungen ansetzte. Hiervon bleibt unberührt, dass manche der kameralistisch orientierten Reformer eben diesem Anspruch gerecht werden wollten, indem sie sich an einer Lösung auf „volkswirtschaftlicher“ Ebene versucht haben und damit die ökonomischen Mechanismen ernst nahmen. Unter Punkt 4.3.3.3. werden wir noch sehen, inwieweit der hier zuvor beschriebene alternative Ansatz auch auf einen Schutz vor zu kurzsichtigen, einseitigen Interessen bestimmter Betriebe oder Institutionen in Staat und Gesellschaft hinauslaufen konnte.

Erziehung und Bildung als präventive Maßnahme, neigungsorientierte Berufsvorbereitung und -vermittlung als „Hilfe zur Selbsthilfe“ standen so einem Konzept gegenüber, das, ohne nach den Bedingungen zu fragen, in der Arbeit und Wirtschaftlichkeit als solcher das Allheilmittel sah und in dessen Kosten-Nutzen-Rechnung eine andere Form der Armutsbekämpfung kaum Platz hatte als die kurzfristig preiswerteste Lösung.

Auch in Halle und im Maison des Orphelins bezweckte man natürlich eine frühzeitige Gewöhnung an Arbeit, aber in diesem einzigen Ziel ging nicht die gesamte Pädagogik und präventive Armenfürsorge auf. Solch andersartige Konzeptionen hatten innerhalb des Armenwesens mit einer weit verbreiteten und entgegengesetzten Auffassung zu kämpfen, wie sie z.B. auch von Mandeville vertreten wurde. In einer Schrift über Wohlfahrtsschulen, die zeitgleich erschienen war, äußerte er 1723: „Wenige Kinder machen irgendwelche Fortschritte in der Schule, aber sie sind durchaus in der Lage in der einen oder anderen Weise beschäftigt zu werden, sodass jede Stunde, die diese armen Leute über ihren Büchern verbringen, verlorene Zeit für die Gesellschaft ist. Zur Schule zu gehen, ist im Vergleich mit Arbeit Müßiggang, und je länger Jungens diese leichte Art zu leben fortführen, desto weniger werden sie, wenn sie erwachsen sind, die Neigung und die körperliche Stärke besitzen, um feste Arbeit zu leisten. Menschen, die dazu bestimmt sind, ihr Leben in arbeitsamer, mühsamer und schmerzhafter Weise zu führen und zu beschließen, werden sich dem um so geduldiger unterwerfen, je früher sie daran gewöhnt werden.“

Im Rahmen der Mittelpunktstellung der Pädagogik ist auch auf die Rolle von „Père“ („(Waisen-)Vater“) und „Mère“ („(Waisen-)Mutter“) im franz. Waisenhaus hinzuweisen. Sie haben nur in geringem Maße Verwaltungsaufgaben und unterliegen dabei der ständigen Kontrolle der „Inspecteurs“ („Inspektoren“). Zuvorderst werden ihnen Erziehungsfunktionen zugewiesen. Dabei legt man Wert auf eine ausreichende „Qualifikation“. Nicht so sehr die Verwendung der Begriffe statt des sonst oft üblichen „Ökonom“ macht diese Akzentuierung und die Nähe zu Halle deutlich, sondern die Funktion der Hauseltern als Elternersatz und als Vorbild in der Erziehung.

Schließlich weist die Beschreibung des Lernziels, um das sich die Waisenhauseltern bemühen sollten, auch das Motiv der Einrichtung als ein religiös-ethisches und nicht als ein wirtschaftspolitisches aus, womit das Maison des Orphelins auch das letzte Kriterium erfüllt, das U. Sträter zum Vergleich mit Halle benennt. Es deckt sich sogar mit dem, was H. Kallert und H. Scherpner inhaltlich über die Erziehungsziele in Halle festhalten: Christliche Unterweisung in den Grundlehren des Christentums, Erziehung zu Ehrlichkeit und Nützlichkeit, Gehorsam gegenüber Gott und der Obrigkeit. Jedoch ist bei der Interpretation dieses Sachverhalts Vorsicht geboten. Es wird in der damaligen Zeit kaum eine Armeneinrichtung gegeben haben, die nicht auch diese Ziele hatte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Maison des Orphelins in wesentlichen Punkten Nähen zu dem Waisenhaus von Halle aufweist. Zwar kann man an ihm nicht die Form einer simplen Kopie ablesen, wohl aber die Übernahme bestimmter Prinzipien und Optionen, die es mit dem Halleschen Waisenhaus und dem holländischen aus dem Humanismus J. L. Vives' entwickelten Vorbild in eine Tradition stellen. Insofern ist die zu Beginn erwähnte Behauptung, das franz. Waisenhaus sei nach dem Vorbild Halles entstanden, nur bedingt richtig und inhaltlich dahingehend zu ergänzen, dass auch andere Interessen, Vorbilder und (eigene) Traditionen eine Rolle gespielt haben.

So zeichnete sich die andere Institution, von der man sich die Regelements zusenden ließ, also das wallonische Waisenhaus in Amsterdam, nicht nur dadurch aus, dass es sich, wie bereits erwähnt, ebenso wie das Hallesche um ein reines Waisenhaus handelte, sondern auch dadurch, dass auch dort die Kinder begabungs- und neigungsorientiert erzogen bzw. in Lehren vermittelt wurden. Als weitere Parallele lässt sich den Reglements entnehmen, dass auch dort dem Unterricht zumindest bis zum Eintritt in eine Lehre das entscheidende Gewicht zukam. Außerdem waren „Père“ und „Mère“ auch dort Bezugspersonen, die eine eindeutig pädagogische Rolle einnahmen und als Elternersatz dienen sollten, wie es ausdrücklich festgehalten wurde. Die Schneidermeisterin, die vor allem zur Befähigung der Mädchen angestellt wurde, war strenger Kontrolle unterworfen. Die Schneiderarbeiten dienten lediglich dem Eigenbedarf des Hauses bzw. der Ausstattung von Gemeindearmen mit Kleidung und Wäsche. Die Meisterin hatte keinen Pachtvertrag, sondern erhielt ein Festgehalt und war den Waisenhauseltern unterstellt, so dass die Gefahr einer Ausbeutung durch eigene ökonomische Interessen nicht gegeben war.

Das Maison des orphelins – eine Art Nobelinstitut?

Die andere eingangs zitierte, von E. Birnstiel vorgenommene, Kennzeichnung des Waisenhauses als „eine Art Nobelinstitut“ bezieht sich näher auf die aufzunehmenden Personen innerhalb des Spektrums der Waisen, die keine homogene Gruppe darstellten. Auf das Klientel bezogen schreibt E. Birnstiel: „dass das Waisenhaus nur einem ausgewählten Personenkreis innerhalb der Französischen Kirche und Kolonie offenstand und somit als eine Art Nobelinstitut geplant war, macht schon die Stiftungsurkunde von König Friedrich I. deutlich“ und er fährt fort, indem er Artikel 18 des Waisenhausreglements in deutscher Übersetzung zitiert: „Da die Auswanderung mehrere angesehene Familien, deren Unterhalt der König und seine Vorfahren eine besondere Teilnahme gewidmet haben, in große Not gebracht hat, und der König ihrer bedürftigen Nachkommenschaft gern eine Stütze sein will, so will Se. Majestät, dass man vorzugsweise die Waisen armer Edelleute, Militär- und Civil-Beamten und andrer Personen, die sich im Handel, in der Industrie, durch ihre Rechtschaffenheit oder durch die dem Staate oder den Kolonien geleisteten Dienste ein Ansehen erworben haben, die in Armut zurückgeblieben sind, darin aufnehme, ohne dass diese Aufnahme ihnen später zum Vorwurf gemacht werden könne, indem Se. Majestät ihnen die Ehre ihrer Familien erhalten und sie später nach ihren Fähigkeiten verwenden will.“

Ähnlich äußert sich U. Fuhrich-Grubert: „Das Haus sollte allein Nachkommen französischer Refugiés dienen, vornehmlich Hinterbliebenen von verarmten Edelleuten, Militär- und Zivilbeamten. Nur für den Fall eines Einnahmeüberschusses sollten auch Kinder einfacher Armer (du menu peuple) aufgenommen werden, was infolge der erfreulichen Finanzsituation des Hauses bald die Regel wurde.“ (zuvor haben)

Nach der Darstellung von E. Birnstiel und U. Fuhrich-Grubert wäre das Maison des Orphelins damit als eine Einrichtung für bessere Stände bzw. für die Gruppe der „pauvres honteux“ („verschämte Arme“) intentioniert gewesen. Diese Einschätzung, die hauptsächlich in Artikel 18 der Reglements ihren Anhaltspunkt hat, ist jedoch revisionsbedürftig. Schon die das Zitat des Artikels einleitenden Worte bei E. Muret, auf dessen Werk E. Birnstiel und U. Fuhrich-Grubert bei ihrer Darstellung hauptsächlich rekurrieren, hätten sie skeptisch machen müssen. „Einen eigentümlichen Artikel ließ der König den Statuten einfügen“, heißt es dort zu Beginn des Zitats bei E. Muret. In seiner Darstellung setzt E. Birnstiel voraus, dass diese Einfügung auch der Absicht der Waisenhauskommission entsprochen hätte bzw. dass der Inhalt der Statuten immer mit der Meinung und Absicht einer Waisenhausleitung übereinstimmte. Das mag dort der Fall gewesen sein, wo die Entstehung solcher Statuten und Reglements reibungslos verlaufen ist. Aber im Falle des Maison des Orphelins scheint dem nicht so gewesen zu sein. Die Information von E. Muret, dass der König diesen „eigentümlichen Artikel“ „einfügen“ ließ, besagt, dass der Artikel ursprünglich nicht vorgesehen war. Gehen wir in der Sekundärliteratur noch weiter hinter E. Muret zurück, stoßen wir bei C. Reyer auf eine ähnliche Äußerung, bei der allerdings ein deutlicher Hinweis auf einen Dissenz zwischen consistoire bzw. Waisenhausleitung und König bezüglich dieses Punktes mitschwingt. Die „Statuten und Reglements bekamen ihre königliche Sanktion. Jedoch forderte der König die Aufnahme eines Paragraphen durch welchen er die Absicht ausdrückt, die Anstalt zum Theil zu einem Kadettenhause gemacht zu sehen.“ In der Tat bestätigt das Studium der uns heute noch erhaltenen Akten die Äußerung Reyers, wonach hier ein Konflikt zwischen königlicher Administration und der franz.-prot. Gemeinde vorgelegen hatte. Neben anderen Änderungen an den von der Waisenhauskommission und vom consistoire entworfenen und zur Genehmigung eingereichten Reglements, wollte der König auch die genannte Einfügung des erwähnten Artikels vornehmen lassen und setzte sie auch durch. Ein bzw. zwei Jahre zuvor hatten das consistoire und die Waisenhauskommission bereits eine ganze Zeitlang gegen bestimmte Veränderungen opponiert, die sich auf die Privilegien als Grundlage der Reglements bezogen hatten. Auch Veränderungswünsche bzw. Monierungen von staatlicher Seite an dem endgültig am 7. Dezember 1724 eingesandten Reglementsentwurf waren ein Punkt der Auseinandersetzung zwischen staatlichen Stellen und der Waisenhauskommission. Aber im April 1725 sah man sich schließlich doch gezwungen, die Reglements in der vom König gewünschten Fassung zu akzeptieren, ohne weitere Eingaben zu machen und Entgegnungen vorzubringen. Bereits im September 1724 war man durch das angehäufte Kapital bereit und in der Lage, das Haus zu beziehen und traf entsprechende Vorbereitungen. Im Januar 1725 erhielt die Waisenhauskommission jedoch die königliche Anweisung, keine Waisen in das Haus aufzunehmen, bevor die Reglements und Statuten nicht genehmigt sein würden. In dieser Situation, in der das consistoire und die Kommission gänzlich abhängig vom guten Willen des Königs und seiner Minister waren, nahm man deren Veränderungswünsche und Kritik, wie etwa an der gemischten Aufnahme von Pensionären und Waisen zwar nicht kommentarlos hin, hielt sich aber mit allzu kritischen Stellungnahmen zurück, um eine weitere zeitliche Verzögerung zum Nachteil der Kinder zu verhindern. Deutlich ist auf alle Fälle, dass der oben genannte Artikel und auch der darin bestimmte Personenkreis ursprünglich nicht im Blickfeld der Waisenhauskommission und des consistoire lag, jedenfalls nicht in exklusiver Weise. Ihr Interesse hat allgemein den „pauvres orphelins“ („armen Waisen“) gegolten. Das Kriterium war die (potentielle) Armutsgefährdung, nicht der Stand. Von staatlicher Seite befürchtete man aber offensichtlich eine Vermischung und Aufhebung der feudalen Struktur bei dieser Konzeption. Sprach sich der Staatsminister von Plotho schon in einer ersten Stellungnahme gegenüber Knyphausen deutlich für eine unterschiedliche Behandlung der Kinder höherer Stände aus, so sollte nun die Einrichtung in erster Linie auf das Klientel der „besseren Stände“ eingeschränkt werden, um den integrativen Charakter der Einrichtung zu brechen oder zumindest zu dämpfen. Vielleicht ist es nur dem Einfluss Knyphausens zu verdanken, dass der Erstentwurf und der Duktus der Reglements weitestgehend bewahrt worden waren, sodass der als „Korrektif“ gedachte Artikel 18 zwar hinzukam, aber an der eigentlichen Linie der Reglements und der Grundkonzeption nichts mehr ausrichten konnte. Das spezielle Interesse des Königs, Artikel 18 einzufügen, lag darin begründet, dass er sich gerade von den im Artikel erwähnten Gruppierungen, Schichten und Ständen innerhalb der hugenottischen Bevölkerung eine Stützung seiner Herrschaft erhoffte. Es ist auch durchaus möglich, dass der König die Einrichtung als eine Stütze des Militärs sehen wollte, wie von C. Reyer erwogen und erstmals bereits in einer Jubiläumsschrift des Waisenhauses als Absicht des Königs dargestellt. Hierin begründet sah man in dieser Schrift auch das starke Interesse des Königs an einer Einflussnahme auf das Waisenhaus .

Wie ging man aber nun mit dem in den Reglements fixierten Artikel 18 um? Bei C. Reyer heißt es schlicht: „Dieser Paragraph kam jedoch nicht zur Ausführung.“ Damit kann nur gemeint sein, dass der Artikel und damit die königliche Absicht nicht in die Praxis umgesetzt wurden. Bleiben bei C. Reyer die Gründe dafür ganz offen (Zufall, Widerstand, finanzielle Aspekte), so muss man bei U. Fuhrich-Grubert den Eindruck gewinnen, es sei nur den Finanzüberschüssen zu verdanken, dass das franz. Waisenhaus später auch das Klientel des „menu peuple“ nach und nach aufnahm. Eine Auswertung der Liste der ersten aufgenommenen Kinder, der man die soziale Herkunft und den mitgebrachten bzw. nichtmitgebrachten materiellen Besitz entnehmen kann, ergibt jedoch ein ganz anderes Bild. Kinder des „menu peuple“ sind demnach nämlich von Anfang an mit einem verhältnismäßig hohen Anteil dabei. Sie überwiegen sogar deutlich. Das heißt aber im Klartext, dass die königliche Absicht, die in der bevorzugten Aufnahme von Kindern bestimmter Herkunft lag, bewusst unterlaufen wurde. Das änderte sich auch nicht wesentlich im Verlauf der weiteren Jahre. Wohl ermöglichte eine verbesserte Finanzsituation allgemein eine größere Aufnahmekapazität. Dass man aber erst dann dazu übergegangen wäre, Kinder unterer Schichten aufzunehmen, würde den Tatsachen widersprechen. Was das mögliche Interesse des „Soldatenkönigs“ angeht, das Haus mit Offizierswaisen zu versehen, um es unter Umständen zu Rekrutierungszwecken für das Militär zu nutzen, lässt sich feststellen, dass unter den 31 ersten aufgenommenen Waisen nur ein einziges Kind zu finden ist, das einem Offizier- oder Militärhaushalt entstammt, obwohl im Artikel 18 die Gruppe der Offizierskinder als zu bevorziehende an zweiter Stelle nach den Adligen genannt wird (s. o.). Auch auf diese Gruppe bezogen, kann man sagen, dass der Artikel 18 nicht befolgt wurde. Umgekehrt lässt sich den Protokollnotizen sogar entnehmen, dass die Leitung offenbar bewusst vermieden hat, Offizierskinder aufzunehmen und empfahl, sie anderswo unterzubringen, z. B. im Potsdamer (Militär-)Waisenhaus.

Wir können als Ergebnis also festhalten, dass das Maison des Orphelins von seinen Initiatoren und Trägern weder als ein „Nobelinstitut“ geplant gewesen war, noch als ein solches in der Praxis geführt wurde. Richtig ist jedoch, dass das Waisenhaus als kleine Einrichtung – 1725 begann es mit 8 Waisen, 1780 beherbergte es 80 Waisen – ohne große Einkünfte aus Manufakturarbeiten etc. in seiner Aufnahmekapazität beschränkt war und insofern immer gezwungen war, „auszuwählen“. Den Waisenhausprotokollen kann man aber entnehmen, dass das Kriterium hierfür nicht das des Standes, sondern – zumindest gemäß den Protokollbucheintragungen – überwiegend das der sozialen Not war. Der elitär-feudale Charakter eines „Nobelinstituts“ würde auch kaum zu einer Einrichtung passen, dessen im Reglement festgehaltene Absicht es war, Begabungen zu fördern und großenteils handwerkliche(!) Berufe nach Neigung und Eignung zu vermitteln. Im Gegenteil – gerade das Faktum, dass die königliche Intention unterlaufen wurde, verweist uns auf das eigentliche Anliegen der Institution: präventive Armutsbekämpfung – Armutsvorsorge durch Erziehung und berufliche Integration armer und potentiell armer Waisenkinder. Ohne Zweifel sollte dies in der Perspektive der Nützlichkeit für die Kolonie durchgeführt werden, für die Armut und Verwahrlosung zunehmend zum Problem wurden, wie dies auch für die übrige Berliner Bevölkerung galt. Die Beschränkung der aufzunehmenden Waisenkinder auf die Gruppe der Nachkommen der französischen Flüchtlinge erklärt sich nicht nur vom Gemeindeversorgungsprinzip sondern auch von diesem Anliegen her, den Interessen der Kolonie zu dienen, Ansehen und Prosperität zu fördern. In der Bestimmung, dass nur eheliche Kinder Nutznießer sein durften, kommen wieder die anfangs erwähnten sittlich-moralischen Motive ins Spiel. In diesem Sinne handelte es sich in der Tat um einen Ausschluss vieler Kinder, die nicht weniger hilfsbedürftig waren. Unter der Gruppe der Pensionärskinder waren außerdem Behinderte von der Unterbringung ausgeschlossen. Für behinderte und chronisch kranke Waisenkinder galt aber auch generell, dass man es vorzog, sie nicht im Maison des Orphelins aufzunehmen und eine Unterbringung in Familien oder im Hospital für geeigneter hielt. Das offenbart einmal mehr die Leistungsorientierung der Einrichtung.

Der trotz des Ausschlusses bestimmter Personengruppen als integrativ zu bezeichnende Ansatz (s. o.), der dieser Einrichtung zugrunde lag, nährte sich gewiss nicht aus einer politischen Einsicht. Schon gar nicht wollte man die Ständegesellschaft aufheben. Aber religiös-ethische und andere Motive führten zu einem Konzept, das gerade nicht in der Gründung eines aparten „Nobelinstituts“ seine soziale Verantwortung sah, sondern im Aufbau einer effektiven und leistungsorientierten Eingliederungsmaßnahme.

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3.3.2. Tatsächliche Praxis und historische Entwicklung der Einrichtung

3.3.2.1. Unterricht, Erziehung und Arbeit

Unter den folgenden Unterabschnitten soll dargestellt werden, wie die Praxis der Einrichtung in der Zeit von 1725-1772 in Bezug auf Arbeit und Erziehung tatsächlich ausgesehen hatte. Es wird sich auch zeigen, ob Typisches feststellbar ist und Entwicklungen beobachtbar sind. Zur Analyse dienen im Wesentlichen die Protokollbücher des Waisenhauses und bestimmte Reglements. Zur Methodik ist hier auf das Einleitungskapitel der Arbeit zu verweisen.

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3.3.2.1.1. Unterricht und Erziehung

Bezeichnend im Blick auf die Konzeption der Einrichtung ist, dass die Wahl der Waisenhauskommission bei der Besetzung der Stelle des Waisenhausvaters auf einen „Maître d'école“ (Schulmeister) namens Jaques Gibert fiel. Unter mehreren Bewerbern, die größtenteils Handwerker oder Handwerksmeister waren, fiel die Wahl auf denjenigen, der noch am ehesten pädagogische Fähigkeiten zu bieten hatte. Das entsprach der Linie des Reglements, wonach ein Schwergewicht auf der Erziehung lag und auch Waisenhausvater und -mutter wichtige Funktionen dabei übernahmen (s. o.). Mit der Einstellung wurden J. Gibert und seine Frau jedoch nicht nur auf erzieherische und Verwaltungsaufgaben verpflichtet. J. Gibert sollte zugleich sogar den Unterricht selbst übernehmen und bekam dafür eine entsprechend höhere Bezahlung zugestanden.

Sehr bald, im August 1725, drei Monate nach Eröffnung des Waisenhauses erkannte man jedoch, dass die bisherige Unterrichtspraxis nicht ausreichen würde. Die Leitung hielt es für notwendig, neben Gibert einen Lehrer für den Deutschunterricht einzustellen. Sie erkannte, dass zur Erreichung ihres Ziels, der Integration innerhalb der Gesellschaft, ein solcher Unterricht vonnöten wäre, der es den Kindern ermöglichen sollte, auch außerhalb der Koloniegrenzen und langfristig Fuß fassen zu können. Das war besonders deshalb wichtig, weil für die begabungs- und neigungsorientierte Vermittlung der Waisen in Lehrstellen nicht immer französische Lehrmeister zur Verfügung standen und man auf deutsche Meister ausweichen musste, um diesem Anspruch gerecht werden zu können und treu zu bleiben. Es entsprach auch der realistischen Einsicht, dass mittelfristig an eine Rückkehr in die Heimat nicht zu denken war und wurde ebenso der demographischen Entwicklung der Kolonie in Berlin gerecht, die zunehmend mehr Mischehen zwischen Franzosen und Deutschen aufwies. Der Unterricht wurde von nun an vormittags in Französisch und nachmittags in Deutsch abgehalten. In dieser Anfangszeit wurde Rechnen, Schreiben und Lesen unterrichtet und bei Bedarf auch Latein.

Für die Zeit von 1725 bis zum Ende unseres Untersuchungszeitraumes, dem Jahr 1772, lässt sich im Bereich Erziehung und Unterricht eine Entwicklung beobachten. Sie ist gekennzeichnet durch eine Zunahme der Personalstärke und eine Ausdifferenzierung pädagogischer Funktionen und unterrichtlicher Schwerpunkte. Das war bedingt durch die Zunahme der aufgenommenen Waisen und ermöglicht durch eine Erhöhung des Kapitalgrundstocks durch Schenkungen und Legate. Als ideologischer Hintergrund muss sicher auch der pädagogische Gedanke der Aufklärung mitgesehen werden. Denn sieht man den im Haus betriebenen pädagogischen Aufwand im Verhältnis zu der geringen Anzahl der Kinder, so könnte man die Phase ab 1757 als eine Phase der „Pädagogisierung“ im Waisenhaus bezeichnen. Am Anfang verfügte die Einrichtung, die mit 8 Waisen begann, neben den Waisenhauseltern, die für die Erziehung und zum Teil für den Unterricht zuständig waren, nur über einen weiteren Lehrer für den Deutschunterricht (s. o.). Zwar wird der Waisenhausvater 1729 von der Aufgabe des Unterrichts entlastet und zunächst ein einziger Lehrer sowohl für die Unterrichtsstunden in Französisch als auch in Deutsch eingestellt. Später wurde die Erteilung des Unterrichts in den verschiedenen Sprachen wieder von zwei verschiedenen Lehrern ausgeübt. Es sollte aber noch bis zum Jahre 1757 dauern, bis es notwendig erschien, einen dritten Lehrer anzustellen, damit man die Kinder in zwei unterschiedlichen Klassen unterrichten konnte. Die Absicht war die gezieltere Förderung sowohl der Schwächeren als auch der Begabteren bzw. Fortgeschritteneren. Die Aufgaben und Zuständigkeiten, der am Unterricht, an der Erziehung und der Verwaltung des Hauses beteiligten Angestellten wurden aus Anlass der Neueinstellung des dritten Lehrers in einem Reglement erneut festgelegt. Die zwei bisherigen Lehrer sollten gemeinsam den Unterricht der Fortgeschrittenen-Klasse übernehmen. Millenet, der dritte Lehrer, war nicht nur für die andere Klasse zuständig, sondern zugleich mit der Inspektion von Unterricht und Erziehung aller Kinder betraut worden. Er hatte jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitarbeitern, sondern nur beratende Funktion. Das wird nicht nur in Artikel 4 des betreffenden Reglements ausdrücklich festgehalten, sondern kommt auch noch einmal allgemein auf alle Angestellten bezogen in Artikel 9 zum Vorschein: „l'Intention de la Direction n'est autre que de faire regner l'ordre et l'harmonie, et non d'attribuer aucun superiorité à l'un sur l'autre“.

Dass die Leitung dies betont, ist nicht unwesentlich für das Verständnis der Organisation der zahlreichen diakonischen Einrichtungen der französischen Protestanten. Ein typisches, fast allen diakonischen Institutionen gemeinsames, organisatorisches Merkmal war nämlich das der „Teamarbeit“ gleichberechtigter Mitglieder, das ohne Zweifel von der Tradition der „Discipline Ecclésiastique“ („Kirchenordnung“) und der Praxis, wie sie im consistoire gehandhabt wurde, herrührte. Viele der Einrichtungen sind mittelbar oder unmittelbar aus der Arbeit des consistoire hervorgegangen, oft zunächst durch Gründung und Beauftragung bestimmter Kommissionen.

Die Waisenhauseltern sollten fast nur noch verwalterische und hausmeisterliche Aufgaben wahrnehmen und ihre erzieherische Funktion sollte sich auf den Bereich der Arbeiten der Kinder im Haus beschränken. Galt dies für den Père ohnehin schon seit seiner Entbindung von unterrichtlichen Aufgaben im Jahr 1729, so wurde nun auch der Mère eine andere Rolle als bislang zugewiesen. Sie hatte nun nicht mehr die alleinige Erziehungsaufsicht über die Mädchen bei der Beschäftigung mit hauswirtschaftlichen Arbeiten (Stricken, Nähen etc.), sondern wurde nun nur noch unterstützend einer extra dafür bestimmten und angestellten „Surveillante“ („Aufseherin“/Aufpasserin/Aufsichtsführende/Beaufsichtigende") zur Seite gestellt. Diese Funktionsaufteilung entlastete die Waisenhauseltern und versprach durch die Spezialisierung zugleich eine effektivere Umsetzung der Ziele des Waisenhauses im Einzelnen.

Die als „Phase der Pädagogisierung“ benannte Zeitspanne zeichnete sich aber noch durch weitere Maßnahmen aus. Am 7. Juni 1759 beschloss die Leitung, einen „Correcteur“ („Zuchtmeister“) anzustellen. Im Protokoll ist dazu vermerkt: „On a resolu d'etablir le nommé Lempire a titre de Correcteur, pour venir deux fois par semaine dans la maison chatier ceux qui pourront etre dans le cas de l'etre. On luy a assigné pour cela un Rs. par quartier.“ Diese Initiative ist im Rahmen der an anderer Stelle der Arbeit behandelten Problematik der Disziplinierungsabsicht zu sehen. So repressiv und brutal diese negative Seite der Pädagogik sich uns hier darstellt, auch in dieser Maßnahme kommt eine Funktionsaufteilung zur Geltung, die auf das Verhältnis zwischen den Kindern und den Pädagogen eher einen positiven Einfluss gehabt haben dürfte, da Bestrafungen immer von den Inspektoren beschlossen und vom „correcteur“ ausgeführt wurden, statt von den Pädagogen.

In den darauffolgenden Jahren hören wir nichts mehr von einem solchen „correcteur“. Er scheint sich spätestens seit einem Reglement von 1771 für den „surveillant“ („Aufseher/Aufpasser/Ausichtsführender/Beaufsichtigender“) und die „surveillante“ („Aufseherin/Aufpasserin/ Aufsichtsführende/ Beaufsichtigende“) nicht mehr im Anstellungsverhältnis befunden zu haben, denn im Reglement wurde jenen ab dieser Zeit unter anderem die Aufgabe der „Züchtigung“ übertragen. Surveillant und surveillante waren nun erzieherisch verantwortlich für die bereits seit 1767 in verschiedenen Stockwerken voneinander getrennt untergebrachte Mädchen- und Jungenabteilung.

Das genannte Reglement ist ein weiterer Schritt – bezüglich unseres Untersuchungszeitraumes der letzte Schritt – in der Phase der Pädagogisierung. In ihm kulminiert gewissermaßen der Anspruch einer umfassenden Erziehung, deutlich erkennbar an der Allgegenwärtigkeit des surveillant und der surveillante. Sie übernehmen alle pädagogischen Aufgaben und Aufsichtsfunktionen, die ursprünglich in den allgemeinen Waisenhaus-Reglements von 1725 noch den Waisenhauseltern zugedacht waren. Dazu zählt z. B. das Wecken, die Beaufsichtigung beim Anziehen, die Morgenandacht, die Beaufsichtigung bei Handarbeiten der Mädchen etc. Die „Waisenhauseltern“ haben nun endgültig keine Aufsichts- oder Erziehungsfunktion mehr. Sie sind nur noch für die wirtschaftliche Führung des Hauses zuständig, in die der surveillant und die surveillante sich nicht einzumischen haben. Dieser rationalistischen Tendenz und veränderten Funktionszuschreibung entspricht auch, dass die ursprünglichen „Waisenhauseltern“ gar nicht mehr als „père“ und „mère" bezeichnet werden, sondern nur noch die Rede ist vom „Ökonom und seiner Frau“. Mehrere humane pädagogische Prinzipien, die besonders durch die Aufklärung vertreten wurden, finden ebenso ihren Niederschlag im Reglement, so z. B., dass surveillant und surveillante die einzelnen Charaktere der Kinder studieren sollen oder dass sie (Körper-)Strafen nach Möglichkeit vermeiden sollen und anstelle dessen durch eigenes Vorbild und Diskurse auf die Kinder einwirken sollen. Wir sahen bereits, dass dies ansatzweise bereits bei Francke und in den ersten Reglements des franz. Waisenhauses begegnete. Aber hier sind die Konturen deutlicher. Auf der anderen Seite sind auch die negativen Elemente deutlich spürbar. Zwar haben surveillant und surveillante hilfreiche (sozial-)pädagogische Aufgaben im Tagesablauf der Kinder zu übernehmen. Gleichzeitig aber wurden die Kinder zu allen Zeiten und auf allen Ebenen kontrolliert und überwacht. Diese Entwicklung im Jahre 1771 scheint die Thesen und Arbeiten M. Foucaults zu bestätigen, der das Problem der institutionellen Überwachung und Bestrafung eng mit der Entwicklung des Rationalismus und der Aufklärung verbunden sieht, was jedoch an anderer Stelle der Arbeit noch einmal diskutiert werden soll. Wichtig festzuhalten bleibt, dass der Überwachungscharakter nicht nur die Kinder betraf, sondern auch übrige Angestellte des Hauses wie die maîtres d'école. Beschwerden über sie waren der Direktion mitzuteilen. Die im Reglement fixierten Aufgaben und gebrauchten Formulierungen geben diesen Aufsichtspersonen eine extrem große Machtfülle und lassen einen Teil ihrer Dienste – zumindest aus heutiger Sicht – als „Spitzeldienste“ erscheinen.

So steht am Ende dieser Entwicklung der Phase der Pädagogisierung eine Hierarchisierung innerhalb der Einrichtung, die die noch 1757 beteuerte Absicht, man wolle niemanden über den anderen stellen, auf den Kopf stellte und sich damit vom Modell einer „Teamarbeit“ Gleichberechtigter, was die Angestellten des Hauses betrifft, weitgehend entfernte.

Zudem fand in derselben Zeit (1768-1771) eine Veränderung auf der Leitungsebene statt, durch die zwar eine alte franz.-prot. Tradition weiblicher Diakonie wieder aufgenommen wurde, indem einigen Frauen als „dames directrices“ bestimmte Inspektionsaufgaben übertragen wurden, die ehemals von den Direktoren selbst wahrgenommen worden waren. Insofern befanden sich nun Frauen in einer leitenden Position. Aber sie gehörten nicht der eigentlichen Direktion an. Denn sie konnten lediglich beratend agieren, hatten aber kein Stimmrecht in der Direktion selbst und waren ihr unterstellt und rechenschaftspflichtig. In der Zeit von 1768 bis 1771 wurden ihnen mehr und mehr Aufsichts- und Kontrollfunktionen übertragen, die sich 1768 noch ganz auf die Mädchenerziehung und einen Teilbereich der Hauswirtschaft beschränkten, 1771 aber fast den gesamten Bereich der Erziehung – nur der Unterricht selbst war ausgeschlossen – und der Hauswirtschaft betrafen. Die Kontrollfunktion erstreckte sich damit auch über Angestellte. Alle vier Wochen hatten die dames directrices der Direktion schriftliche Vermerke nicht nur über die Kinder mitzuteilen, sondern auch über das Verhalten des Ökonomen und seiner Frau und des surveillant und der surveillante. Durch die Einführung der dames directrices als Bindeglied zwischen Direktion und Hausangestellten wurde die hierarchische Kontroll- und Überwachungsstruktur weiter ausgebaut bzw. gestärkt.

Was den Unterricht in der Zeit von 1725 bis 1772 betrifft, so wurde in der Einrichtung im Verlauf der Jahre der Leistungs- und der Begabtenförderung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das geschah z.B. durch die zeitweise zusätzliche Anstellung eines Lehrers, der auf den Rechenunterricht spezialisiert war, durch eine gezielte Förderung des Zeichenunterrichts im Haus, durch Entsendung zum Zeichnen talentierter Kinder an die „academie du dessein“, Entsendung von anderweitig begabten Kindern an Akademien und höhere Schulen und im Einvernehmen mit dem consistoire bzw. diaconat schließlich durch die Förderung eines Studiums. Bei der Entsendung der Kinder an weiterführende und höhere Schulen ist ebenso wie bei den Lehrberufen (s. u.) sowohl die Begabung als auch der Wunsch des Kindes selbst maßgebend. Über die Unterrichtsmethode und -didaktik erfahren wir aus den uns vorliegenden Quellen nichts. Sie ist aber auch für das Thema der Arbeit nicht von Belang. Es sei jedoch ein erziehungsmethodisch bedeutsames Element zur Förderung der Leistungsbereitschaft hier erwähnt, weil es die Selbstständigkeit und Integrationsfähigkeit der (armen) Kinder als Glieder der Gesellschaft förderte und somit bedeutsam ist für die Frage nach der diakonischen Zielrichtung und Bedeutung der Einrichtung. Es war die regelmäßige Abnahme von Prüfungen innerhalb des Hauses, bei denen als Leistungsanreiz Preise verliehen wurden. Man wird die Wirkung dieser Maßnahme in einer Gesellschaft, die in der Erziehungsmethode überwiegend repressiv und negativ disziplinarisch verfuhr, kaum überschätzen können, auch wenn sich die französische Kolonie und Kirchengemeinde wie auch das Maison des Orphelins selbst durchaus ebenso solcher negativer „Züchtigungsmethoden“ bedient haben (s. o.).

Die religiöse Erziehung bestand im Wesentlichen aus drei Elementen: dem sonntäglichen Gottesdienstbesuch, der aktiven Beteiligung der Kinder an morgendlichen Andachten und dem Katechismusunterricht, der einmal wöchentlich stattfand und an dem auch die Kinder, die bereits eine Lehrstelle vermittelt bekommen hatten, teilnahmen bzw. teilnehmen sollten. Ihre Teilnahme blieb gelegentlich aus. Desinteresse, Abscheu oder Unlust können dabei die Motive der Kinder gewesen sein, über die wir jedoch nichts aus den Quellen erfahren. Das Desinteresse der Meister, Unternehmer und derjenigen, die Mädchen in ihrem Haus als Bedienstete eingestellt hatten, lag hingegen auf der Hand, denn die Lehrlinge und Hausbediensteten standen ihnen in der Zeit des Katechismusunterrichts nicht zur Verfügung. Dass sich die „Arbeitgeber“ deshalb hin und wieder unkooperativ verhalten haben, spiegelt sich in einer Anweisung für den dritten Lehrer im Reglement von 1757. Es wird dort verordnet, dass er sich bei Fortbleiben der Lehrlinge vom Unterricht auch dahingehend informieren soll, ob es etwa an der Schuld des Meisters gelegen haben könnte. In solchen Fällen versäumte es die Leitung nicht, notfalls die Konsequenzen zu ziehen und das Vertragsverhältnis aufzukündigen. Auch von der Aufgabe des Katechismusunterrichts wird der Waisenhausvater bald entbunden. Nach dem Tode Giberts, des ersten Waisenhausvaters, wird die Aufgabe zeitweilig von dem Pfarrer Forneret und anschließend von Laienkatecheten wahrgenommen. Das wurde aus pädagogischer und inhaltlicher Sicht aber bald als unbefriedigende Lösung erachtet und ab dem Jahr 1752 bemühte man sich gemeinsam mit anderen franz.-ref. Institutionen und vertreten durch das consistoire um die Anstellungsgenehmigung und Bezahlung eines „Ministre Catechiste“ (= eigens für den Unterricht abgestellter Pfarrer) durch den königlichen Hof. Dieser Ministre Catechiste sollte speziell mit katechetischen Aufgaben bedacht werden und eine besondere Eignung dazu aufweisen. Es dauerte jedoch noch bis zum Jahre 1754 bis der Hof die Stelle bewilligte und sie besetzt wurde. Auch hier kam also die pädagogische Option zum Tragen.

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3.3.2.1.2. Arbeit

Lehrstellenvermittlung und Begleitung der Lehrlinge

Die Umsetzung der in den Waisenhausreglements von 1725 festgehaltenen Bestimmung, dass Lehrlinge ihren Neigungen nach in Lehrstellen vermittelt werden sollten, lässt sich für die Praxis in dem Zeitraum von 1725-1772 durchgehend bestätigen. Zahlreiche Protokollbucheintragungen zeugen von der Orientierung an diesem Grundprinzip. Die Rücksichtnahme auf Begabungen, Neigungen und Wünsche der Kinder ging sogar so weit, dass auch nach bereits erfolgter Vermittlung, Lehrlinge aus der Lehre zurückgenommen und in eine andere Lehrstelle vermittelt wurden, wenn sie unzufrieden mit der Berufswahl oder -vermittlung waren und ihr Talent für einen anderen Beruf entdeckten. Das konnte auch selbst nach der Probezeit noch geschehen. Die neigungsorientierte Lehrstellenvermittlung wurde nicht nur für Jungen, sondern auch für Mädchen praktiziert, die keineswegs nur als Hausbedienstete ausgebildet und vermittelt wurden. Das bedeutete auch für sie die Möglichkeit zu einer relativen Selbständigkeit, gegebenenfalls sogar zu einer Selbständigkeit im betriebswirtschaftlichen Sinne. Es gab unter den Hugenotten in Berlin zahlreiche Frauen, die als Meisterinnen oder Produzentinnen selbständig arbeiteten, ja sogar als Unternehmerinnen größeren Stils. So wird man die ebenso neigungsorientierte Vorgehensweise bezüglich der Mädchen in ihrer präventiven Funktion als sehr bedeutsam einschätzen müssen, wenn man in Rechnung stellt, dass Armut und Bedürftigkeit auch in dieser Zeit nicht nur ein berufs- oder standesspezifisches Merkmal waren, sondern auch ein geschlechtsspezifisches, wie es Th. Fischer mit Blick auf die städtische Armut im 15. und 16. Jahrhundert feststellt. Bei der Vermittlung der Lehrlinge greift man, sowohl was die Gestaltung der Verträge als auch was die materielle Versorgung betrifft, auf Erfahrungen des diaconat zurück. Zu Beginn steht in der Regel eine Probezeit. Als Bedingung für einen endgültigen Vertragsabschluß wird das Einverständnis des Kindes und die gegenseitige Zufriedenheit von Meister und Lehrling vorausgesetzt. Vor Probezeit und Vertragsabschluß wurden Erkundigungen über den Meister eingeholt, um festzustellen, ob es sich um einen „bon maître“ ("guten Meister") handelte, dem das Kind anzuvertrauen ist oder nicht. Über die Kriterien, nach denen entschieden wurde, ob es sich um einen „bon maître“ handelte oder nicht, erfahren wir kaum etwas. Sie lassen sich nur indirekt erheben. Es dürfte dazu gehört haben: die Bereitschaft, den Lehrling zum Katechismusunterricht zu schicken; das reformierte Bekenntnis; ein moderates Verhalten gegenüber dem Lehrling; eine positive Betriebsbilanz, Ordnungsliebe, sittliche Untadeligkeit und korrektes Verhalten gegenüber dem Lehrling in allen finanziellen und materiellen und vertraglichen Belangen. Ausbeuterische Tendenzen versuchte die Leitung von vornherein durch gute Vertragskonditionen in ihrem eigenen und im Interesse des Kindes auszuschließen. Nötigenfalls brach man die Vertragsverhandlungen einfach ab. Man gab die Kinder nur dann in die Lehre, wenn sie zuvor auch wirklich genügend Unterricht im Rechnen, Schreiben, Lesen etc. empfangen hatten. Auch lernschwache, behinderte und kränkliche Kinder, soweit sie überhaupt im Maison des Orphelins untergebracht waren, versuchte man zu den für das Kind günstigsten Vertragsbedingungen unterzubringen, selbst wenn es für das Waisenhaus mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen ist. Oder man suchte nach anderen Möglichkeiten einer selbstständigen Existenzsicherung solcher Kinder und bemühte sich um die Schaffung entsprechender Voraussetzungen. Der Anspruch, die Kinder neigungsorientiert und bei „guten Meistern“ unterzubringen führte dazu, dass man Kinder auch zu deutschen Meistern in die Lehre gab, weil man nicht immer geeignete Personen unter den französischen Koloniemitgliedern finden konnte. Das zeigt sehr wohl, dass dieses Anliegen von der Leitung als wichtiger erachtet wurde als der Gedanke der Bewahrung einer strikten und von der übrigen Gesellschaft abgeschlossenen Kolonieidentität.

Als Bestandteil ihrer Aufgaben sah die Waisenhausleitung auch die weitere Begleitung der Lehrlinge. Der Kontakt zu ihnen wurde über den sonntäglichen Katechismusunterricht hinaus durch Briefkontakte und regelmäßige Besuche der Mitglieder der Waisenhausleitung und Pädagogen gewährleistet. Auch diese Besuchspraxis hatte ähnlich wie die der anciens und anciens-diacres des consistoire ein doppeltes Gesicht. Gewiss diente sie der sittlichen Kontrolle, der Überwachung der Arbeitsdisziplin und der religiösen Einflussnahme auf die Jugendlichen. Aber da die gesamte Situation und das Umfeld des Lehrlings in Blick genommen wurde, brachte sie aus der Perspektive des betroffenen Jugendlichen gleichzeitig auch Vorteile mit sich. So intervenierte die Waisenhausleitung bei Angelegenheiten, die den Arbeitschutz und die Interessen des Lehrlings betrafen, sei es in Bezug auf Misshandlung und „unangemessene“ Prügel, sei es, um eine Ausbeutung durch eine überlange Zeit von Lehrjahren zu verhindern, oder sei es, um eine qualitativ gute Ausbildung zu gewährleisten. Zudem suchten die Lehrlinge von sich aus das Waisenhaus als Asyl auf, wenn sie sich gezwungen sahen, die Lehre abzubrechen. So nutzten sie es als eine neue Startmöglichkeit, statt aufgrund der Abhängigkeit vom Meister und mangelnder Alternativen beim selben auf immer bleiben zu müssen. Mit dieser Form der Begleitung der Lehrlinge verband sich schließlich auch eine medizinische Betreuung, so dass die Betroffenen im Krankheitsfall entweder eine ambulante medizinische Versorgung erhielten oder vorübergehend im Waisenhaus oder Hospital Aufnahme fanden.

Arbeit im Haus – Zweck, Nutzen, Stellenwert

Die Mitarbeit von Kindern in Waisenhäusern bei Arbeiten, die das Haus betrafen, war normal und wird deshalb hier nicht weiter erörtert, weil an ihnen nichts Spezifisches ablesbar ist, was die Arbeitserziehung oder den Stellenwert der Arbeit innerhalb des Gesamtkonzepts der Einrichtung betrifft. Anders verhält es sich mit den extra für die Arbeitsbeschäftigung vorgesehenen Zeiten innerhalb des Tagesablaufs. Art und Umfang solcher Arbeitsbeschäftigung lassen auf die Konzeption zurück schließen. Den Waisenhausreglements von 1725 war zu entnehmen, dass der Arbeitsbeschäftigung im Vergleich zum Unterricht ein zeitlich geringerer Anteil zugedacht war (s. o.). In der Praxis blieb es auch dabei. Das können wir der Tatsache entnehmen, dass das Waisenhaus, als es im Jahre 1740 vom consistoire die Anregung erhielt, durch gewinnbringende Arbeit der Kinder zur Verbesserung der Finanzen des Hauses beizutragen, zur Antwort gab: „Le peu de tems destiné au travail des orphel. peut à peine suffir pour tricotter des bas pour leur usage, les petits ne pouvant rien faire, et les filles qui peuvent travailler, ont assez de couture à faire ou de rabillage.“ Diese aufschlussreiche Antwort gibt uns zugleich Auskunft darüber, dass die Arbeit bislang für den Eigenbedarf des Hauses gedacht war. Andere Protokollbucheintragungen, in denen weitere Produkte der Handarbeit für den Hausgebrauch vermerkt sind, bestätigen das. Bereits 1736 wehrte man Vorschläge einer Arbeitsbeschäftigung für einen zusätzlichen Profit ab: Da die Kinder primär unterrichtet werden sollen und in der verbleibenden Zeit für den Hausbedarf arbeiten müssen, würden sie durch eine solche Maßnahme übermäßig belastet werden, da sie ja bereits beschäftigt seien. Solchen Intentionen hält die Waisenhausleitung entgegen: „Ils ont leurs taches, et leurs occupations qu'ils remplissent, et qui servent à leur entretien, et par consquent au proffit de la Maison. „Deutlich ist hier die Abgrenzung zu anderen Waisenhäusern solchen Typs zu spüren, bei dem Kinder für wirtschaftliche Interessen missbraucht werden (s. o.). Die Arbeitsbeschäftigung sollte demnach nicht der Profitsteigerung der Einkünfte dienen – jedenfalls nicht, sofern es mit den anderen Zielen der Einrichtung kollidierte. Neben der Produktion für den Hausbedarf verfolgte die Direktion mit der Arbeitsbeschäftigung das Ziel, sowohl den „Müßiggang“ der Kinder zu verhindern, als auch – und vor allem – Neigungen und Talente der Kinder zu entdecken und zu fördern, Leistungsbereitschaft zu wecken und mit Blick auf die Mädchen auch eine qualitativ gute Grundlage an Fertigkeiten denjenigen mitzugeben, für die sie bei einer späteren Anstellung als Hausbedienstete nützlich sein können. Die Weckung der Leistungsbereitschaft versuchte man, ähnlich wie auch bei der Lernkontrolle praktiziert (s. o.), durch Belohnungen für entsprechende Handarbeiten zu erreichen. Dieses Prinzip des Leistungsanreizes wurde schon sehr früh ab 1726 im Waisenhaus praktiziert und auch in späterer Zeit beibehalten. Als man sich 1753 doch dazu entschied, im Haus produzierte Tischdecken zu verkaufen, gab es auch da eine Belohnung vom Erlös der verkauften Ware. Kam dabei die Belohnung den Waisenkindern wie zuvor noch in ihrer Gesamtheit zu, da auch alle an dieser Arbeit beteiligt waren, so war es nur konsequent, dass man schließlich ab 1754 bzw. 1757, als man auch zu einer minimalen Beschäftigung weniger ausgewählter Mädchen durch Seideabhaspelung bzw. Spinnen im Haus überging, einen Teil des Gewinns zu einer individuellen Belohnung verwendete. Die hier geschilderte Belohnungspraxis zur Leistungsmotivierung bei der Beschäftigung im Haus und für das Haus ist von anderen vergleichbaren Einrichtungen nicht bekannt und eine Gewinnbeteiligung bei der Produktion von Waren, die außerhalb des Hauses verkauft wurden, dürfte eher die Ausnahme gewesen sein. Sie wurde nach H. Kallert erst durch die späteren sog. Industrieschulen eingeführt. Im Blick auf die Frage der Arbeitskraftausbeutung kann man für das Maison des Orphelins festhalten, dass die Anzahl der Arbeitsstunden im Verlaufe der Zeit nicht zugenommen hat und immer in einem bescheidenen Rahmen geblieben ist, während sich jedoch die Beschäftigungsarten geändert und vermehrt haben. Das hat seinen Grund zum einen im Bestreben durch eine größere Vielzahl an Beschäftigungen, unterschiedliche Talente auszumachen und zum andern in dem Versuch, die Vorausbildung der Mädchen qualitativ zu verbessern, indem sie eine größere Zahl von Fertigkeiten erlernen. Offensichtlich reichte zu Letzterem nicht mehr aus, dass die mère die Waisenmädchen in die verschiedenen Haus- und Handarbeiten instruierte, schon gar nicht, wenn auch die Mädchen die Möglichkeit zu einer anderen Berufswahl außer der der Hausbediensteten haben sollten. Im November 1742 beschließt man, in Zukunft nach angemessenen Lösungen zur Frage der Beschäftigung der Mädchen zu suchen und stellt wenige Monate später im März 1743 eine Schneiderin ein, die den Mädchen dieses Handwerk nahe bringen soll. 1745 wurde sie wieder entlassen, weil man offensichtlich ihre Produktpalette für ungeeignet oder zu schmal zur Erreichung des angestrebten Ziels hielt. Doch im Jahre 1751 wurde erneut eine Schneiderin angestellt. Die Stundenzahl, die dieser Beschäftigung täglich gewidmet werden sollte, nämlich zwei, zeigt, dass das Interesse auch hier primär der Ausbildung galt und nicht einer Ausnutzung der Arbeitskraft für eigene Zwecke. Auch bei der späteren Anschaffung von zwei Spinnrädern liegt dies Interesse vor, was unter anderem daraus abzuleiten ist, dass zum Spinnen eine schlechte Wollqualität verwendet werden sollte. Man bezweckte also nicht so sehr den Verkauf des Produktes als vielmehr den Erwerb der handwerklichen Fähigkeit.

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3.3.2.2. Das Waisenhaus im Konfliktfeld des Manufakturwesens und der Seidenindustrie

In den vorangegangenen Abschnitten wurde aufgezeigt, dass die Waisenhausdirektion bestrebt war, den Waisen eine solide Bildung und Lehre zu vermitteln, um etwaiger Verarmung vorzubeugen und ein Mindestmaß an finanzieller Selbständigkeit zu gewährleisten. Zudem war man bestrebt, sich an Neigungen und Begabungen der jungen Menschen zu orientieren. Das französische Waisenhaus existierte jedoch nicht außerhalb von Raum und Zeit, sondern war als diakonische Institution auch eingebunden in ganz bestimmte ökonomische, soziale und politische Prozesse innerhalb Preußens und Berlins. Studiert man die Archivalien des Waisenhauses, so wird das besonders deutlich an dem Aufkommen der Seidenindustrie und ihrer forcierten Förderung durch die damalige Obrigkeit, die u. a. auf eine Einbindung der Waisenhäuser in die Seiden- bzw. Manufakturproduktion hinauslief. Das führte für das französische Waisenhaus zu großen Konflikten. Diese Konflikte sollen im Folgenden dargestellt werden. Was geschah in dem Augenblick, wo sich oben beschriebener konzeptioneller Anspruch konfrontiert sah mit äußeren Auflagen und Bedingungen, die diesem zuwiderliefen oder zumindest die Gefahr in sich bargen, das angestrebte Ziel zu beeinträchtigen? Wie sind die Verantwortlichen mit der Anfrage von Unternehmern, Kinder in ihren Betrieben zu beschäftigen, umgegangen? Wie verhielten sie sich gegenüber ökonomischem und staatlichem Druck? Und was waren schließlich die Gründe, die sie zu ebensolchem Verhalten veranlassten? Wie bereits unter Abschnitt III.1.2. dargelegt, gab es verschiedene Formen der Einbindung von Waisenhäusern und „Zentralanstalten“ in die Manufakturproduktion, die unterschieden werden müssen, wenn man präzise Antworten auf die oben gestellten Fragen erhalten will. Aber nicht nur hier gilt es zu differenzieren, sondern auch bezüglich der Seidenindustrie selbst, die verschiedene Arbeitszweige in sich vereinte. Nicht alle brachten in gleichem Maße Probleme, Nachteile und Gefahren mit sich, was die Beschäftigung von Waisen betrifft. Daneben ist zu berücksichtigen, dass gerade in der Aufbauphase der Seiden- und anderer Textilproduktion in Preußen unterschiedliche Betriebsformen existierten und dementsprechend auch die Berufsbezeichnungen differierten bzw. die von ihnen repräsentierten Tätigkeiten und Berufsmöglichkeiten und deren konkrete Arbeitsbedingungen. Im Blick auf die in den französischen Aktenstücken vorkommenden Berufsbezeichnungen muss auch besonders darauf geachtet werden, welches das deutsche Äquivalent für den französischen Begriff ist, welcher Beruf oder innerbetrieblicher Status sich also konkret hinter der französischen Bezeichnung verbirgt, bzw. welche Bandbreite an Betriebsformen oder Tätigkeiten der französische Begriff gegebenenfalls umfasst. Studiert man die Protokollbücher der Waisenhausdirektion und andere Dokumente im Blick auf die Einbindung des Waisenhauses ins Manufakturwesen bzw. in die Seidenindustrie und berücksichtigt man dabei auch die angesprochenen Differenzierungen, so ergibt sich, dass die Dinge keineswegs so einfach liegen, wie es beispielsweise J. Wilke behauptet. Er führt die Finanzierung des Waisenhauses u. a. auf „profitablen Einsatz der Waisenkinder“ zurück und in der Fußnote dazu bemerkt er: „Das Ausleihen von Waisenkindern [...] an Manufacturiers war allgemein üblich“. Die Leitung des französischen Waisenhauses hätte demnach also ihre Waisen ebenso instrumentalisiert und zum Zweck der Eigenfinanzierung und der Förderung des Manufakturwesens missbraucht, wie es weitgehend in vielen anderen Waisenhäusern seinerzeit üblich war. Dies Verfahren von Seiten der Waisenhausdirektion wäre so nach Wilke bewusst intentioniert und die Regel gewesen, nicht etwa die Ausnahme. Wilkes Einschätzung der Dinge hält jedoch genauerer Überprüfung durch die Lektüre der entsprechenden Akten nicht stand. Zwar wird man mit Hinweis auf die Arbeit von S. Jersch-Wenzel u. a. sagen können, dass sich französische Unternehmer bzw. Verleger ebenso wie andere der Waisenkinder von (deutschen) Berliner Waisenhäusern als Arbeitskräfte bedienten. Allerdings ist die Frage, ob in franz.-prot. Manufakturen Waisen beschäftigt wurden und wie sich die Unternehmer ihnen gegenüber verhalten haben, eine andere, als die nach dem Verhalten der Waisenhausdirektion bzw. des consistoire gegenüber dieser Entwicklung – also nach der von den französischen Protestanten betriebenen und der „Gemeinde“ verantworteten Diakonie in diesem Kontext. Gleichwohl darf Ersteres nicht ignoriert werden. Es macht das Involviert-Sein der französischen Minderheit und damit auch der Gemeinde und ihrer Diakonie in einen wirtschaftlichen Umwandlungsprozess, in dem Diakonie ihren rechten Standort erst finden muss, nur umso deutlicher. Im Folgenden wird aber gezeigt werden, dass die Vermittlung von Waisen an Manufakturen der eigentlichen Konzeption des Waisenhauses zuwiderlief. Man reagierte mit Distanz bzw. Widerstand. Insofern erweist sich die Überlassung von Waisen des franz. Waisenhauses – im Gegensatz zu Wilkes Annahme – nicht als Regel, sondern als Ausnahme bzw. als Zugeständnis. Gleichwohl muss gesehen werden, dass es die stark ausgeprägte eigene Obrigkeitstreue und der zunehmende Druck der Obrigkeit waren, die ein bis zu einem bestimmten Grad konformes Verhalten der Waisenhausdirektion bewirkten, was Einzelheiten betrifft, die weiter unten dargestellt werden. Die erste in den Protokollbüchern auffindbare Eintragung, in der berichtet wird, dass ein Manufakturunternehmen darum wirbt, dass ihm von Seiten des Waisenhauses Kinder zur Verfügung gestellt werden mögen bzw. das Waisenhaus unter dessen Regie produzieren möge, datiert bereits vom 26. Oktober 1719 – also in der Gründungsphase des Waisenhauses. Die Waisenhausdirektion bzw. -kommission lehnt jedoch das vorgetragene Anliegen souverain und sehr entschieden ab: „Sur la proposition qui a eté faite par André Benezet manufacturier le 26e de ce mois, comme il paroit par la memoire qu'il a presenté ala Commission, il a eté deliberé de luy declarer que la Commission n'acceptoit point son offre, et qu'elle vouloit demeuer dans ses droits tout de meme qu'il luy sera libre d'agir pour luy Comme il le trouvera a propos, ce qui luy a eté declaré par Mr. le moderateur, et sa proposition qui est par ecrit sera mise dans les actes“. Die Tatsache, dass die Waisenhauskommission hier auf die Bewahrung ihrer Rechte insistierte, deutet darauf hin, dass es sich bei dem Vertragsangebot wahrscheinlich um einen Pachtvertrag handelte, bei dem die Gefahr der Fremdbestimmung der Einrichtung durch ein einzig und allein ökonomisch bestimmtes Interesse besonders groß war. Die Kinder wären rund um die Uhr im Betrieb beschäftigt gewesen, so dass die Waisenhausleitung u. U. jeglichen Einfluss auf die Kinder und ihrer Mitsprache beraubt worden wäre. Für Unterricht wäre nur so weit Zeit vorhanden gewesen, wie es die Erfüllung des Arbeitssolls im Betrieb erlaubt hätte. Es verwundert darum nicht, dass hier die Kommission mit deutlicher Ablehnung des Angebots reagierte, denn „insbesondere beim Pachtsystem bleiben [...] die pädagogischen Intentionen zugunsten des Profitinteresses der Unternehmer leicht und häufig auf der Strecke“. Zwar könnte man vermuten, dass die Kommission vielleicht nur die Form der Einbindung ins Manufakturwesen abgelehnt hätte, grundsätzlich aber nicht abgeneigt gewesen sein muss, die Waisen bei niedriger Arbeitsstundenzahl und gegen guten Profit für das Waisenhaus eben doch der Manufakturarbeit zu überlassen, zumal ihr von anderer Seite anempfohlen wurde, die Gunst und finanzielle Förderung der Obrigkeit für diese Einrichtung dadurch zu gewinnen, dass man letztlich auch der langfristigen Förderung des Manufakturwesens damit dienen würde. Es fällt aber auf, dass aus der ganzen Zeit zwischen der Ablehnung im Jahr 1719 und der staatlich angeordneten Überlassung der Waisen an einen Seidenmanufakturbetrieb im Jahr 1744 kein einziger Fall bekannt bzw. überliefert ist, wo die Leitung des Waisenhauses von sich aus initiativ geworden wäre und dergleichen Angebote zur Zusammenarbeit an Manufakturisten gemacht hätte. Ebensowenig wird von weiteren Werbungsversuchen seitens der Unternehmer berichtet. Offenbar war die Antwort so eindeutig ausgefallen, dass andere Manufakturisten gar nicht erst erneute Anfragen starteten. Erst als staatliche Verordnungen ausgegeben wurden und auch entsprechender Druck ausgeübt wurde, kam es zu Übereinkünften mit Manufakturbetrieben. Das weist darauf hin, dass die Waisenhausleitung selbst eigentlich gar kein Interesse an solchen Vereinbarungen hatte. Manufakturen, mit denen man hätte entsprechende Verträge schließen können, existierten durchaus schon vor den besonderen Maßnahmen und Initiativen Friedrich II. in Berlin und Beispiele für solche Kooperation zwischen Manufakturen und Waisenhäusern, an denen man sich hätte orientieren können, hatte es in der Zeit zwischen 1719 und 1744 ebenso genügend gegeben – auch im Berliner Einzugsgebiet. Umso erstaunlicher, dass das französische Waisenhaus sich diesbezüglich zurückhielt, obgleich man selbst aus der eigenen Heimat, wenn auch nicht aus eigener Tradition, solche Verbindungen zwischen Manufaktur und Waisenhaus bzw. Zentralanstalt gut kannte. Das „Hûpital général“ in Paris, das sehr bald starke Nachahmung und Verbreitung in ganz Frankreich gefunden hatte, kann als Paradebeispiel hierfür gelten. Die Zurückhaltung lässt sich nicht damit erklären, dass die Finanzbasis der Einrichtung so gut war, dass sie keiner solcher Finanzierungswege bedurfte und von daher gar nicht erst in Erwägung zog. Die Einrichtung arbeitete zwar u .a. aufgrund der Spendenfreudigkeit kostendeckend, doch bedauerte man oft, wegen mangelnder Finanzen nicht so viel Waisen aufnehmen zu können, wie man gerne gewollt hätte . Eine finanzielle Entlastung oder gar zusätzliche Einnahmequelle wäre von daher also sehr erstrebenswert gewesen, zumal das Waisenhaus sich in der Zeit von etwa 1742 bis Mitte1744 in einer finanziell schwierigen Situation befand, da es gezwungen war, Kredite aufzunehmen um außerordentliche Ausgaben (u. a. für Renovierungs- bzw. Erweiterungsbauten) auszugleichen und die Finanzen zu konsolidieren. Es waren jedoch konzeptionelle Gründe, die die Leitung davon abhielten, von sich aus vertragliche Bindungen im Bereich des Manufakturwesens bzw. der Seidenindustrie einzugehen. Das lässt sich gerade an der nun folgenden Auseinandersetzung mit den staatlichen Verordnungen und den Manufakturunternehmen sehr wohl aufzeigen.

Als Friedrich II. 1740 die Regierung antrat, wurde damit nicht nur die letzte Phase des Absolutismus als „aufgeklärter Absolutismus“ eingeleitet. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet setzte Friedrich II. neue Akzente. Obwohl er sich in der Staatswirtschaft ebenso wie sein Vater am „Primat der militärischen Bedürfnisse“ orientierte, trat daneben als explizites Ziel der Wirtschaftspolitik die „Wohlfahrt des Landes“. Darin begründet lag die gezieltere Förderung des Manufaktursystems durch zahlreiche Maßnahmen, besonders jedoch galt seine Aufmerksamkeit den Zweigen der Manufakturproduktion, in denen Luxusgüter produziert wurden. Durch die Konzentration auf die Luxuswaren, sollte die ausländische Konkurrenz ausgeschaltet werden und im Sinne der merkantilistischen Wirtschaftslehre der Import durch Eigenproduktion ersetzt werden, um wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine positive Handelsbilanz zu erzielen. Wenngleich der Vorgänger Friedrich Wilhelm I. nicht weniger den merkantilistischen Wirtschaftvorstellungen verpflichtet war, so wurde die Akzentverschiebung durch Friedrich II. nicht zuletzt darin deutlich, dass er unmittelbar nach seinem Regierungsantritt die Gründung einer neuen Abteilung innerhalb des Generaldirektoriums vornahm. Es handelte sich um das 5. Departement, das zuständig war für „Commerzien- und Manufakturwesen“. Zu den Luxusgütern zählten u. a. die Seidenstoffe und die daraus hergestellten Produkte. Auf den Punkt gebracht lässt sich mit K.-H. Kaufhold sagen: „Die Seide war das Lieblingskind Friedrichs des Großen und das Paradestück des preußischen Merkantilismus.“ Bereits Friedrich Wilhelm I. erwog die Seidenproduktion zu fördern und gab Impulse dazu, jedoch ohne weiterreichende Konsequenzen. Friedrich II. schaffte hingegen mit Hilfe seines Verwaltungsapparates und enormer Investitionen die entsprechenden Voraussetzungen für das Aufblühen dieses Wirtschaftszweiges. Es waren vor allem zwei Probleme, die bei der staatlichen Ankurbelung dieses Wirtschaftszweiges zu bewältigen waren:

  1. die Notwendigkeit einer schnellen und massenweisen Aufzucht von Maulbeerbäumen und von Seidenraupen zwecks Gewinnung der Seide zur Verarbeitung,
  2. der Mangel an quantitativen und qualitativen Arbeitskräften im Bereich der Seidenmanufakturen.

Beide Punkte tangierten die „Pia Corpora“ – und damit auch das Französische Waisenhaus –, weil sie über Platz bzw. Anbauflächen und potentielle Arbeitskräfte verfügten. Da die Produktionstechniken besonders in Italien und Frankreich, dem Heimatland der Réfugiés, verbreitet waren, erhoffte und erwartete man von den in und um Berlin angesiedelten und etablierten Hugenotten – vor allem von den in Staatsdiensten tätigen – Initiativen und Engagement zur Verbreitung der Seidenproduktion. Dies blieb auch nicht aus und man könnte es als Ironie des Schicksals bezeichnen, dass es franz.-prot. Staatsbeamte waren, die die Vorschläge unterbreiteten, die dann wiederum zu den oben bereits angedeuteten Konflikten führten. Im Jahre 1741 verfasst der Geheime Rat de Campagne, Mitglied des franz. Oberdirektoriums, eine Denkschrift über den „volks- und staatswirtschaftlichen Nutzen des Seidenbaues und der Seidenfabrication“ und einen darin enthaltenen „Plan von der zur Beförderung zunächst der Maulbeerpflanzungen und der Raupenzucht zu treffenden Veranstaltungen“ und lässt sie dem Generaldirektorium zukommen. Er nimmt nicht nur die Vorschläge des Consistoire supérieur von 1732 auf – Nutzung öffentlicher Flächen und Anwerbung französischer Arbeitskräfte aus den Seidenzentren Frankreichs –, sondern schlägt darüber hinaus u. a. auch eine Prämienzahlung an die Maulbeerpflanzer vor. Das Generaldirektorium heißt seine Vorschläge zwar weitestgehend gut, aber verbindet mit dem Aufruf, für die praktische Umsetzung zu sorgen, gleichzeitig die Rüge, dass es bezüglich des Seidenbaus bisher an Eifer der französischen Kolonisten gefehlt habe und es deshalb zu Verzögerungen gekommen sei. Nun erst ergehen vom französischen Departement (i. e. franz. Oberdirektorium) am 27. Mai zwei Circularordres, von denen das eine an die französischen Kolonierichter adressiert ist und die von de Campagne vorgeschlagene Prämienzahlung für die Anpflanzung und Aufzucht der Bäume betrifft. Das andere ist unmittelbar an das französische Waisenhaus gerichtet. Die entscheidende Passage lautet: „Et comme il est connu qu'en France une des principales Occupations des femmes d'un certain ordre est, d'élever les Vers d'avoir soin des Cocons et de tout ce qui concerne leur devidage, il y a leu de presumer qu'il se trouve encore dans la Colonie de Berlin plusieurs femmes, auxquelles toute cette Manoeuvre est parfaitement connue, et lesquelles pourroient contribuer par là tant au bien general du Pais qu'à l'avantage particulier des Gens francois, en les instruisant de tout ce qu'il faut faire à ce Sujet. Cette occupation convenant sur tout aux filles, Nous verrons avec une Satisfaction particuliere que Vous y employiéz les Orfelines, qui sont sous votre Direction, et qu'entre autres bonnes choses, vous leur fassiez apprendre ce qui concerne les Cocons et le devidage de la Soye. Ce sera pour elles tres vraisemblement un moyen aisé de gagner honnetement leur vie [...]“ Der Hintergrund für diese an das Waisenhaus herangetragenen Wünsche, die Mädchen für diese Arbeiten anzuleiten und zu beschäftigen, war die oben beschriebene Notwendigkeit eines massenweisen Seidenanbaus und der Mangel an den quantitativen und qualitativen Arbeitskräften. Letzterem Problem Brandenburg-Preußens im 17. und 18. Jahrhundert hat K. Hintze in Aufnahme von Gedanken W. Sombarts eine umfassende Studie gewidmet und dabei aufgezeigt, wie nicht nur die gesamte Peuplierungspolitik und die Werbung ausländischer (Fach-)Arbeiter, sondern auch die Beschäftigung von (Waisen-)Kindern darauf zielte, diesen Mangel zu beheben. Offenbar erkannte die franz. Waisenhausdirektion – wenn nicht die Dringlichkeit, so doch – die Brisanz dieses Ansinnens des Oberdirektoriums. Erst am 6. Juli wurde nach Lektüre des „Rescript du Roy concernant la culture de la Soye“ in der Direktion reagiert, aber dann gleich in der Weise, dass man eine außerordentliche Versammlung ansetzte, um zu klären, wie auf die „Absichten des Königs“ zu reagieren ist. Nicht nur das. Auf der dann stattgefundenen Versammlung am 13. Juli setzte man auch eine Kommission ein, die die Angelegenheit „meurement“ („reiflich / ausgiebig“) untersuchen sollte, damit die Direktion zu einer „resolution fine“ („scharfsinniger / kluger Beschluss“) gelangen könnte. Wie man diese Protokollnotizen auch bewerten mag – spontane Zustimmung oder Begeisterung für das Anliegen des Oberdirektoriums ist nicht zu finden, wohl aber die Notwendigkeit eingehender Beratungen. Obwohl das Oberdirektorium damit warb, dass die Mädchen die Tätigkeit erlernen könnten, um „auf ehrliche/ehrbare Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen“, stellte die Angelegenheit offenbar eher ein Problem dar. Wiederum bezeichnend scheint es zu sein, dass die Spur dieser Kommission im Sande verläuft. Von ihren Ergebnissen oder gar von einem Beschluss der Direktion erfährt man im Protokollbuch oder andernorts nichts. Das Schweigen ließe sich durch den Umstand erklären, dass es sich bei dem Reskript nicht um ein Edikt handelte, sondern der Form und dem Wortlaut nach eher um eine Bitte mit anspornendem Charakter, weshalb möglicherweise die Direktion gegenüber einer vielleicht übereilten, unnötigen Reaktion eher die Ignoranz des Schreibens vorgezogen hat. Denn wie sich in der späteren Auseinandersetzung zeigen sollte – hatte die Direktion andere Prioritäten mit ihrer „pädagogischen“ Konzeption im Sinn als die Unterrichtung der Kinder im Seidenanbau. In der Folgezeit greift der König persönlich immer unmittelbarer in die Belange des Aufbaus einer Seidenindustrie ein. De Campagne wird für sein Engagement belohnt und von ihm mit der besonderen „Aufsicht über die Maulbeerpflanzungen in allen französischen Colonien“ Brandenburg-Preußens beauftragt. Die Frage nach Waisenhausmädchen, die in der Seidenaufzucht beschäftigt werden sollten, scheint das Generaldirektorium bzw. französische Departement zwischenzeitig aus dem Blick verloren zu haben, denn zwischen Juli 1741 und Februar 1744 ergehen diesbezüglich keine weiteren Anordnungen, Anfragen oder Edikte und es bedurfte erst wieder erneuter Anregung „von außen“ – in diesem Fall des Geheimen Rats de Jariges bzw. des ehemaligen Majors Duclos von der Akademie der Wissenschaften –, bevor dann am 7. Februar 1744 eine Kabinettsanweisungordre des Königs an seinen das 5. Departement leitenden Minister Samuel von Marschall erging, die Anregungen und weitere königliche Vorgaben umzusetzen. Die Vorschläge von Duclos zielten auf eine Einbindung der Pia Corpora in die Seidenproduktion, was den staatlichen Interessen eines schnellen und massenweisen Aufbaus sehr entgegen kam. Duclos warb in seiner „Memoire“ für seine Vorschläge damit, dass sie versprachen, eine preiswerte Lösung des Problems zu sein – jedenfalls für den Haushalt des Staates bzw. Königs. Die von Duclos aufgezeigten Perspektiven, „pour introduire dans les Etats de Prusse, la manufacture des vers à Soye, sans qu'il en coute au Roy ni millions ni milliers [...]“ decken sich mit einem Verständnis der Armeneinrichtungen als in erster Linie staatsdienliche, d. h. primär der Gesamtwohlfahrt des Staates bzw. seiner Wirtschaft verpflichtete Institutionen und können als typisch „kameralistisch“ bezeichnet werden. Sein Vorstoß, die Pia Corpora in die Seidenproduktion einzubeziehen, was zunächst in erster Linie die Seidenzucht selbst betraf, ist zu einem gewissen Teil auch eine Weiterführung des Vorschlags von de Campagne, der die Nutzung öffentlicher Plätze und Flächen vorschlug. Nachdem Duclos zunächst darauf verweist, dass die Leute eher in Tabakpflanzungen investieren als in Maulbeerbäume, weil erstere im Gegensatz zu letzteren einen unmittelbaren sofortigen Ertrag abgeben, liefert er anschließend eine detaillierte Begründung für die Eignung solcher Einrichtungen, speziell auch der Waisenhäuser:

  1. Sie hätten sehr lange Bestand.
  2. Sie besäßen fast alle – zumindest die deutschen – Grund und Boden, auf dem sie eine Anzahl Maulbeerbäume pflanzen könnten.
  3. Sie würden auch über große Räume verfügen, um dort eine beträchtliche Anzahl Seidenraupen aufzuziehen.
  4. Sie könnten eher als jeder Privatunternehmer das für die ersten Jahre nötige Investitionskapital aufbringen und die Gewinnverzögerung in Kauf nehmen.
  5. Diejenigen, welche Gärten oder Boden besäßen, würden auch über entsprechende Gärtner verfügen, so dass diese sich auch um die Maulbeerbäume kümmern könnten. Diejenigen, die keine Grundstücke besitzen könnten ebenso leichter als ein Privatunternehmer, ein solches erwerben. Nötigenfalls müsste man sich gemäß des Edikts an den König wenden, um ein Grundstück von ihm zu pachten bzw. zu bepflanzen.
  6. Fast alle Einrichtungen dieser Art versorgen entweder (ältere) Frauen, heranwachsende Mädchen oder Kinder. Diese Gruppen würden sich hervorragend eignen, um die anfallenden Arbeiten zu tun. In der Tat waren diese Personengruppen sehr begehrt, da sie aufgrund kleinerer Hände und entsprechender Fingerfertigkeiten die nötigen Voraussetzungen zur Ausführung bestimmter Arbeitsgänge (Maulbeerbaumernte, Abtrennung der Kokons und Abhaspelung) mitbrachten.

Durch die schon erwähnte Anweisung an Marschall vom 7. Februar wie auch eine Kabinettsordre vom 11. Februar selben Inhalts an den Staatsminister Brand wird das Vorhaben von Friedrich II. in Gang gesetzt und zwar mit Hilfe einer organisatorischen Strukturvorgabe, die eine systematische und zentralistische Durchsetzung der Angelegenheit sowie ein direktes Eingreifen des Königs ermöglichte. Die Struktur sah so aus, dass das Direktorium des Potsdamer Waisenhauses zusammen mit Adolf Gebhard Manitius, Geheimer Rat für Finanzen sowie Mitglied des 5. Departements und de Jariges, ebenfalls Geheimer Rat, unter der Leitung von Marschall die Oberaufsicht über die Plantagen bzw. das Projekt erhielten. Damit wurde dem Potsdamer Waisenhaus nicht nur eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Pia Corpora in dieser Sache erteilt. Durch weitere direkte Anbindung Marschalls an den König in Form von Immediatberichten etc. und durch weitere Kompetenzzuweisung in Form weitestgehender Entscheidungsfreiheit gegenüber anderen Gremien wurden auch die Befugnisse und Mitsprachemöglichkeiten des Generaldirektoriums ausgeschaltet. Selbst der Staatsminister Brand hatte damit nur noch die Aufgabe der Übermittlung der Absichten und Anordnungen Friedrich II. bzw. Marschalls. So dann auch geschehen am 22. März an das consistoire bzw. an die Leitung des franz. Waisenhauses. Darin macht er u. a. (noch einmal) darauf aufmerksam, dass sofern das Waisenhaus über kein Grundstück für das Vorhaben verfügt, aber an einem bestimmten interessiert wäre, das dem König zugehört, es dieses überlassen bekommen könnte. Bereits wenige Tage zuvor, am 17. März erreichte die Waisenhausdirektion über das franz. Oberkonsistorium ein „ordre du conseil d'Etat“ vom 6. März, in dem ihr mitgeteilt wird, dass es in Bälde eine Lieferung von Maulbeerbäumen erhalten würde sowie die Zuweisung eines bestimmten Grundstücks. Die königlichen Anordnungen und Absichten bewirken eine Debatte innerhalb des Leitungsgremiums des franz. Waisenhauses. Die einzelnen Direktoren äußern sich schriftlich. Ihre Äußerungen lassen erkennen, dass das königliche Vorhaben überwiegend als den eigenen Interessen zuwiderlaufender Störfaktor wahrgenommen wurde. So heißt es in drei von acht Stellungnahmen zwar positiv formuliert: „Je suis d'avis de se conformer aux ordres de S. M.“, aber ebendiese Formulierung verrät, dass die königlichen Anordnungen den eigenen Absichten so sehr widersprachen, dass andere Reaktionen – wie etwa die einer Verweigerung – von der Sache her eher zumindest auch angemessen erschienen und theoretisch in Erwägung gezogen wurden. Vollends wird dieser Zwiespalt an zwei weiteren Stellungnahmen deutlich. Die Äußerung eines Mitglieds: „Puisqu'il s'agit dobeir, et de se Soumettre aux Ordres du Roy j'obei, et je my Soumets“ wird von einem weiteren wie folgt kommentiert: „Il faut obeir mais je serois d'avis de Conferer avec les autres Maisons de Charité francoise qui ont les mesme ordre et de faire Cause Commune.“ Mag man die erste Stellungnahme im schlimmsten Fall als gedankenlose Obrigkeitstreue interpretieren, so wirft die zweite doch ein Licht darauf, dass die Leitung sich einem Konflikt gegenüber sieht und man deshalb auch geneigt ist, nach alternativen Möglichkeiten zu suchen, wie z. B. der „de faire Cause Commune“ („gemeinsame Sache zu machen“) mit den anderen betroffenen franz. Einrichtungen. Am deutlichsten auf Distanz zu den königlichen Absichten geht das einflussreichste Leitungsmitglied de Marconnay. Seine Stellungnahme ist nicht nur wesentlich umfangreicher als die der anderen. Sie benennt auch explizit die kritischen Punkte eines solchen Unternehmens:

  1. Die Waisenkinder der Einrichtung seien zu jung für solche Arbeiten.
  2. Die Einrichtung würde in Abhängigkeit anderer Entscheidungsträger, d. h. des Potsdamer Waisenhauses etc. geraten.
  3. Das Waisenhaus müsste bei Nichtzuweisung eines bestimmten Grundstücks, zusehen, dass es ein anderes ersteht.
  4. Letzteres wie auch bestimmte Materialkosten bedeuten einen erheblichen finanziellen Aufwand.

De Marconnay empfiehlt schließlich, ähnlich wie sein oben erwähnter Kollege: „Avant que de prendre aucune resolution et de faire aucune demarche que Selon qu'il nous est enjoint dans l'ordre de communiquer avec la Maison d'Orphelins allemande d'ici, nous informer des Directeurs, ce qu'ils feront, et comment ils s'y prendront“ und begründet es mit dem Hinweis: „De cette maniere Nous pourons acquerir des lumieres qui Serviront a nous conduire consequemment et avec precaution dans cette affaire qui me semble meriter toute nôtre attention.“ Nachdem man sich eine Zeit lang noch mit einer offiziellen Reaktion zurückgehalten hat, wurde am 27. Mai durch das franz. Oberdirektorium um eine solche Rückmeldung gebeten. Erst dann verfasste die Direktion – offensichtlich aus diplomatischen Gründen und um nicht ungehorsam zu erscheinen – einen Brief, der die königliche Initiative zur Förderung und Etablierung der Seidenproduktion im Allgemeinen zwar begrüßte, aber keine klaren Aussagen über den Punkt der Beschäftigung eigener Waisenkinder in den neu zu errichtenden Plantagen bzw. Arbeitsstätten machte. Im Gegenteil – durch den Verweis auf andere Personengruppen, was die Anlegung der Plantagen und die mit der Seidenzucht verbundenen Arbeiten angeht, muss man den Eindruck gewinnen, dass hier versucht werden sollte von der Personengruppe der Kinder bzw. Waisen bewusst abzulenken. Am 3. Juli wird die Direktion des Waisenhauses endgültig herausgefordert, Position zu beziehen, denn von Brand als Leiter des Geistlichen Departements und des Französischen Oberkonsistoriums übermittelt, erhält sie nun die konkrete Aufforderung („Requisitoire“, eigtl.. „Antrag") des in dieser Angelegenheit vom König mit Weisungsbefugnis autorisierten Potsdamer Waisenhauses zur Überstellung von Waisenkindern. Bei dieser Aufforderung handelt es sich nicht etwa um eine Bitte, sondern um eine Anordnung: „La Directoire de la grande Maison des Orphelins de Potsdam a requis S.E. de Brand de vouloir incessament ordonner aux Maison d'Orphelins allem. et francois d'envoyer aux Entrepreneurs q. Mr. le Conseiller de Jarrige nommera des Filles orphelines pour être instruite à devider de la Soye et en attendant de ne point refuser des garcons orphelins a ceux qui en souhaitiront pour les employer a cueillir des feuilles de Meuriers. Sur quoi la Cour en nous communiquant ledit requisitoire, nous ordonne de nous y conformer.“ Durch die Verwendung des Begriffs „unverzüglich“ und die Aufforderung, „sich zu fügen“ sollte von vornherein jeder potentielle Widerstand gebrochen werden, um so dem Unternehmen zu einem schnellen Erfolg zu verhelfen. Dass man mit potentiellem oder bereits signalisiertem Widerstand rechnete, verrät die obige Formulierung „de ne point refuser des garcons orphelins“. Wieder entfacht sich in der Leitung des franz. Waisenhauses eine Debatte, wie hierauf zu reagieren sei. Sowohl ihr Verlauf als auch das Ergebnis – ein verfasstes Schreiben – zeigen jedoch deutlichere Konturen als die vorangegangene. Alle Direktoren bekunden durch ihr schriftliches Votum, dass sie es für nötig halten, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Die entscheidenden Argumente gegen eine solche Waisenüberlassung werden wieder von de Marconnay und aber auch von de Renouant eingebracht. De Renouant bringt den eigentlichen Interessenkonflikt auf den Punkt, wenn er feststellt: „Je conviens que ceux qui en vertu de leur commission, ont pour objet, de faciliter la fabrique de la Soye, à moindre fraix, touchent en ce point, à leur but, par ce projet; mais je trouve seulement facheux qu'on veuille y parvenir, à ce qu'il semble, en partie, au depens d'une fondation, faite par des particuliers, dans de toute autres vues.“ Letzteres – also die „ganz andere Zielrichtung“ des Waisenhauses – beschreibt de Renouant wie folgt: „L'objet propre de la Direction a êté jusqu'ici de procurer au petit nombre de garcons orphelins qui sont elevés dans cette Maison 1.° la meilleure education possible relativement au petit nombre d'années qu'ils y sont 2.° une solide profession ensuite.“ Schließlich kommt er zu der Schlussfolgerung, dass die eigenen Ziele gefährdet wären, wenn man die Waisen unterschiedslos all denen überließe, die sie „hier und dort, zu jeder Zeit und nach eigenem Gutdünken“ zum Pflücken der Bäume gebrauchen wollten. Kann sich ein Leitungsmitglied noch zu dem Zugeständnis hinreißen lassen, dass man „pourroit fournir quelque filles pour devider la soye“, so hält de Marconnay deutlich und kategorisch für alle Waisenkinder – Jungen als auch Mädchen – fest, „que ce qui nous est enjoint par cet ordre, est un grand prejudice des Enfans Orphelins de nûtre Maison“ und mahnt zu ausgiebiger Beratung, um zu verhindern, dass ein Beschluß gefasst würde, der sich zum Schaden für die Kinder auswirken könnte. Folglich findet am 22. Juli eine außerordentliche Versammlung statt, auf der schließlich entschieden wird, ein Schreiben an den König zu verfassen, das vor Absendung seine Genehmigung vom consistoire erhalten soll. Das sodann verfasste Schreiben ist wesentlich von den oben erläuterten Voten de Marconnays und de Renouants geprägt. Zwar setzt es ein mit der Bereitschaft, sich den Anordnungen zu fügen. Dies aber nur um sogleich mit dem Eigentlichen – den „tres humbles remontrances“ (den „alleruntertänigsten Vorstellungen“) fortzufahren, die man sich genötigt fühlt, zu Bedenken zu geben. Das Schreiben findet weitestgehende Zustimmung der Direktionsmitglieder, wird aber dann noch einmal überarbeitet und entweder in einer radikalisierteren Form oder aber in der Form des Erstentwurfs der königlichen Verwaltung zugesandt. Der Erstentwurf ist deutlich in seiner Argumentationsstruktur und Stoßrichtung: Das Waisenhaus würde aufgrund seines geringen Kapitals nur über wenige Waisen(-jungen) verfügen. Müsste man diese entbehren, wenn auch nur für begrenzte Zeit, wäre der ganze Sinn und Zweck der Einrichtung ad absurdum geführt, denn alle Mühe, die man so schon aufwenden würde, um sie den Klauen der Armut zu entreißen, wäre umsonst gewesen. Die für die Erziehung erforderliche Zeit wird als ein Minimum und als absolut notwendig dargestellt, „[...] vu q. la plupart de ces enfans né de parens malheureux ou miserables ignorants et par conséquent sans industrie valable, y entrent aussi avec un geni dont le faux pli ordinaire est l'habitude à la dissipation et un grand eloignement pour l'application“. Erziehung im Waisenhaus mit anschließender Lehre wird als ein geschlossenes System präsentiert, bei dem das eine auf dem anderen aufbaut und bei dem jeder Eingriff von außen diesen Ablauf stören und damit auch das Ziel beeinträchtigen würde. Vor allem in Bezug auf die Waisenjungen wird argumentiert, dass sie entweder in einem Alter seien, in dem sie zu jung seien, um in die Bäume zu klettern ohne etwaige Verletzungen zu riskieren, oder dass sie in einem Alter seien, wo sie der Zeit für die Erziehung bedürften oder dass sie in der Zeit ihrer Pubertät nicht Maulbeerbäume pflücken und so den Haushalt der Einrichtung belasten könnten, statt in eine Lehre zu gehen. Mögen sich hier auch Argumente und Vorwände bzw. mögliche und unmögliche Argumente gemischt haben. Das Schreiben muss jedenfalls getragen gewesen sein vom „esprit“ („Geist“) der Waisenhausdirektion. So haben sich dessen Mitglieder zum Schreiben übereinstimmend geäußert. Letztlich ging es in dieser Situation darum, das Gegenüber mit guten Gründen von der Problematik des Vorhabens überzeugen zu müssen, um „Schaden“ von den Kindern abzuwenden (s.o.). Folgerichtig betont man deshalb in der Eingabe an den König auch: „Suivant les reglemens on ne manque pas de les mettre en apprentissage, autant qu'il se peut, d'une profession par elle mème capable de les faire Subsister un jour en bon membre de la societé.“ Mit einer reinen Beschäftigungsanstalt oder einer Einrichtung, die breite Bevölkerungsmassen an das mechanisierte Arbeiten gewöhnen und dazu erziehen will, hat das franz. Waisenhaus demnach nichts zu tun. Indem es in der Situation des Zugriffs hier noch mal das Ziel einer gesicherten Zukunft durch qualifizierte Ausbildung und der Prävention von Armut durch einen gesicherten Beruf benennt, zeugt es von seinem eigenen Selbstverständnis und spielt gleichzeitig auf die weder lukrativen noch zukunftssichernden Möglichkeiten der Arbeit in den Maulbeerbaumplantagen an. Sehr diplomatisch nimmt sich die Passage, in der man bezüglich der Waisenmädchen zwar Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Interesse an der Seidenproduktion signalisiert, die Mädchen aber vertraglich schützen will und statt sich auf reine Überlassungen zu Beschäftigungszwecken einzulassen, die Möglichkeit von echten Lehrverträgen bietet, gleichwertig mit denen von Lehrjungen: „Il seroit à desirer qu'il s'etablit quelq. Profession à la quelle les Filles pussent être mises dés q. l'age et les forces leurs permettent de s'occuper par le travail. Pour mieux donc encourager les Entrepreneurs qui fabriquent la Soye il nous paroit qu'on pourroit leurs accorder ces orphelines en apprentissage pour un certain nombre d'années, aux memes conditions qu'on place les garcons, lorsqu'ils sortent de la Maison pour entrer en apprentissage.“ Die frühere Prophezeiung bzw. der frühere Überzeugungsversuch des franz. Oberkonsistoriums vom 27. Mai 1741 (s. o., S... ), dass die reine Beschäftigung mit der Abhaspelung der Seide für die Waisenmädchen „wahrhaftig ein geeignetes Mittel“ sei, „auf ehrliche / ehrbare Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen“ dürfte also nicht mit der Einschätzung der Waisenhausleitung übereingestimmt haben. Offenbar wurde auf das Schreiben von Seiten des Königs bzw. seines leitenden Ministers von Marschall nicht reagiert. Der Grund mag gewesen sein, dass die grundsätzliche Bereitschaft, sich den Anordnungen zu fügen vom Direktorium ja bekundet wurde. Zudem besaß das franz. Waisenhaus im Vergleich zu dem Potsdamer Waisenhaus oder auch dem Friedrichs-Hospital in Berlin eine viel geringere Anzahl Waisen. Das könnte die unter Marschalls Leitung zuständige Kommission dazu bewegt haben, zunächst die Potentiale und „Kontingente“ der großen Waisenhäuser zu nutzen – zumindest was die Maulbeerbaumpflanzung und -ernte betrifft – und auf die Waisen des franz. Waisenhauses vorerst zu verzichten. Das würde erklären, weshalb die Waisenhausdirektion erst fast ein dreiviertel Jahr später, nämlich am 21. März 1745 aufgefordert wird, nun (endgültig) Waisenmädchen zur Abhaspelung der Seide zur Verfügung zu stellen. Es deckt sich auch damit, dass aus dem Inhalt dieses Reskripts hervorgeht, dass man sich mittlerweile in einem anderen Stadium des Aufbaus der Seidenproduktion befindet, die ein noch größeres Arbeitskräftepotential erfordert: „Nachdem es nun auch unter Göttlicher Hülffe bereits so weit gediehen, dass man bedacht seyn muss, Leute anzuziehen, denen die Pflegung der Seyden Würmer anvertraut werden kan[n], und die mit der Seyde selbst umzugehen wißen; als befehlen Wir Euch hiermit so viel Waysen Mädgens, als Zu Erlernung der Futterung der Würmer, und Zur Abhaspelung der Cocons in Eure Waysenhaus geschickt seyn, durch Tüchtige Lehrmeisterinnen in diesem Jahre unterrichten und anführen Zulaßen, damit selbige so wohl alhier, als auch wo sie sonst verlangt werden im künfftigen Jahre Zu dergleichen Arbeit gegen ein billiges Lohn, mit Nutzen gebraucht werden können.“ Ausdrücklich wird in dem Reskcript auch wieder das staatliche Interesse benannt, das besonders unter Friedrich II. immer wieder als Motiv und Primat ins Feld politischer und ökonomisch-sozialer Auseinandersetzungen geführt wird (s. o.). So wird betont, es ginge um „Unsere Zur Wohlfahrt des Landes abzweckende Intention“, die es zu befolgen gelte. Auch spiegelt sich in dem Satz: „Wir haben zu Euch das allergnädigste Vertrauen“ deutlich der Appell an die staatsloyale Grundhaltung der Hugenotten und an ihre enge emotionale Bindung zur preußischen Obrigkeit. Von ihnen erwartet man nicht ohne Grund, dass sie sich diesem Staatsinteresse fügen werden. Im Blick auf zurückliegendes Verhalten der Waisenhausdirektion in dieser Frage, wird nun jegliches Zuwiderhandeln oder Eingeben von Klageschriften von vornherein untersagt. Nach anfänglicher Nicht-Zur-Kenntnisnahme des Reskcripts durch die Leitung des Waisenhauses bzw. dessen Vorsitzenden benachrichtigte dieser am 8. Mai desselben Jahres die Leitungsmitglieder und lud zu einer außerordentlichen Versammlung zwecks Beratung ein. Er erkannte den ernsten Ton des Schreibens und den Ernst der Lage, als er den Mitgliedern über das Rescript mitteilte: „Il nous ordonne tres serieusement et en nous deffendant expressement de faire des difficultés incetites et superflues [...]“ und eine außerordentliche Versammlung einberief, weil im Rescript darauf gedrängt wurde, dass der Bericht an Minister Brand so schnell wie möglich erfolgen sollte. Von dieser Versammlung am 15. Mai wird im Protokollbuch lediglich berichtet: „L'ordre de la Cour du 21 Mars par lequel il nous est enjoint de faire instruire nos orphelines à la culture des vers à Soye, ayant eté lu, il a eté resolu qu'on se conformera aux susdit ordre.“ Man sah sich also gezwungen, die Verordnungen zu befolgen und keine weiteren Einwände etc. zu machen. Wie sah aber das Befolgen aus? Im Protokollbuch heißt es am 3. Juni des selben Jahres: „Suivant l'ordre de la Cour pour instruire les orphelins à la Culture des vers à Soye on a Envoyé chez Monsieur le Conseiller Mauitius les Nommes Elenore Charles, et Henriette des forets.“ Zwei Mädchen von 14 theoretisch „verfügbaren" Waisenmädchen werden Mauitius zugesandt. Die Zahl ist so gering, dass sie der Alibifunktion verdächtig ist – geringfügigstes „Sich Fügen“, um das Schlimmste zu verhindern. Dabei konnte man behaupten, sich an die Anordnungen gehalten zu haben, in denen die Anzahl der Waisen nicht festgelegt und außerdem die Geschicklichkeit als Bedingung genannt wurde („so viel Waysen Mädgens, als Zu Erlernung der Futterung der Würmer, und Zur Abhaspelung der Cocons in Eure Waysenhause geschickt seyn“). Die Direktion hatte also noch einen gewissen Spielraum, den sie nutzten konnte, wenn sie nur wollte. Ihr oblag es, zu entscheiden, wieviele „geschickte“ Waisenkinder es gab. Es ist bezeichnend und zugleich bezüglich des Verhaltens des Waisenhauses konsequent, was wir über den weiteren Werdegang eines dieser beiden Mädchen erfahren, nämlich Henriette Desforets (resp. Duforet). Es soll darum kurz dargestellt werden: Am 7. September 1747 wird berichtet, dass sie als Hausbedienstete der Frau des Posamentiers Joseph Bertrand angestellt werden soll, wo sie zugleich die Abhaspelung der Seide erlernen kann bzw. soll. Die Waisenhausdirektion stimmt dem jedoch nur zu unter der Bedingung, dass neben Verköstigung und Unterkunft dem Mädchen dafür eine Entlohnung von 6 Talern im Jahr gewährt wird. Das entsprach ungefähr dem damaligen finanziellen Mindestbedarf für den reinen(!) Brotbedarf eines Heranwachsenden eines Jahres, so dass die Direktion hier die eigene Zielsetzung der Existenzsicherung im Blick hatte und sich mit gutem Recht auch auf den Erlass vom 21. März 1745 berufen konnte, in dem die Rede davon war, dass die Waisenkinder „gegen ein billiges Lohn [...] gebraucht werden können.“ Die Voraussetzung eines „billigen Lohnes“ (= gerechter Lohn, nicht etwa einfacher oder niedriger Lohn) muss als Zugeständnis von der zuständigen königlichen Kommission gesehen werden, um den Einwand zu entkräften, die Kinder könnten nicht von dieser Arbeit leben. Durch die Erwähnung im Erlass erhält es damit aber zugleich die Funktion einer Auflage, dessen Zustandekommen letztlich solcher Interventionen und geäußerten Bedenken wie der des franz. Waisenhauses zu verdanken ist. Bei dem Aushandeln von Verträgen war damit immerhin die Möglichkeit gegeben, sich zum Schutze und zur Existenzsicherung der Kinder darauf zu berufen. So ging die Waisenhausdirektion jedenfalls im Falle von Henriette Desforets vor, dessen zukünftige Arbeitgeber (das Ehepaar Bertrand) als Gegenleistung für ihre Hausdienste die Einweisung in die Abhaspelung der Seide anbaten, statt beides als Arbeitsleistung des Mädchens zu sehen und sie entsprechend zu bezahlen (s. o.). 1 ˝ Jahre später findet sich im Protokollbuch jedoch die Eintragung, dass Henriette Desforets die Absicht habe, das Messerschleifen zu erlernen. Ihr Anliegen unterstützt die Leitung, indem sie das Mädchen trotz fortgeschrittenen Alters (15 Jahre) noch ein halbes Jahr in der Einrichtung verköstigt, „afin que par ce secours elle puisse mieux s'appliquer et trouver mieux de gagner sa vie.“ Anscheinend reichte das erlernte „Handwerk“ der Seidenabhaspelung nicht für eine wirkliche Zukunftssicherung aus und das Mädchen bedurfte einer anderen zusätzlichen Berufsqualifizierung, die ihr auf eigenen Wunsch hin gewährt wurde. Das genaue Betrachten einzelner Anfragen bezüglich der Beschäftigung von Waisenmädchen zur Seidenherstellung lohnt sich, denn es zeigt deutlich, welche Akzente die Waisenhausleitung setzte und wie sie ihren Freiraum nutzte, um auf die Rahmenbedingungen der Ausbildung in diesem Gewerbe Einfluss zu nehmen und soweit wie möglich zu einer existenz- und zukunftssichernden Ausbildung beizutragen. So wurde die zeitlich nächste Anfrage am 2. August 1753 bezüglich der Überlassung von Waisenmädchen abgelehnt. Es handelte sich um eine Anfrage des Großunternehmers bzw. Verlegers Girard, der für einen seiner Zulieferer zwei Waisenmädchen suchte. Im Protokollbuch heißt es dazu: „Mr. de la Baume ayant proposé à la Direction de la part de Mr. Girard (s. o.) de placer 2 Orphelines chez un fabriquant Catholiq. dont la femme est genevoise, l'une pr. filer la Soye, l'autre pr. ourdrir les trames. Il a été resolu qu'on y reflechiroit à l'avenir.“ Auch bei dem Scheren des Schußfadens handelt es sich um eine Hilfsarbeit. Die Waisenhausleitung reagiert nicht direkt, sondern distanziert und vorsichtig und entscheidet ca. einen Monat später, am 6. September folgendermaßen: „ Il a été resolu, vu que les 2 seules en Etat d'entreprendre cet ouvrage ont des Inclinations differentes, l'une voulant devenir Tailleuse, et l'autre se mettre en Service, de ne point les contraindre d'embrasser une profession pour laquelle elles ne se sentent aucun penchant.“ Ob dieser Fall überhaupt von dem Edikt vom 21. März 1745 tangiert wurde, da sich letzteres streng genommen inhaltlich nur auf die Seidenraupenzucht und die Abhaspelung der Seide bezogen hatte, ist nicht zu entscheiden. Die Negativantwort, dass die einzigen beiden, die imstande wären oder „geschickt“, wie es das Edikt ausdrückte, nicht zu einer Arbeit gedrängt werden könnten, die sie nicht ausüben wollten, zeugt nicht nur wieder von dem Selbstverständnis der Einrichtung als neigungs- und begabungsorientiert (s. o.). Eine solche Antwort war auch kaum angreifbar, da die Neigungsorientierung im Reglement des Waisenhauses festgeschrieben war und die Verleger oder Manufakturisten somit nicht auf etwas drängen konnten, was der Waisenhausleitung durch das vom König seinerzeit selbst genehmigte Reglement verboten war, nämlich die Neigungen der Kinder einfach zu ignorieren. Der „Widerstand“ durch Eingaben, der seit dem Edikt vom 21. März 1745 als nicht mehr möglich erschien, zog ein Eintreten nach sich, das das Interesse und die Einzelschicksale der jeweiligen Kinder bzw. Mädchen in Blick nahm und abhängig von der jeweiligen Anfrage sich immer wieder neu artikulieren musste. Am deutlichsten wird das an einem weiteren Beispiel aus dem darauffolgenden Jahr. Auch hier spielt der oben schon erwähnte Verleger Girard wieder eine wichtige Rolle, der seit dem Jahr 1748 ein starkes Interesse an der Anstellung von Waisenkindern zeigt und versucht seinen Einfluss geltend zu machen, offenkundig zunächst, um sich weiter zu etablieren und später um seine Monopolstellung in dieser Branche zu behaupten bzw. auszubauen. Auch wenn die Kommissionen, in denen er Mitglied ist, staatlicher Natur sind, so beziehen sich seine Anfragen bezüglich der Waisen auf Fabrikanten etc., die in seinem Auftrage bzw. für ihn produzieren, nie jedoch auf Fabrikanten der Konkurrenz. Am 7. Februar 1754 bittet Girard darum, zwei Waisenmädchen des franz. Waisenhauses bei einer Frau unterzubringen, damit diese ihnen die Abhaspelung der Seide beibringen möge. Daraufhin wird am 7. März im Protokoll festgehalten: „On a prié Mr. Myla de s'informer de Mr. Girard si les fileuses en Soye dont il se charge lorsqu'elles ont fini leur apprentissage, ont la Liberté de travailler pour qui bon leur semble, ou si elles sont tenues de ne travailler que pour celui qui les a secourues comme apprenties, avec declaration au dit Sieur Girard, que la Direction ne feauroit lui fournir aucune orpheline à moins qu'aprés l'apprentissage, elles ne soyent entierem. libres de travailler pour qui elles voudroient; moyennant laquelle Condition, et son acceptation par Mr. Girard, sur le raport de Mr. Myla, Messieurs les Inspecteurs sont authorises de placer chez la fileuse NN les 2 Orph. qu' Elle s'est choisies, et qui paroissent avoir du penchant a apprendre cette profession.“ Hier wird nicht nur wieder das bekannte Argument der Neigung als Voraussetzung für die Gewährung genannt, sondern vor allem – und das ist als besonders wichtig einzustufen – die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Anders als in Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen es ein Überangebot an Arbeitskräften gibt, gab es in Preußen zu jener Zeit in bestimmten Branchen einen Mangel an Arbeitskräften (s. o.), was nicht nur verschiedenste staatliche Initiativen und Gesetze bewirkte. Auch die Manufakturbetriebe selbst mussten darum kämpfen, ihre Arbeitskräfte zu halten. Es lag darum in ihrem Interesse, Arbeitsverträge so zu gestalten, dass sie die Verpflichtung einschlossen, bei dem „Arbeitgeber“ zu bleiben. Besonders in Krisenzeiten existierte eine große Arbeitskräftefluktuation, aber auch sonst war die Möglichkeit, den Meister bzw. Manufakturisten zu wechseln ein Mittel, seine Arbeitskraft nicht all zu billig zu verkaufen. Da dies aber die Kontinuität und Existenz von Seiden- und Samtmanufakturen gefährdete und damit das Gesamtziel der Wohlfahrt des Landes auf dem Spiel stand, versuchte man staatlicherseits auch hier wie in vielen Bereichen der Wirtschaft einzugreifen. Dem Primat des Aufbaus und Schutzes von Manufakturbetrieben wurde der Schutz und die Freiheit der dort Arbeitenden untergeordnet. So gab es nicht nur Privatpersonen, wie Girard, die – wie seinerzeit weit verbreitet – die Abhängigkeit von Waisen und Kindern dazu nutzten, sie über Gebühr hinaus im Betrieb festzuhalten. Auch die preußische Obrigkeit tat das Ihrige dazu, die freie Arbeitsplatzwahl einzuschränken. Das betraf sowohl Gesetze gegen das so genannte Desertieren von Arbeitskräften, als auch gegen das Wechseln des Arbeitsplatzes ohne die Einverständniserklärung des Arbeitgebers. Erst in späterer Zeit scheinen Regierung und Behörden bei zunehmendem Regelungsbedarf in Bezug auf die verschiedenen Interessensgruppen der Unternehmen eine etwas neutralere und vermittelndere Position eingenommen zu haben – so etwa durch Überlegungen zu einem Mindestlohn und die Festsetzung einer Höchstarbeitszeit für Lehrlinge, die allerdings sehr hoch lag. Es ist unerlässlich, um diesen Hintergrund zu wissen, um so die Rolle, die die franz. Waisenhausdirektion spielte, richtig einzuschätzen. Keine Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitgebers musste letztendlich Abhängigkeit bedeuten, die sich gerade auch in der Bezahlung bemerkbar machen konnte. Dessen war sich die Waisenhausdirektion bewusst, als sie es nicht zulassen wollte, dass die Waisenmädchen dieser Freiheit beschnitten würden, noch zudem, wo dieser Beruf bzw. diese Beschäftigung nicht unbedingt dieselben Sicherheiten bot wie andere „solide Berufe" (s. o.). Solches Eintreten für die „Rechte“ und Interessen der Waisen in diesem Bereich der sich entwickelnden Seidenindustrie erschien einem Arbeitgeber sogar so suspekt, dass er einen Vertrag mit der Waisendirektion bezüglich der Anstellung eines Waisenjungen nur in Gegenwart der Polizei aushandeln wollte. Uns liegen keine schriftlichen Quellen der betroffenen Waisenkinder vor, aber es bedarf nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass sie dankbar gewesen sein mögen für die Anwesenheit und Intervention eines Dritten bzw. Vierten. Mit diesem letzten Beispiel deutet sich schon an, dass man bezüglich der Anfrage von Waisenjungen ähnlich verfuhr wie bei der von Waisenmädchen. Waren Waisenjungen in der Verordnung vom 21. März 1745 auch nicht direkt im Blick, so aber doch bei der bereits zuvor beschriebenen Maulbeerbaumernte. Schließlich gerieten sie durch eine andere Initiative des Königs mehr ins Zentrum des Interesses. Am 22. September 1748 befahl er einige Waisenjungen „welche sich sowohl in dem Französischen als Deutschen Waisen-Häusern befinden“, aussuchen zu lassen, um sie, sofern sie Talent hätten, auf seine Kosten bei Seidenfabrikanten in die Lehre zu geben. Dieses Projekt begann mit 16 Lehrlingen im Jahre 1748 und steigerte sich bald auf die Zahl von 51 zu Anfang des Jahres 1751. Mit der Verwirklichung des Projektes wurde der Kriegsrat Kircheisen beauftragt. Er war der Leiter des erst 1742 von Friedrich II. eingerichteten Polizeidirektoriums in Berlin, das dem Generaldirektorium direkt unterstellt war und mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet war, die fast alle Bereiche des städtischen Lebens betrafen. Bereits vor dieser staatlichen Initiative gab es am 3. März 1748 eine Anfrage des Unternehmens Michelet bezüglich eines Waisenjungen. Die Antwort war zwar positiv, aber zurückhaltend, denn bezeichnend war die Einschränkung: „Moiennant qu'il se trouvat un orphel. propre au susd. Metier.“ Die Eignung hielt die Waisenhausleitung also als Bedingung unbedingt fest. Das lag ganz auf der Linie der oben dargestellten begabungs- und neigungsorientierten Konzeption des Hauses. Als nun Kircheisen im September die Absichten des Königs mit einer Anfrage bezüglich talentierter Waisenjungen an das franz. Waisenhaus weiterleitete, beschloss die Waisenhausleitung vor der dann erfolgten Überlassung der Kinder, sich genauestens über die Bedingungen zu informieren, unter denen sie beschäftigt werden sollten. Schließlich wurde vor endgültigem Vertragsabschluß eine Probezeit für die drei betroffenen ausgewählten Jungen im Unternehmen Bourguignon vereinbart. Am 12. Mai 1750 erfolgt dann eine erneute Anfrage von Kircheisen in Ausführung des königlichen Auftrags. Auch diesmal überlässt man nur zwei Waisen. Diese geringen Zahlen sind symptomatisch. Hier tut sich eine Diskrepanz auf. Der geringe prozentuale Anteil der von franz. Institutionen in Berlin für diesen Zweck übermittelten Kinder (zehn Prozent) steht in keinem Verhältnis zum übergroßen Anteil franz.-prot. Unternehmen in der Seidenproduktion. Das lässt sich nicht allein auf die geringe Anzahl der im Waisenhaus befindlichen Kinder zurückführen, sondern hat seinen Grund in mangelndem Interesse an solchen Beschäftigungsverhältnissen bzw. Berufsausbildungen, d. h. im Zweifel an ihrer langfristigen existenzsichernden Funktion (s. u.). Tatsächlich ist der prozentuale Anteil sogar noch niedriger anzusetzen, denn die beiden zuletzt übermittelten von den insgesamt fünf Kindern ergreifen sehr bald eine andere Lehre. Sollte etwa eine Absicht dahinter gelegen haben, dass die Waisenhausleitung ausgerechnet diese beiden Jungen, die das Metier so schnell wieder wechselten, zur Verfügung gestellt hatte? Vielleicht um auf diese Weise lästige Anfragen für die Zukunft abzuwehren? Das wäre Spekulation. Aber, dass die Beschäftigung im Bereich der Seidenproduktion von den Kindern selbst nicht immer als lukrativ, nützlich oder gar attraktiv empfunden wurde, dürfte damit bezeugt sein. Freilich gab es neben dieser staatlichen Initiative auch das Umgekehrte, nämlich, dass Waisenjungen von sich aus den Wunsch oder die Bereitschaft äußerten, eine Lehre im Bereich der Seidenproduktion anzufangen. Diese wurden dann auch vermittelt und auf der Basis üblicher Lehrverträge wurden für das Kind die möglichst günstigsten Konditionen ausgehandelt. Auf solches Bemühen deutet auch der Wunsch des oben erwähnten Unternehmers nach Gegenwart der Polizei bei Vertragsabschluß hin. Es ist hier noch einmal daran zu erinnern, dass eine Ausbildung, die sich primär auf niedrige oder Hilfsarbeiten bezog, anders zu bewerten war als eine höher qualifizierte in diesem Fabrikationsbereich. Der Anspruch einer begabungs- und neigungsorientierten Erziehung und Ausbildung gebot jedenfalls, auch die neue Entwicklung des Manufakturwesens und der Seidenproduktion zu berücksichtigen und sich dafür offen zu halten. Ob zu dieser Offenheit ab den 50iger Jahren etwa auch ein personeller Wechsel der Mitglieder innerhalb der Direktion beigetragen hat, kann nicht gesagt werden. Dass die Leitung auch von sich aus versuchte der neuen Entwicklung Rechnung zu tragen, zeigt sich an der zeitweiligen Anstellung einer „devideuse“ („Seidenabhaspelerin/-spinnerin“) im Haus. Man war sich bewusst, dass die Fertigkeiten gegebenenfalls irgendwann von den Kindern bzw. Waisenmädchen erwartet werden würden. Um ihnen diese „zusätzliche Qualifikation“ nicht vorzuenthalten, sie aber gleichzeitig nicht für solche Beschäftigungen missbrauchen und darauf reduzieren zu lassen, übernahm die Direktion diese „Ausbildung“ in Eigenverantwortung und stellte eine solche „Seidenabhaspelerin“ im Waisenhaus selbst an, die den Kindern die nötigen Handgriffe beibringen sollte. Jedoch war das nicht das einzige Motiv für diese Entscheidung. In späteren Stellungnahmen der anderen franz. Erziehungseinrichtung in Berlin, der École de Charité, erfahren wir, dass man eine sittliche Gefährdung befürchtete. Natürlich könnte dies nur eine unbegründete Hysterie gewesen sein, eine Angst vor Neuerungen, die nicht mehr den vertrauten und überschaubaren Rahmen eines streng hierarchisch geordneten Familienbetriebs geboten hatten. Aber die damalige Realität gab genügend Anhalt für das, was man eine tatsächliche (sittliche) Gefährdung nennen kann – und zwar die Prostitution und der Missbrauch von Jugendlichen. Ausführlich beschreibt H. Krüger die Situation von jungen Mädchen in den so genannten damaligen Spinnstuben, wo die wirtschaftliche Abhängigkeit bewusst ausgenutzt wurde und die Mädchen entweder unmittelbar oder mittelbar in die Prostitution und tiefere Armut getrieben wurden. Zwar beziehen sich die Spinnstuben in erster Linie auf die Wollproduktion. Es liegt aber durchaus nahe, dass von diesem Problem auch andere Textilbereiche realiter oder potentiell tangiert waren, zumindest sofern es sich ebenso um schlecht bezahlte in der Hierarchie auf unterer Stufe angesiedelte Beschäftigungen handelte, wie z. B. die „devidage“ (Abhaspelung) und „filage“ („Spinnerei“ bzw. „Zwirnerei“). Mag der religiös-moralische Aspekt aus Sicht der franz.-prot. Erziehungseinrichtungen dabei auch ein starker Beweggrund gewesen sein, so kann doch nicht geleugnet werden, dass hier tatsächlich zum Schutze vieler Kinder und Jugendlicher gehandelt worden ist. Die Entlohnung für die „devideuse“ wurde vertraglich schließlich so geregelt, dass man ihr statt des Gewinns durch den Verkauf der abgehaspelten Seide ein Festgehalt gab. Das verringerte das Risiko, dass die Frau aus einem Eigeninteresse heraus die Waisenmädchen zwecks Produktionssteigerung traktieren könnte.

Bezüglich der Einbindung des franz. Waisenhauses in die Seidenproduktion bahnte sich bald eine neue Entwicklung an. Sowohl die Verordnung vom 21. März 1745 als auch die staatlich geförderte Ausbildung von dazu ausgesuchten Lehrlingen bzw. Waisenjungen ermutigte Unternehmen schließlich zu großen gezielten Nachfragen bei Waisenhäusern, so auch beim Franz. Waisenhaus. Ihr Interesse auf diese Weise mittel- bzw. langfristig einen Manufakturbetrieb mit ausreichenden und qualifizierten Arbeitskräften aufzubauen, deckte sich mit dem staatlichen. Neben dem Kriterium der Quantität und Qualität existierte für die Unternehmer aber auch das billiger Produktivkraft. Der Bedarf an „billigen Arbeitskräften“ war groß. Gerade zur anfänglichen Kapitalgewinnung in der Aufbauphase einer Manufaktur, erschien es von Vorteil, die Personalkosten so niedrig wie möglich zu halten. Da es aber, was Facharbeiten dieser neuen Betriebsformen anging, nur eine unzureichende Anzahl an Arbeitskräften existierte, waren sie sehr begehrt und zum Teil höher bezahlt, als wie es die Unternehmer eigentlich gern gesehen hätten. Darum blieb es nicht aus, dass die Verordnungen vom 21. März 1745 und ... Signale setzte, die auch Anfragen größeren Stils von Seiten der Unternehmen nach sich zogen, da sie hofften, auf diese Weise, an billige Arbeitskräfte zu gelangen. Solche Anfragen unterscheiden sich signifikant von den übrigen zuvor geschilderten durch folgende Charakteristika:

  1. Die betroffenen Manufakturen sind eher „zentraler“ als „dezentraler“ Art. Sie zeichnen sich auch deutlich durch starke unternehmerische Eigeninitiative und Selbstbewusstsein aus.
  2. Die Anfrage bezieht sich deshalb immer auf eine größere Anzahl von Kindern und auf eine Beschäftigung außerhalb des Hauses.
  3. Die von den Unternehmern gemachten Vorschläge schränken Unterrichtszeit und Einflussnahme der Waisenhausleitung erheblich ein und stellen somit die Daseinsnotwendigkeit der Waisenhäuser überhaupt in Frage.
  4. Die zu beschäftigenden Kinder sollen schlecht bis gar nicht bezahlt werden.

Die Anfragen solchen Stils setzten für das franz. Waisenhaus erst ab den Jahren 1764/65 ein. Bislang wurden offenbar zunächst andere größere Waisenhäuser in Verträge einbezogen bzw. in Mitleidenschaft gezogen. Da die Kapazität der Stühle in den Seidenmanufakturen Berlins sich aber gerade in der Zeit zwischen 1750 und 1765 mehr als verdoppelte, musste es nicht verwundern, dass im Zuge dieser Entwicklung solche Anfragen und Ambitionen auch das franz. Waisenhaus trafen. Auf die drei uns heute noch überlieferten Vorstöße solcher Art soll im Folgenden eingegangen werden. Am 20. Januar 1764 verbindet Jaques Jean Douilhac, Leiter einer Hutmanufaktur, seinen Rechenschaftsbericht an den König mit der Bitte, Kinder aus Waisenhäusern in seiner Fabrik beschäftigen zu dürfen. Nachdem er beschrieben hat, dass seine in Berlin neu etablierte Hutfabrik bereits Erfolge zeigt, kommt er auf sein Problem zu sprechen: „Le plus grand obstacle à cet etablissement, est, La cherté excessive de la main d'oeuvre occasionnée par la rarette des ouvriers“ und um ebendiese Kosten so niedrig wie möglich zu halten, formuliert er sein Anliegen: „C'est sur cet important objet que je suplie Votre Majesté d'ordonner que je puisse m'expliquer. Les Enfans de la maison des orphelins fourniroient assés de Sujets, il ne sauroit [sic!] que prendre les arragement que j'ai vû reussir dans les Pais étrangers.“ Bei dem Verweis auf das Ausland hatte Douilhac sicher die „Hopitaux Généraux“ und andere vergleichbare Einrichtungen im Sinn, in denen die Kooperation mit Unternehmern besonders stark ausgeprägt gewesen war. Per Kabinettsbefehl gab Friedrich II. dem Anliegen Douilhacs grünes Licht. Bezog sich das Gesuch Douilhacs noch allgemein auf Waisenkinder, gleich aus welchem Waisenhaus, so nahm der König speziell das franz. Waisenhaus und die „École de Charité“ in den Blick. In dem zur Ausführung an den Staatsminister von Fürst gerichteten Befehl heißt es: „So habe Ich deßen Gesuch gantz gerne deferieret und gebe Euch hierdurch auf, dass Ihr das nöthigste deshalb besorgen, auch wenn es sich sonsten thun laßen will, Ihr dergleichen aus den hiesigen frantzösischen Waysen-Hauß oder Ecole de Charité dazu anweisen und geben laßen sollet.“ Den Teilsatz: „auch wenn es sich ansonsten thun laßen will“ könnte man jedoch missverstehen. Er meint nicht den Ausschluss anderer Möglichkeiten, sondern das Gegenteil – nämlich, dass von Fürst freigestellt war, dem Anliegen Douilhacs auch durch Inanspruchnahme anderer Institutionen zu entsprechen. Das geht aus einem späteren Schreiben von von Fürst hervor, der in Ausführung des Befehls zunächst eine Anfrage beim Berliner Armendirektorium bezüglich deutscher Waisenhäuser startet. Da die anderen Waisenhäuser aber vertragsmäßig schon gebunden waren, verfiel man wieder auf die beiden französischen Institutionen. Das zeigt nur all zu deutlich, dass sich die französischen Einrichtungen bisher bezüglich solcher Verträge zurückgehalten haben bzw. verschont geblieben sind. Am 4. Februar schließlich wird den beiden französischen Einrichtungen befohlen mit Douilhac die Vertragsbedingungen auszuhandeln. Diese Anweisung unterschied sich von früheren dadurch, dass es sich nicht um eine staatliche Initiative handelte, wie die zur Ausbildung der Mädchen in der Seidenabhaspelung oder die staatlich vermittelte und beaufsichtigte Ausbildung einzelner Jungen in der Seidenbranche, sondern um das königliche Gutheißen und Befehlen von Vertragsabschlüssen mit Unternehmen, die von sich aus initiativ wurden. Das bedeutet einen noch größeren Eingriff in die inneren Belange des Waisenhauses. Bei dem Anliegen Douilhacs muss keine besondere „kapitalistische“ Gesinnung Pate gestanden haben. Es entsprach vielmehr voll und ganz der im Merkantilismus normalen Vorstellung, dass der Staat für die möglichst günstigsten Rahmenbedingungen der Betriebe sorgen und alles letztlich der Wohlfahrt des Landes dienen sollte. Eindeutig ist aber auch, dass der Zugriff auf die Waisen ohne die „Protection de Sa Majesté“, dort erheblich schwerer bzw. gar nicht von statten gegangen wäre, wo sich Widerstand bemerkbar gemacht hatte. Der einzige Spielraum, der der Waisenhausleitung nun überhaupt noch blieb, war der auf der Ebene der Vertragsbedingungen, die laut Reskript vom 4. Februar von der Leitung mit dem Unternehmen auszuhandeln waren. Ein Vertrag aber kam nie zustande. Douilhac verzichtete darauf, nachdem die Waisenhausdirektion ihm signalisiert hatte, dass die Kinder zu jung seien und sie unter keinen Umständen zulassen würde, wenn die Kinder außerhalb des Hauses beschäftigt werden sollen. Es ist zu vermuten, dass die Vorstellungen der beiden potentiellen Vertragspartner so grundlegend verschieden waren, dass Douilhac keine weitere Mühen auf sich nehmen wollte, nachdem er bereits vor dem Kabinettsbefehl vom 24. Januar wiederholt beim König bzw. seinen Ministern sein Anliegen vortragen musste, bis sich dann endlich etwas bewegte. Auch mit der Ecole de Charité kam es nicht zu einem Vertragsabschluss. Anders verhielt es sich mit dem zweiten Beispiel aus dieser Zeit, bei dem sich die Unternehmer als wesentlich hartnäckiger erwiesen. Ähnlich wie Douilhac erhielt das Felbel- und Kamelottunternehmen „Laurent, Joiron & Desjardins“ zunächst vom König eine allgemeine Zusicherung, dass es sich aus den Waisenhäusern Kinder aussuchen könnte. Auf dieser Grundlage verfassten diese Unternehmer am 16. Februar 1765 ein Schreiben an die Waisenhausleitung, das ihr am 6. März über das franz. Oberkonsistorium zugeleitet wurde. Darin benennen sie in 10 Punkten ihre konkreten Vorstellungen: Um potentieller Ablehnung von vornherein entgegenzuwirken, verweisen sie zum einen auf den Willen des Königs und zum andern bekunden sie Verständnis und Verhandlungsbereitschaft und präsentieren ein flexibles System, wonach die von ihnen benötigten 50 Kinder in zwei Gruppen zu je 25 im halbwöchigen Wechsel bei ihnen arbeiten sollen, so dass die jeweils nicht im Betrieb beschäftigte Gruppe dem Unterricht im Waisenhaus nachgehen kann. Desweiteren sehen ihre Erwartungen wie folgt aus: Die Kinder sollen verpflichtet werden, nach dem Auslernen bei ihnen zu bleiben und keinen anderen Arbeitsplatz wählen zu dürfen. Sie sollen in ihrem Fabrikgebäude – also außerhalb des Waisenhauses – die Arbeiten verrichten und zwar von morgens 8 Uhr (im Sommer sogar ab 7 Uhr) bis abends 21 Uhr. Da sehr junge Kinder einer längeren Ausbildungszeit zur Abhaspelung der Seide und zum Spinnen von Fäden bedürften, möchte man in den ersten beiden Lehrjahren ohne Bezahlung über sie verfügen. Im dritten und vierten Jahr, in dem alle 50 Kinder ganzwöchig in der Fabrik beschäftigt sein würden, sollen sie pro Person u. Woche 12 Groschen erhalten. Nach endgültiger Beendigung dieser Ausbildung erhalten die Mädchen 20 Groschen pro Woche für diese Tätigkeit. Die Jungen hingegen sollen im Unterschied zu den Mädchen mit 15 Jahren auch noch weiter an den Webstühlen ausgebildet werden, jedoch völlig ohne oder nur gegen geringfügiges Entgelt. So flexibel sich Laurent, Joiron & Desjardins vielleicht aufgrund der Negativerfahrungen Douilhacs hier gaben, so zurückhaltend und abweisend blieb doch die Direktion. Zwar wurde beschlossen, die Unternehmer vor Ort ins Waisenhaus einzuladen, um sich ein Bild machen zu können. Gleichzeitig lehnte man das Projekt jedoch ab, was die Unternehmer dazu veranlasste, sich über diese Verweigerungshaltung des franz. Waisenhauses und wohl auch eines deutschen Waisenhauses, beim König zu beschweren und sein Einschreiten zu erbitten. Friedrich II. reagierte unmittelbar darauf mit einem Kabinettsbefehl vom 16. März. Der Befehl richtet sich diesmal an das Generaldirektorium als ausführendes Organ. Es heißt dort: „Und [wir] befehlen gedachten General Directorio darauf die Verfügung zu treffen und darauf zu halten, dass vorgedachten Fabriquanten, die benötigten Waysen Kinder [sic!] zum anlernen bey ihrer Fabrique ohne ihnen deshalb Schwierigkeiten zu machen, aus denen so wohl teutschen als frantzösischen Waysenhäusern zu berlin [...] gegeben werden müssen.“ War dieser Befehl des Königs sehr bestimmend, grundsätzlich und unmissverständlich, so gaben die dann folgenden Ausführungsbestimmungen des Generaldirektoriums vom 3. April dem Waisenhaus etwas Raum, da in ihnen verordnet wurde, dass durch zu führende Verhandlungen erst noch die Bedingungen festgelegt werden sollten, unter welchen die Kinder dem Unternehmen überlassen werden sollten. Unvermeidlich blieb nun, dass die Waisenhausleitung verhandeln musste. Diese Einsicht teilte offensichtlich die Mehrzahl der Direktionsmitglieder auf der einberufenen außerordentlichen Versammlung am 13. April, denn statt dass man irgendwelche „représentations“ („(kritische- ,Gegen- oder Klage-) Vorstellungen“) beim König gemacht hätte, wie es ein Mitglied vorschlug, nahm man die Verhandlungen auf und sandte am 18. April ein Schreiben an die Unternehmer, in dem man die eigenen Vorstellungen bezüglich der Beschäftigung der Waisen unterbreitete. Da die Leitung aufgerufen war, die Bedingungen festzusetzen bzw. auszuhandeln, nutzte sie diesen Freiraum, indem sie entgegen den Vorstellungen der Unternehmer zwar die Beschäftigung bzw. Ausbildung der Kinder für das Unternehmen akzeptierte, doch nur unter der Bedingung, dass diese im Waisenhaus selbst zu geschehen hätte und nicht in der Manufaktur außerhalb des Hauses. Der zweite wesentliche Punkt betraf die Arbeitszeiten der Kinder: „Quand aux heures qu'on pourroit destiner a ce travail, la Direction propose que la moitié des enfans soit employée alternativement, depuis huit heures jusqu'à midy, le matin, et le Soir depuis deux heures jusqu'à Six.“ Das bedeutete nicht nur eine insgesamt kürzere Tagesarbeitszeit – statt 13 respektive 14 Stunden von 8-21 bzw. 7-21 Uhr nur 8 Stunden von 8-12 und 14-18 Uhr, sondern dazu auch ein ganz anderes alternierendes System, wonach der Wechsel der Gruppen nicht halbwöchentlich geschehen sollte, sondern halbtäglich, so dass jedes Kind nur für vier Stunden täglich der Arbeitsbelastung ausgesetzt gewesen wäre. Das hätte nicht nur einen erheblichen Arbeitsschutz für die Kinder und eine Priorität des Pädagogischen bedeutet. Es war auch der Idee nach ähnlich der Konzeption der späteren „Industrieschulen“, die im Zuge des so genannten Waisenhausstreits gegen Ende des 18. Jahrhundert eingeführt wurden, in denen die Kinder gruppenweise im Wechsel arbeiteten bzw. unterrichtet wurden. Nur scheint im franz. Waisenhaus der pädagogische Primat des Unterrichts selbst dominiert zu haben. Nach Erhalt des Schreibens der Waisenhausleitung reagierten die Unternehmer nun ihrerseits mit einer Vorlage von sieben Vertragspunkten, die sie zur Ratifikation zusandten. Mit der Arbeitszeit und dem System der wechselseitigen Beschäftigung von zwei Gruppen erklärten sie sich im wesentlichen einverstanden, jedoch forderten sie eine um eine Stunde längere Arbeitszeit, d. h. bis abends 19 Uhr. Für die Dauer von 18 Monaten sollten die Kinder umsonst arbeiten und anschließend sollten sie pro Person und Woche nur umgerechnet sechs Groschen erhalten, da sie ja nur vier Stunden pro Tag arbeiten würden. Die fünfte bzw. neunte Stunde Mehrarbeit wurde bei dieser Berechnung von den Unternehmern geflissentlich unterschlagen. Man erklärte sich bereit, die Kinder die meiste Zeit ihrer Ausbildung im Waisenhaus selbst zu beschäftigen, jedoch in einem abschließbaren Raum und ohne dass sie in ihrer Arbeit hätten gestört werden dürfen. Das eigentliche Problem aus der Sicht der Direktion waren aber die weitergehenden Forderungen, nämlich dass die Mädchen ein halbes Jahr vor ihrem Ausscheiden aus dem Waisenhaus der Manufaktur überbracht werden sollten, um dort ganztags zu arbeiten und – wie die Unternehmer es formulierten – „pour les fixer dans nûtre fabrique“. Ebenso sollten auch die Jungen darauf verpflichtet werden, nachdem sie 14 Jahre alt geworden sind, in der Manufaktur an den Webstühlen zu arbeiten. Erst in diesem letzten „Lehrjahr“ außerhalb des Waisenhauses sollten Jungen und Mädchen einen Lohn von 16 Groschen pro Woche erhalten. Schließlich wollte man die Direktion auch darauf festlegen, zukünftige Waisen in diesen Vertrag einzubeziehen, solange bis das Unternehmen mit 50 ausgebildeten Arbeitskräften versorgt sein würde. Die Waisenhausdirektion war ganz und gar nicht bereit, in solch einen Vertrag einzuwilligen. Das zeigen sowohl die einzelnen Stellungnahmen, als auch die dann erfolgte Initiative, die Angelegenheit vor das consistoire zu bringen und ein Schreiben an den König zu verfassen. So bringt z. B. das Mitglied de Comble mehrere Einwände in seiner Stellungnahme vor: Der Lohn von 16 Groschen erscheint ihm zu gering, in Anbetracht der Tatsache, dass die Waisen sich davon selbst ernähren und unterhalten müssten. Auch verteidigt er gegen eine Betriebsverpflichtung die freie individuums- und neigungsbezogene Ausbildungswahl der Kinder, die auch im Reglement festgehalten sei: „Conformement aux Réglement Positifs de la Maison La Direction se reserve entierement la liberté d'en retirer les garcons et filles qui pendant les 18 mois et jusqualage [sic!] de quitter la Maison nauront point de gout pour la Fabrique et Voudront entreprendre d'autres professions ne devont être nullement genés dans leurs Inclinations.“ Ein Zugeständnis, das de Comble machen wollte – vermutlich, um guten Willen zur Zusammenarbeit zu demonstrieren und sich nicht nachsagen lassen zu müssen, man wolle das Anliegen der Unternehmer und des Königs boykottieren –, war folgendes: „La Direction promet autant quil dependra delle d'animer et Encourager les enfans tant pour le Devidage que pour travailler Sur les Metiers, ceux qui pourront se trouver avoir les dispositions pour la dite fabrique par les Exhortations.“ Dies vorgeschlagene Versprechen wird jedoch von den anderen Direktionsmitgliedern als überflüssig und mit den eigenen Zielen unvereinbar heftig attackiert. Endlich spricht Doussin in diesem Kontext auch die von ihm zuvor an anderer Stelle angedeuteten „eigentlichen Gründe“ aus, die ihn bzw. die Leitung davon abhalten, sich auf solche Verträge einzulassen: „Je dirai [sic!] que je ne saurois goûter la promesse que la Direction feroit d'encourager le devidage dans la maison; regardant cette profession cőme peu avantageuse a ceux qui l'embrasseroient je ne puis en conscience conseiller a aucun de nos Enfans de l'embrasser moins encore les y exhorter.“ Doussin stellt die Existenz- bzw. Zukunftssicherung durch diesen Beruf in Frage. S. Jersch-Wenzel stellt für den hier in Frage kommenden Zeitraum eine „innovationsfeindliche Einstellung der Gesamtgesellschaft“ auf wirtschaftlichem Gebiet fest, was sich sicherlich z. B. an der Reaktion des Handwerks auf das Manufakturwesen und an weiteren Beispielen aufzeigen ließe. Liegt hier bei Doussin und seinen Kodirektoren also vielleicht solch eine innovationsfeindliche Einstellung vor, die aus einer konservativen Grundstimmung heraus Verschlossenheit gegenüber einer neuen Entwicklung demonstrierte und auf feudal-patriarchalistische Manier die schützende Hand über den Kindern halten wollte? Die Tatsache, dass in einem späteren Text aus dem Jahr 1770 erwähnt wird, man wolle die Waisenmädchen zu guten Hausbediensteten erziehen, statt sie solchen Beschäftigungen bzw. Ausbildungen zuzuführen, mag zunächst eine solche Vermutung stützen. Doch müssen diese Äußerungen im Zusammenhang damit gesehen werden, dass die frühzeitige und ausschließliche Beschäftigung bei einer Manufaktur nach sich gezogen hätte, dass alle anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen ausgefallen wären und die Mädchen damit auch auf eine Qualifikation für einen Hausdienst hätten verzichten müssen. Die Apologie entspringt also dem Versuch, einen einseitigen Zugriff abzuwehren, der keine freie Berufswahl mehr zulässt. Die vorangegangene Darstellung, nach der man der neuen Entwicklung insofern Rechnung trug, als dass man interessierte Kinder bei solcher freiwilligen Berufswahl durch faire Vertragsabschlüsse unterstützte (s. o. ), widerspricht einer innovationsfeindlichen Einstellung ebenso wie die oben erwähnte Anstellung einer „devideuse“ (s.o.). Die Ursache für diese ablehnende Haltung lag vielmehr in den Erfahrungen mit den Krisenjahren der Wollmanufakturen begründet. Sie bildeten auch den Hintergrund für die Gründung der „Ecole de Charité“ (s.u.) Überhaupt gab es zahlreiche Manufakturen in den verschiedensten Bereichen, die oftmals nur eine kurze Zeit existierten und dadurch oder durch eine hier und da zu geringe Bezahlung die Beschäftigten dem Nichts auslieferten. Die präventive Armenfürsorge der Direktion hätte bald ihr Ziel verfehlt – nämlich die Prävention von Armut –, wenn sie naiv mit dieser Entwicklung mitgegangen wäre. Ihre Skepsis bezüglich der Existenz- und Zukunftsabsicherung hatte allen Grund. Denn in einer wenige Jahre später erschienen Abhandlung beschreibt Th. Ph. von der Hagen die Gruppe der „Woll- und Seiden-Stuhlarbeiter“ als „größtenteils arme Leute, welche wöchentlich so viel verdienen müssen, als sie gebrauchen. Im Fall sie krank werden, oder es an Arbeit fehlet, fallen sie den Armenanstalten zur Last.“ Sicher betrieb die Waisenhausdirektion keine „aktive Sozialpolitik“, die über ihren partikularen Bereich hinausgegangen wäre, aber ebensowenig favorisierte sie eine Verteufelung der neuen Entwicklung. Vielmehr gestaltete sie sie mit, indem sie teils passiv, teils aktiv für die Belange der Betroffenen eintrat. In einer Zeit, in der der Zugriff auf Arme und andere Bevölkerungsgruppen praktisch unumschränkt war, muss der Aufruf des Direktionsmitglieds De la Baume in seinem Kommentar wie prophetisch gewirkt haben: „Gardons sil est possible La liberte de ces pauvres innocents.“ Die genannten Vorschläge der Unternehmer riefen eine solche Verärgerung hervor, dass sogar das ansonsten eher moderate Direktionsmitglied Bourguet vorschlug, die Verhandlungen abzubrechen, da sie, weil die Neigungen der Kinder nicht respektiert würden, gegen die Statuten verstoßen würden. Auch schlug er vor, deshalb gemeinsam mit dem consistoire in dieser Sache vorzugehen. So verfasste man am 4. Mai ein Schreiben an die Unternehmer, das noch einmal die Standpunkte der Waisenhausleitung klarmachen sollte. Wichtige darin enthaltene Forderungen waren auch, dass die Kinder nach den ersten 18 Monaten ihrer Ausbildung besser bezahlt werden sollten als wie vorgeschlagen und dass sie nicht geschlagen werden dürften von denen, die die Arbeitsaufsicht führen sollten. Das fällt besonders ins Auge. Auch das betrifft den Schutz der Kinder und ist für damalige Verhältnisse fortschrittlich. Auf die eindeutig unterschiedlichen Interessen und auf eine Kollision mit der ursprünglichen Konzeption des Waisenhauses verweist De la Baume mit den Worten: „Tres Surement l'intention des Bonnes ames qui ont Contribué a la fondation, de la maison napas [sic!] Esté delever des orphelins, pour Mrs. Les Entrepreneurs Enquestion.“ Von der Mehrzahl der Mitglieder wurde Bourguets Vorschlag befürwortet, das consistoire einzuschalten, da es sich um eine Grundsatzangelegenheit handelte, die das Reglement betraf. In solchen Fällen war das consistoire zu informieren und zu konsultieren. Das consistoire übermittelte der Direktion seine Entscheidungen und Empfehlungen in vier Punkten. Deutlich tritt darin die zentrale Bedeutung wieder zutage, die dem König in dieser Sache zukam. Besonders aus dem zweiten Punkt geht hervor, wie sehr die enge Bindung an die Obrigkeit und das diplomatische Kalkül mit Rücksichtnahme auf die Gesamtinteressen der Kolonie bzw. der französischen Einwanderer eben auch das diakonische Engagement prägte bzw. begrenzte. Unter allen Umständen war man bestrebt, den König nicht zu provozieren, um das „positive“ Verhältnis nicht zu gefährden, das bislang ein Leben in Ruhe und Frieden ermöglicht hatte. Das bedeutete de facto in Konfliktfällen wie diesem, alle erdenklichen legalen Möglichkeiten zu nutzen, aber nie den Bogen zu überspannen bzw. ungehorsam zu sein oder zu erscheinen, d. h. die Befolgung eines Befehls zu verweigern oder über Gebühr zu ignorieren. So legte das consistoire im zweiten Punkt nahe: „[...] que pour empecher quelqu' insinuation qui pourroit prevenir le Roi et notes facheux contre nous il seroit convenable, que la Compagnie s'adressat a sa m. [sic!]et lui donnat connoissance des propositions faits aux dits entrepreneurs.“ Das sich hierin spiegelnde Verhaltensmuster galt gleichermaßen für das consistoire wie für die Waisenhausleitung (s. o.). Auch sie sah ihre diakonische Verantwortung spätestens dort als beendet, wo dem König die letzte Entscheidung vorbehalten war bzw. gelassen wurde: „C'est a nous a faire nos representations En Cour. Elle En decidera et nous ne Seront Responsables ny En vers dieu ny En vers la Colonie.“ Auch wenn es sich hierbei nur um eine einzelne Stellungnahme aus dem Kreise der Waisenhausdirektion handelte und die anderen Mitglieder ihre Verantwortung positiver formuliert hätten, so entspricht sie doch der hier und an anderer Stelle dieser Arbeit herausgearbeiteten Grundtendenz. Grundsätzlich entschied das consistoire, dass die Waisenhausleitung nicht darum herum käme, bei ihrem Angebot zu bleiben und das Spinnen im Waisenhaus selbst zuzulassen und auch im Betrieb später diejenigen Kinder unterzubringen, „qui auroient du gout pour leur profession“, und zwar: „De la meme maniere que l'on place les enfans ches d'autres maitres.“ Insofern konnte man vor dieses Zugeständnis, das die Waisenhausleitung in Pflichterfüllung bzw. Loyalität gegenüber dem König den Unternehmern als Vertragsgrundlage angeboten hatte, nicht mehr zurück. Aber consistoire und Waisenhausleitung waren sich darin einig, dass das Schlimmste verhindert werden sollte. So beschloss das consistoire nicht nur, selbst einen unmittelbar an den König adressierten Brief zu verfassen, um die aktuelle Sachlage darzustellen und sich nun selbst Rückendeckung vom König gegenüber den Unternehmern zu holen. Auch die Waisenhausleitung sollte einen Bericht erstellen und diesen zur Information an das Generaldirektorium zusenden, das eigentlich für die Angelegenheit zuständig war. Die in dem vom 4. Mai verfassten und abgesendeten Schreiben des consistoire vorzufindende Überzeugungsstrategie ist beeindruckend, weil das consistoire gegenüber Friedrich II. voll und ganz auf der Ebene des Utilitaritätsprinzips argumentiert und gleichzeitig seine Loyalität gegenüber ihm und seinen Absichten bekundet: „Notre Zele à [sic!] repondu en toute occasion aux vues de V. M. pour le bien de l'Etat et de notre Colonie en particulier [et] ne nous a pas permis de balancer un moment a leur proposer 1. D'introduire dans notre maison des orphelins le filage [...]“ Hier handelt es sich eindeutig um eine beschönigende, die Tatsachen verfälschende Darstellung, die nur den Zweck hatte, den König von der eigenen Ergebenheit zu überzeugen. Denn aus dem Vorangegangenen geht zur Genüge hervor, dass der Eifer der Waisenhausleitung und die Bereitschaft, diesbezüglich in Verhandlungen zu treten, alles andere als groß gewesen ist. Es dürfte den König von daher kaum überzeugt haben, hatte er doch vor nicht allzu geraumer Zeit aus eigenem Interesse heraus die Waisenhausleitung anweisen müssen, die Kinder dem Unternehmen zu überstellen ohne weitere Schwierigkeiten zu machen (s. o.). Jedoch wird er sich den eigentlichen Gegenargumenten zu den Vertragsvorstellungen der Unternehmer kaum entzogen haben können. Sie besaßen ein starkes Fundament. Nicht nur, dass eingebracht wurde, dass man mit der Ignorierung der Neigungen und Begabungen gegen das Reglement der Einrichtung verstoßen würde, das ja vom König selbst (Friedrich Wilhelm I.) einst bewilligt wurde. Auch wurde die Vielfalt der Begabungen als Argument für den gesellschaftlichen Nutzen der Einrichtung, so wie sie bislang betrieben wurde, eingebracht: „il s'en trouve Souvent qui s'appliquant a des arts ou a des proffessions qui sont leur choix s'y distinguent et deviennent des Sujets qui font hońeur a la Colonie et lui sont utils.“ er Wohlstand der Kolonie, der letztlich zum Wohlstand des Staates beitrug, lag natürlich im Interesse des Königs. Nicht nur das, sondern auch die vage Andeutung von Empörung und Missfallen, die nach Meinung des consistoire eine Entscheidung des Königs zugunsten der Unternehmer bei den Kolonieangehörigen ausgelöst hätte, mögen eine Überzeugungskraft gehabt haben: „Nous craindrions enfin qu'un engagement qui nous lieroit a ne consacrer tous nos enfans qu'à cette Seule profession, ne deplait a une Colonie qui fait des Efforts extraordinaires pour Soutenir nos divers etablissemens“. An einem potentiellen Tumult oder Niedergang irgendwelcher Einrichtungen der franz. Protestanten infolge von Kapitalrückzug etc. konnte auch der König kein Interesse haben, denn die Hugenotten waren für ihn eine Bevölkerungsgruppe, auf dessen besondere Treue und Loyalität er bisher setzen konnte. So überrascht es nicht all zu sehr, dass Friedrich II. schließlich den Standpunkt des consistoire unmittelbar nach Empfang des Schreibens durch Kabinettsentscheid vom 5. Mai für gut hieß, obwohl das seinen ursprünglichen Zielvorstellungen eigentlich entgegenstand. Am 6. Mai, als die Waisenhausleitung dem Generaldirektorium den oben erwähnten Bericht über den Stand der Verhandlungen zusandte, empfing sie zeitgleich dieses Schreiben des Königs. Die Reaktion des Vorsitzenden Mousson lässt auf Erleichterung schließen: „C'est avec autant de joie que dempressement que je communique à Messieurs les Directeurs de la Maison des orphelins la Reponse du Cabinet [...]“ Vielleicht ist diese Entscheidung des Königs im Zusammenhang mit der Privilegierung zu sehen, die den Hugenotten auch sonst in Preußen von staatlicher Seite zugute kam, im Gegensatz zu einer andern Minderheit, nämlich den Juden, die zwar toleriert wurden, aber keine privilegierte Minderheit darstellten. Was sich für das Waisenhaus und das consistoire als ein Sieg darstellte, bedeutete für die Unternehmer eine Niederlage. Zwar ließen sie dem Generaldirektorium noch einmal ihre eigene Darstellung der Angelegenheit und ein Gesuch zukommen, das ihnen erlauben sollte, gemäß ihren eigenen Vorstellungen doch alle Kinder auf Erlernung und Ausführung des Berufs in ihrer Manufaktur festzulegen. Aber das Generaldirektorium entschied auf der Grundlage des Kabinettbefehls im Sinne der Waisenhausleitung und des consistoire und forderte die Fabrikanten auf: „A se contenter des propositions [...] de lad. direction [...] sans demander qu'on use de voies violentes, qui revolteroient nos chefs de famille et feroient retirer la plupart des enfans de lad. Maison.“ Die Unternehmer richteten ebenso ein Gesuch selben Inhalts direkt an den König, was nur noch einmal zeigt, dass sie mit seiner Person eigentlich eine andere Marschrichtung verbunden haben. Aber auch die endgültige Entscheidung des Königs vom 5. Juni bestätigte seine Stellungnahme vom 5. Mai, was den Verweis des consistoire auf die Reglements und die Berechtigung ihrer Ablehnung anging und war inhaltlich fast gleichlautend mit der zuvor erwähnten Antwort des Generaldirektoriums vom 21. Mai 1765. Diese letztgültige Entscheidung ging auch dem Waisenhaus zu und hielt die Unternehmer schließlich ganz davon ab, weiter mit dem Waisenhaus zu verhandeln, da sich unter diesen Voraussetzungen aus ihrer Sicht ihr Vorhaben nicht lohnte. Die unerwartete Rückendeckung, die der Waisenhausleitung bzw. dem consistoire zukam, machte damit einen Strich durch die Rechnung der Unternehmer. Die Entscheidung des Königs bedeutete aber keineswegs, dass sich deshalb andere Unternehmen mit Anfragen zurückgehalten hätten, was ja auch nicht der Absicht des Königs entsprochen hatte. Die Anfragen, die es in dem uns interessierenden Untersuchungsraum bis 1772 noch gegeben hatte, beschränkten sich auf drei Unternehmen. Da sie allesamt ähnliche Vorstellungen hatten wie „Laurent, Joiron & Desjardins“, was Art, Anzahl und Ort der Waisenbeschäftigung betraf, wurden sie jedoch mit Verweis auf die königliche Entscheidung vom 5. Mai 1765 von der Waisenhausleitung abgelehnt. Deshalb brauchen sie hier nicht in aller Ausführlichkeit referiert zu werden, zumal sie an anderer Stelle dieser Arbeit im Zusammenhang mit der École de Charité noch einmal erörtert werden. Eine knappe Darstellung soll genügen. Im August 1769 wandte sich der Unternehmer Marceau sowohl an das franz. Waisenhaus als auch an die École de Charité zwecks Überstellung von Waisen. Es handelte sich um eine Manufaktur, die „Blondes“ („Seidenspitze“) und „Entoilages“ („Stoffbespannungen und -einlagen“) herstellen sollte. Zur Beschäftigung der Waisenkinder hatte der Unternehmer sogar einige „Werkmeisterinnen“ aus Frankreich kommen lassen wollen. Die Errichtung der Manufaktur lag ganz im Interesse der Wirtschaftspolitik Friedrich II. So eröffnete das vom Unternehmer angeschriebene „Königl. Preußische General-Ober-Finantz Krieges und Domainen Directorium“ dem franz. Oberdirektorium: „Da bekandlich hier gar keine Blonden und Etoilagen nach art der frantzösischen, außer in der Ephraimschen Fabrique zu Potsdam, verfertiget werden, welche aber denen auswärtigen nicht gleich kommen, und man dahero längst gewünschet, eine dergleichen Fabrique hierselbst zu etabliren, um das für fremde Blonden und Entoilagen bisher auswärts geschickte Geld im Lande zu erhalten; so hat sich ein Entrepreneur, welcher auswärts von dieser art Waaren eine Fabrique hat, gemeldet, und eine dergleichen allhier auf seine Kosten unter der Aufsicht einiger Werkmeisterinnen, die er zu diesem Behuf aus Frankreich anschreiben will, anzulegen erbothen.“ Allerdings hatte es unter der Bedingung zu geschehen, dass ihm hierfür einige Waisen zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Waisenhaus lehnte das Angebot des Unternehmers jedoch ebenso wie die École de Charité ab. Auch der Unternehmer de Rieux, der sich Ende des Jahres 1769 an das franz. Waisenhaus und später im Jahr 1770 an die École de Charité und ein deutsches Waisenhaus wandte, um Arbeitskräfte für sein Unternehmen zur Herstellung „künstlicher Blumen nach italienischer Art“ zu gewinnen, musste eine Ablehnung der französischen Institutionen entgegennehmen. Zu Seinen Vertragsbedingungen für die 25 Waisenmädchen im Alter von 10-18 Jahren gehörte nicht nur, dass sie ganztags in der Manufaktur arbeiten sollten. Er stellte ebenso klar: „Il ne s'engagera pas à coucher ces 25. orphelines et encore moins a les nourir." Unter diesen Bedingungen war klar, dass die Waisenhausleitung negativ reagieren würde, obwohl der Hof das Anliegen von de Rieux unterstützte. Die Leitung war sich wohl der Brisanz und des Risikos einer ablehnenden Reaktion durchaus bewusst: „Ce qui ne peut que faire un tres mauvais effet, a ce que d'ailleurs me paroit d'autant moins convenable que Sa Majesté qui a très a coeur les manufactures, a accordé dans toutes les occasions de grand avantage à nos maisons de charité.“ Dennoch entschied man sich negativ. Dazu wurden wieder die alt bekannten Argumente bemüht, dass die Mädchen zu jung seien, ausreichend Zeit für eine passable Erziehung bedürften oder sofern sie älter seien, ihre Zeit zum Stricken etc. verwenden würden, um sich als Hausbedienstete zu qualifizieren. Ganz ähnlich verhielt es sich mit einer Anfrage des Unternehmers Babelar vom September 1770, die sich ans Waisenhaus und die École de Charité gleichermaßen richtete. Auch er fragte speziell nach Waisenmädchen, die bei der Produktion der „dentelles“ („Spitzen“) beschäftigt werden sollten. Wieder waren die Gegenargumente dieselben. Die Waisenhausleitung und die Leitung der École de Charité, die zu diesem Zwecke gemeinsam konferierten, verwiesen daneben nicht nur auf die Reglements, die verbieten würden, „qu'on laisse sortir les filles de la maison oů on les éleve“, sondern auch wieder auf die Entscheidung des Königs vom 5. Mai 1765. Auch diesmal sahen sich die Unternehmer bzw. die zuständigen Behörden genötigt, die Entscheidung zu akzeptieren. Als problematisch und als ein zu einfacher Lösungsweg muss es erscheinen, dass man versuchte, von den eigenen Institutionen abzulenken, indem man die Unternehmer und Behörden auf andere größere Waisenhäuser aufmerksam gemacht hatte. Es zeugt weder von Kooperation noch von Solidarität mit den übrigen Waisenhäusern bzw. deren Kindern, auch wenn das Eigeninteresse, auf diese Weise die franz.-prot. Institutionen vor solchem Übergriff zu bewahren, verständlich ist. Die tieferen Gründe für diese mangelnde Kooperation sollen aber an anderer Stelle dieser Arbeit dargelegt werden.

Der Seidenbau und die -fabrikation bilden auch über das Jahr 1772 hinaus ein besonderes Anliegen Friedrich II. Zwei Edikte vom 4. Januar bzw. 24. März 1774 und 16. April 1776 lassen im Rückblick erkennen, dass einige Einrichtungen der franz. Protestanten sich bislang nicht so verhalten haben, wie es dem eigentlichen Wunsch des Königs entsprochen hätte. Im Edikt von 1774, das sich an die franz. Kolonisten wendete, wird erneut die Anpflanzung der Maulbeerbäume und die Anlegung der Seidenraupenzucht auf dem Lande und in der Stadt propagiert und befohlen. In diesem in gedruckter Form vorliegenden Edikt heißt es: "Il sera surtout avantageux au bien public que dans les maisons d'orphelins & autres oů l'on éléve de la jeunesse, on y forme au moins des petites entreprises, qui mettent en état d'enseigner aux jeunes gens la manière de cultiver les mûriers & de les greffer, comme aussi de soigner les vers à soye, ce qui ne peut manquer de leur être utile dans la suite.“ Dem Wortlaut ist zu entnehmen, dass die franz. Waisenhäuser und Erziehungseinrichtungen in Brandenburg-Preußen das Erwartete, nämlich kleine Unternehmungen zu diesem Zweck in oder außerhalb der Institution anzulegen, bislang nicht oder zumindest nicht ausreichend praktiziert hatten. Zweifellos war die frühere zeitweilige Anstellung einer „devideuse“ im franz. Waisenhaus Berlins ein in diese Richtung zielender Kompromiss. Die Nützlichkeit dieser erlernten Beschäftigung für die Zukunft wurde von der Waisenhausleitung indessen nicht so vorteilhaft eingeschätzt wie hier vom König (s.o.). Aus dem ebenfalls in gedruckter Form erhaltenen Edikt vom 16. April 1776, in dem es primär um die Klärung der Zuständigkeitsbereiche der Verwaltung zwecks eines schnelleren und effektiveren Seidenanbaus ging, geht ebenso hervor, dass die franz. Protestanten hinter den Erwartungen bislang zurückgeblieben sind: "Und ermahnen Wir Euch endlich überhaupt aufs dringendste den Seiden-Bau nach allen möglichen Kräften bey der dortigen Kolonie zu poussieren und im besten Fortgang zu bringen, da Uns derselbe ganz besonders angelegen ist.“ Ist das Edikt auch an alle franz. Kolonisten bzw. ihre Oberrichter gerichtet, so war das Waisenhaus, dem ein Exemplar dieser Anordnung extra zugesandt worden ist, sicher bei dieser Ermahnung im Blick. Zwar hatte es sich den Anordnungen bezüglich des Seidenanbaus schließlich gefügt, aber es zeigte selbst kein Interesse, die Maulbeerbaumpflanzungen oder die Seidenraupenzucht zu fördern, da es den eigenen Zielvorstellungen widersprach (s. o.). Die beiden Edikte zeigen rückblickend, dass das vorgebliche „bien public“ („allgemeine / öffentliche Wohl“) mit anderen Interessen franz.- prot. Institutionen kollidierte, die aus der Sicht des Königs und seiner Verwaltung wie eine Bremse gewirkt haben müssen. Dass diese Interessen – wie z. B. die des Waisenhauses – nicht allein als Partikularinteressen klassifiziert und abgetan werden konnten, versuchten Waisenhausleitung und consistoire in ihren Eingaben deutlich zu machen, indem sie ein enges Verständnis von „bien public“ hinterfragten bzw. weiteten.

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3.4. Die Armenschule ("École de Charité)

3.4.1. Ursprung und Ziel der Institution – Vorgeschichte und Reglements

Im Unterschied zum Maison des Orphélins bestand das Klientel der 1747 gegründeten École de Charité (Schule der Barmherzigkeit) vornehmlich nicht aus Waisen, sondern Armenkindern, obgleich die Grenzen zwischen Waisen und Armenkindern fließend waren und Waisenkinder als eine von drei Gruppen auch in der École de Charité Aufnahme fanden. Beiden Häusern gemeinsam ist jedoch, dass es sich um Erziehungseinrichtungen handelte und der Ansatzpunkt, Armut durch die präventiven Maßnahmen Unterricht und Ausbildung verhindern zu wollen. Für die École de Charité sollen zum Verständnis ihrer diakonischen Konzeption zunächst die Entstehungsbedingungen und die Herkunftsgeschichte genau erfasst werden. Auf diese Weise lassen sich Stellenwert und Funktion erst richtig einschätzen. Als Verstehenshintergrund für die École de Charité wird in der Literatur oft auf die durch die „Schlesischen Kriege Friedrichs II. (1740-1742 und 1744-1745) bedingte zunehmende Verarmung der Gemeindemitglieder“ aufmerksam gemacht. Schon E. Muret wollte darin einen Grund sehen. Allerdings können die bei ihm aufgeführten historischen Hintergründe für die Entstehung der Einrichtung nur bedingt überzeugen. Die von ihm erwähnte Teuerung infolge eines kalten Winters bzw. einer Missernte ist auf das Jahr 1740 zu beziehen und lag somit bereits sechs bzw. sieben Jahre zurück. Dass nach dem Tode Friedrich Wilhelms I. in Berlin eine entsetzliche Not geherrscht haben soll, ist zumindest insofern missverständlich, als dass die eigentliche Wirtschaftskrise, die die Stadt ergriff, sich in den Jahren 1735-39 abgespielt hat, also gegen Ende der Regierungszeit Friedrich Wilhelms, wie neueren demographisch und sozialgeschichtlich orientierten Arbeiten entnommen werden kann. Was schließlich den Krieg angeht, so hatte nach H. Schultz nur der letzte der drei Kriege (1756-1763) eine unmittelbare und bedeutsame Wirkung auf die Stadt Berlin und ihre Wirtschaft gehabt. Auch das von E. Muret in diesem Zusammenhang eingebrachte Zitat eines zeitgenössischen Predigers namens Fuhrmann, das von E. Birnstiel erneut rezitiert wird, erwähnt mit keinem Wort die Umstände des Krieges. Das Zitat beschreibt vielmehr eine Situation, die schon seit etwa 1735 so existiert haben muss: „Auf unserer Friedrichstadt [Stadtteil Berlins] ist eine ungemeine Armut. Da die Wollarbeit fast ganz liegt, so versetzen viele hundert ihre Kleider nach und nach und leben davon, bis sie nichts mehr anzuziehen haben, dass sie sie weder in die Kirche noch sonst wohin geben können. Beim Mangel der Betten und Kleider wurden sie nun leicht krank. In der Krankheit leben dann viele von purem Wasser, so lange es möglich, und kommen endlich jämmerlich um.“ Den eigentlichen Kern des Zitats bildet der Hinweis auf die brachliegende Wollarbeit. Diese Absatzkrise im Bereich der Wollproduktion Berlins fand vorwiegend in den Jahren 1735-1739 statt. Die Jahre 1746/47, in denen die École de Charité entstanden ist, zählen bereits zu dem Zeitraum eines, wenn auch zaghaften Aufschwungs. Zweifellos wird die durch Friedrich II. erfolgte Neuorientierung und Umstellung der Wirtschaft seit seinem Regierungsantritt (1740) nicht so schnell von statten gegangen sein und hat schon gar nicht alle Gebiete erfasst. Zumindest scheint die Wollindustrie weiterhin bis Anfang der 40iger Jahre in der Krise zu stecken, bevor sie sich ab ungefähr 1743 stabilisiert. So können wir davon ausgehen, dass die objektive Armutssituation in der Französischen Kolonie, aufgrund welcher das consistoire sich gezwungen sah, im Jahre 1746 eine „assemblée général des chefs de famille“ („Generalversammlung der Familienhäupter“) einzuberufen, um über mögliche Maßnahmen zu beraten, in erster Linie auf den Nachhall der Wollabsatzkrise und nicht auf den Krieg zurückzuführen ist. Dass die Armut in den Jahren 1746/1747 im Vergleich zu vorher besonders stark ausgeprägt gewesen sein soll, wie in der Sekundärliteratur zur École de Charité suggeriert wird (s. o.), findet nicht nur keinen Rückhalt in der vorangegangenen Schilderung. Es lässt sich auch in den Protokollen des diaconat und den Armenlisten für eine solche Annahme keine Bestätigung finden. Im September 1746, dem Monat, in dem die Versammlung der „chefs de famille“ („Familienhäupter“) die Gründung der École de Charité in Angriff nahm, wurden wöchentlich 648 Brote, 30 Reichstaler und 14 Groschen zur Versorgung der Etat-Armen aufgewendet. Am Ende des Höhepunkts der Wollabsatzkrise waren es im September 1739 jedoch noch 789 Brote 36 Reichstaler und 20 Groschen. Objektiv betrachtet sind die Ausgaben für die Etat-Armen in dieser Zeit bis 1746 also gesunken. Diese Tendenz hält in den darauf folgenden Jahren an. Das zeigen die Zahlen für die Unterstützungen der Jahre 1748 und 1749. Im Mai 1748 werden sämtliche Etat-Arme nur noch mit 639 Broten, 22 Reichstalern und 18 Groschen versorgt. Im Mai 1749 sind es nur noch 533 Brote, 21 Reichstaler und 14 Groschen. Auch für die außergewöhnlichen Unterstützungen können wir eine leichte Verringerung der Ausgaben bzw. der Interventionen feststellen. Zieht man den Zeitraum 1740-45 genauer in Betracht, so kann man eine auf's Ganze dieses Zeitraums gesehen, relativ konstante Entwicklung beobachten. Das Problem war demnach nicht so sehr eine Verschlimmerung der Armutssituation, sondern, wenn überhaupt, eine durch die Nachwirkungen der Wollkrise nur langsam von statten gehende wirtschaftliche Erholung. Studiert man die Quellen, d. h. die Aktenbestände zur Gründung der École de Charité und die Jubiläumsschriften, so kann man feststellen, dass nicht so sehr eine Zunahme der Armut beklagt wurde als vielmehr der mangelhafte Stand der Finanzen der Armengelder und die „Sanierung“ der Finanzen ein wichtiges Anliegen darstellten. Offenbar erkannte man, dass das konventionelle diakonische Versorgungskonzept den Problemen nicht mehr gerecht werden konnte. Der Pfarrer J. P. Erman, der auch ab 1761 Leitungsmitglied der Einrichtung wurde, formuliert 50 Jahre nach ihrer Eröffnung rückblickend mit Bezug auf ihre Entstehung: „Jusqu'alors la partie indigente des colons refugiés n'avoit presque été occupée que des travaux peu lucratifs qu'exigeoit la fabrication des étoffes de laine, que les Réfugiés avoient étendue et perfectionnée. les enfans étoient dans le premier âge appliqués et bornés à ce genre de travail qui en même tems qu'il mettoit des obstacles à leur instruction ne leur préparoit que la ressource d'une industrie peu lucrative et insuffisante pour leur assurer une subsistance independante des secours de la Diaconie.“ Diese Aussage bringt den Hintergrund und die eigentlichen Motive für die Entstehung der École de Charité auf den Punkt. Hiernach führte die wirtschaftlich und ausbildungsbedingte Abhängigkeit erst zur Abhängigkeit von der Diakonie, die ihrerseits nun überfordert war. Mit dieser Einschätzung deutet sich ein Wandel in der Wahrnehmung der Armut an, die zunehmend als ein sozioökonomisches Phänomen erkannt und angegangen wurde, auch wenn sich die Hugenotten dabei immer noch in ihrem Mikrokosmos bewegten und auch der sittlich-moralische individuumsbezogene Gedanke doch immer wieder stark durchschien, wie wir noch sehen werden. Die potentiell der Armut ausgelieferten Manufakturarbeiter wurden mit Hilfe diakonischer Versorgung am Leben erhalten. Gerade einfache, einseitig und geringfügig ausgebildete Arbeitskräfte dürften es mit ihrer schlechten Qualifikation in dieser Periode schwer gehabt haben, andere Arbeit für einen ausreichenden Broterwerb zu finden. Wie bereits weiter oben dargestellt, hatte das consistoire in den Jahren 1737-39 bereits eine Sensibilität für die Not der Arbeiter in den Wollmanufakturen und ihre niedrigen Löhne entwickelt und versucht, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu ergreifen bzw. bei der Obrigkeit einzufordern. Offensichtlich waren die Nachwirkungen der Krise noch länger zu spüren. Als kurzzeitiger Interimszustand wäre die Armut der Manufakturarbeiter und unteren Schichten noch akzeptabel gewesen und hätte dem traditionellen Verständnis der Armut auch keinen Abbruch geleistet. Nun aber wurde gerade dieses Klientel zu einer Dauerbelastung. Als verstärkender Faktor kam aber noch etwas anderes hinzu. Die demographische Situation der Kolonie hatte sich nämlich verändert. Objektiv ist eine Zunahme der Armut nicht belegbar, sondern eher das Gegenteil (s. o.). Subjektiv mögen die Mitglieder des consistoire oder auch die „Familienhäupter“ jedoch eine Zunahme der Armut empfunden haben. Das mag nämlich darin seine Ursache haben, dass eine Bevölkerungsabnahme innerhalb der Kolonie bei gleichzeitiger Bevölkerungszunahme der Berliner Gesamtbevölkerung in der Zeit von 1732-1747 zu verzeichnen ist. Das Armutsproblem stellte sich also nicht deshalb so virulent dar, weil die Armenzahl zugenommen hätte, sondern weil die Gesamtbevölkerungszahl der franz. Kolonie zurückgegangen war und die Not der Betroffenen blieb. Das erklärt hinreichend, weshalb die Armut vielleicht stärker und krasser wahrgenommen wurde, obwohl sie objektiv kaum zugenommen haben dürfte. Geändert hat sich nur das zahlenmäßige Verhältnis armer und „nicht armer“ Bevölkerungsanteile der Kolonie. In dieser Perspektive erforderte das Problem der Armut andere Antworten als die bislang überwiegend auf der Versorgungsebene betriebenen Versuche der französischen Kirchengemeinde. Zwar wurden schon mit dem Waisenhaus andere Akzente gesetzt, doch galten sie eben nur einer bestimmten Gruppe von (ausgewählten) Kindern. In dem Augenblick, wo die Kolonie nicht nur sittlich gefährdet schien, wie zur Zeit der Gründung des Waisenhauses, sondern die Existenz der Kolonie insgesamt in Frage gestellt schien, mussten angemessene Antworten gefunden werden. Wo die Frage der Armut so eng mit der Kolonieidentität verbunden war, konnte sie nicht gut mit dem Ausschluss der Armen oder einer reinen Unterbringungsstrategie angegangen werden, denn beides hätte den Mikrokosmos langfristig zerstört. So suchten die Verantwortlichen nach alternativen Möglichkeiten. Es ist damit auch hier deutlich wie sehr die diakonische Konzeption mit der Minderheitensituation und den Interessen der Kolonie als Gesamtheit verwoben ist. Es nimmt deshalb kaum Wunder, dass der bereits mit dem Waisenhaus beschrittene integrative Weg hier seine Fortsetzung fand. Dass dabei eigene Traditionen und theologisch-ethische Grundoptionen keine nebensächliche Rolle gespielt haben, sondern gerade das Zusammenspiel mit all den oben genannten Momenten zur Entwicklung der École de Charité geführt hat, zeigt sich in der weiteren Darstellung.

Auf der schon mehrfach erwähnten assemblée général des chefs de famille sind die Gedanken des Pfarrers Loriol d'Anières, dass das Armutsproblem langfristig nur durch eine gute Erziehung der Jugend, besonders der armen Kinder zu lösen sei, auf weitestgehende Zustimmung gestoßen und sogleich wurde eine Kommission gegründet, die über die weitere Umsetzung solcher Maßnahmen beraten sollte. Über die konkrete Gestalt dieser Maßnahmen musste man sich erst einig werden. Man suchte die Lösung schließlich in Erziehungsinstitutionen, die dem Anspruch einer guten Erziehung und einer geeigneten Hinführung zum Berufsleben gerecht werden sollten. Dazu konsultierte man Ordnungen solcher bereits bestehenden Einrichtungen. Zwei solche Ordnungen liegen uns heute noch vor, nämlich die einer gleichnamigen École de Charité in Lausanne, zugesandt am 2. Oktober 1746 und die eines „Gemeinschaftlichen Reformierten Armen- und Waysenhauses der deutsch und wallonischen Gemeinde zu Magdeburg“, zugesandt am 11. November 1746. Ein Vergleich der Reglements dieser Einrichtungen mit denen der dann in Berlin errichteten Institution bestätigt die in der Sekundärliteratur durchweg zu findende Aussage, dass die École de Charité in Berlin nach dem Vorbild der École de Charité in Lausanne entstanden sei. Weshalb aber schien das genannte Magdeburger Armen- und Waisenhaus, das übrigens nirgends in der Literatur zur École de Charité erwähnt wird, nicht als Vorbild geeignet? Was unterschied die Magdeburger von der Lausanner Einrichtung? Das Schreiben über die Lausanner École de Charité erhielt die Kommission sehr bald nach ihrer Beauftragung von L. d'Anières, dem an der Forcierung des Projektes sehr gelegen war, mit der Empfehlung zur Nachahmung übermittelt. Die Situation war jedoch ähnlich wie die zu Beginn der Gründung des Maison des Orphelins – man hatte keine Erfahrungen mit solchen Einrichtungen. Auch wenn die Not drängte, so wird man sich vor allzu überstürzten Entscheidungen bewahrt haben wollen. Zugute kamen in dieser Situation wieder die Fürstentümer übergreifenden und internationalen Verbindungen der Hugenotten im Refuge, mögen sie auch mit zunehmender Assimilation an Intensität verloren haben. So nutzte man neben den Verbindungen nach Lausanne auch die, die man nach Magdeburg hatte. Weshalb man nun gerade auch die Magdeburger Reglements konsultieren wollte, lag nicht so sehr im Begriff „Armen- und Waysenhaus“ begründet als vielmehr in der Tatsache, dass diese Einrichtung sich zu einem Großteil des Reglements des Maison des Orphelins von Berlin bediente. Eine Reihe von Passagen lassen nämlich wortwörtliche Parallelen zu den Reglements des franz. Waisenhauses von Berlin erkennen, so dass man diesen Schluss ziehen muss. Da das Magdeburger Waisenhaus auch wegen seiner „Prosperität“ bekannt gewesen sein muss, was wir dem Begleitbrief des dortigen Pfarrers F. Reclam entnehmen können, erklärt das, weshalb die Kommission glaubte, hier ein weiteres mögliches Modell für ihr Vorhaben finden zu können. Es versprach, vom selben Geist wie das Maison des Orphelins in Berlin geprägt, aber doch effektiver und breiter angelegt zu sein, was Anzahl und Art der aufzunehmenden Kinder betraf. Bei genauerer Betrachtung des Reglements der Einrichtungen und einiger ergänzender Hinweise wird jedoch deutlich, weshalb man es vorzog, die Lausanner École de Charité zum Vorbild zu nehmen und nicht die Magdeburger Institution. Trotz der Übernahme einiger Reglementpassagen von dem Maison des Orphelins in Berlin, zeichnet sich dieses „Armen- und Waisenhaus“ Magdeburgs gerade nicht durch Ähnlichkeiten mit demselben aus. Es handelt sich de facto eher um eine relativ „konventionelle“ Einrichtung, die den Zielvorstellungen der im September 1746 gebildeten Kommission keineswegs entsprach. Die Kommission beabsichtigte, durch eine möglichst breit angelegte Erziehungs- und Unterrichtsinitiative für Kinder der unteren Schichten und durch deren Hinführung zu einer beruflichen Existenz, die einen gesicherten Lebensunterhalt garantieren sollte, die Armutssituation aufzuheben bzw. zu entschärfen. Zwar wollte oder konnte sie nicht Armut als solche in der Kolonie abschaffen, aber der „neuen Armut“, die dadurch zustande gekommen war, dass Menschen mit unzureichendem Einkommen und einer beruflich ungesicherten Existenz in die Verarmung gerieten, wollte sie entgegentreten, indem sie die zuvor genannten Voraussetzungen für eine Veränderung dieser Situation schaffen wollte. Die Armutssituation hatte eben mittlerweile eine andere Qualität, ein anderes Gesicht bekommen. Sie war besonders gekennzeichnet von der schlechten Bezahlung und labilen Situation der (Woll-) Manufakturarbeiter. Zudem nahm die Zahl der Manufakturarbeiter in Berlin ab 1740 auch deutlich zu. Eindrücklich schildert der bekannte Berliner Pfarrer und Bevölkerungsstatistiker J. P. Süßmilch diese Situation in einem im Jahre 1749 gehaltenen Vortrag vor der Berliner Akademie: „Bekannt ist, dass seit etlichen Jahren unsere Fabriken sehr zugenommen haben [... ] Diese Art Leute ist und bleibet auch arm. Der Lohn ist gering, und es geht, wie man zu reden pflegt, aus der Hand in den Mund. Kommt eine Krankheit, die sie an Gewinnung des täglichen Brotes hindert, so sind die Not und das Elend da. Es fehlet ihnen an Gelde zur nöthigen Pflege, Wärme und Arznei.“ Es leuchtet ein, dass früher oder später entweder die Abhängigkeit von der Armenfürsorge oder der Tod auf sie wartete. So konnte es aus der Perspektive des consistoire bzw. der beauftragten Kommission nicht mehr genügen, nur an „Arbeit zu gewöhnen“ oder durch eine rentable Unterbringungs- und Versorgungsinstitution das Problem beheben zu wollen. Aber genau solch einen „traditionellen“ Charakter hatte das Magdeburger „Armen- und Waisenhaus“, wie wir den Akten entnehmen können. Den eindeutigsten Hinweis dafür finden wir im Tagesablauf. In ihm waren nur 4 bzw. 4 ˝ Stunden für den Unterricht vorgesehen, aber insgesamt 9 Stunden für Arbeit, davon 1 ˝ Stunden vor dem Frühstück und 7 ˝ Stunden ohne jegliche Unterbrechung nach dem Mittagessen. Freizeit oder Pausen gab es während des gesamten Tages nicht. Die Arbeit bestand neben Handarbeiten für den Hausbedarf in erster Linie im Wollespinnen für am Ort ansässige „fabriques d'Etoffe ou de Bas“ („Tuch- oder Strumpffabriken“), wie in dem Begleitbrief F. Reclams mitgeteilt wird. Der Ökonom des Hauses war für die Aufsicht und Durchführung der Arbeit zuständig und erhielt neben einem Festgehalt eine Beteiligung am Gewinn. Damit war aber die Gefahr gegeben, dass der Ökonom eher seine eigenen Interessen als die der Kinder im Sinn hatte. Dieser letzte Punkt wie auch die anderen zuvor genannten weisen die Einrichtung eher als ein „Zucht- und Waisenhaus“ traditionellen Stils aus. Das ganze Interesse galt der Arbeit und ihrer Erziehungsfunktion. Der einzige Unterschied bestand darin, dass man sich auf das Klientel der Waisen beschränkte und den Waisen für ihre Arbeit sogar eine geringfügige wöchentliche Bezahlung gab. Der im Reglement befindliche und aus den Reglements des Berliner Maison des Orphelins übernommene Artikel, wonach die Kinder ihren Neigungen gemäß in Lehrstellen vermittelt werden sollten, musste bei dieser Konzeption eher Theorie bleiben. Die Ausrichtung verhinderte geradezu die Entdeckung von Neigungen und Talenten. Die größte Sorge galt der rentablen – wenn auch nicht unbedingt profitorientierten – Unterbringung der Waisen in der Einrichtung. Gerade die einseitige Vorausbildung bzw. Beschäftigung der Kinder mit Wollspinnarbeiten dürfte der Berliner Kommission ein Dorn im Auge gewesen sein, wollte sie doch aufgrund der Erfahrung der zurückliegenden Jahre den Kindern eine aussichtsreichere Berufsperspektive bieten als die einfache (Hilfs-)Arbeit in Wollmanufakturen. So konnte das Magdeburger „Armen- und Waisenhaus“ weder eine Alternative zum eigenen bereits existierenden diakonischen Versorgungsangebot bieten noch eine Modellfunktion haben.

Anders sah es mit der Lausanner École de Charité aus. Lausanne entwickelte sich zunehmend zu einem wichtigen Standort für den französischen Protestantismus. Die franz.-ref. Gemeinde dieser Schweizer Stadt hielt nicht nur Kontakt zu vielen anderen franz.-prot. Exilsgemeinden und nach Genf im Besonderen. In ihr wurde 1726 auch das Predigerseminar gegründet, in dem franz.-ref. Pastoren ausgebildet wurden, die die protestantische Kirche in Frankreich im Untergrund reorganisieren sollten. In demselben Jahr wurde dort die École de Charité ins Leben gerufen. Die Zeitgleichheit der beiden Gründungen erscheint nicht nur erwähnenswert, weil beide Einrichtungen einen in die Zukunft weisenden Charakter hatten, sondern auch weil sich zumindest in Lausanne mit der Gründung der École de Charité auch ein missionarisches Interesse verband, und zwar im Sinne des Rettungsgedankens, wie ihn auch die Diakonie der Erweckungsbewegung und die Innere Mission des 19. Jahrhundert kennen. Nur stand der Rettungsgedanke hier nicht unbedingt als Gegenpol zu Rationalismus und Aufklärung. In dem der Kommission zugesandten Skript heißt es in den einleitenden Bemerkungen mit Blick auf die Kinder, die in Armut aufwachsen: „Pour peu que l'on refléchisse sur l'etat déplorable des personnes abandonnées à elles mêmes, on sentira tout le prix de l'éducation chrêtienne que l'on donne aux Pauvres. Qu'attendre en effet de ceux qui n'ont recu aucun principe de Religion, à qui l'on n'a inspiré aucun sentiment vertueux, qui vivent au hazard, sans regle, sans ressource, et dans une misére profonde? Qu'attendre des personnes qui se trouvent dans une situation pareille, et qu'on peut dire être un poids à la charge à la terre [sic!], si ce n'est qu'elles vivront dans le desordre, et qu'elles mourront vraisemblablement dans un état également digne d'horreur et de compassion?“ Hierin wird der Gedanke ausgesprochen, dass ein Leben ohne christliche Erziehung zwangsläufig ins Elend führen müsse. Und so besteht auch das dagegen gerichtete Programm in der individuell ansetzenden Missionierung und Erziehung zur Sittlichkeit. Die Ziele der Erziehung sind deshalb: „Substituer la connoissance de Dieu et de sa Religion à une ignorance crasse de tous ses devoirs, inspirer un solide amour pour la vertu à ceux qui n'en avoient pas même l'idée; faire succéder le goût du travail à la paresse et à la fainéantise; tirer d'une foule, qui eut été le rebut du monde, de bons artisans, de Domestiques fideles, en faire d'honnêtes gens, pacifiques [...]“ Auf der einen Seite stehen Gottlosigkeit, Sittenlosigkeit, Unordnung und Elend, auf der anderen hingegen: Gottesfurcht, Sittlichkeit, gesellschaftliche Ein- und Unterordnung und materielle Sicherheit. Das Engagement für die Armen leitet sich theologisch also nicht nur vom Gebot der Nächstenliebe her, sondern steht auch in enger Verbindung mit dem Ordnungsgedanken. Gewiss ist man hier noch ganz und gar der Zeit verhaftet – auch, indem man bei der Therapie auf der individuellen Bewusstseinsebene ansetzt. Gleichwohl erkennt man auf der Ebene der Diagnose auch klar die bewusstseinsprägende, -bestimmende und -zerstörende Kraft der materiellen Armut, die mit ihren Auswirkungen nichts als ein „douloureux spectacl“ („schmerzliches Schauspiel“) darstellt und deshalb „de faire disparoître“ („abzuschaffen / zu beseitigen“) ist. In der Praxis ging auch die Therapie über Maßnahmen der reinen Bewusstseinsveränderung oder Erziehung zur Sittlichkeit hinaus. Das konkrete Projekt der Lausanner École de Charité reduzierte sich nicht auf die übliche Form des Umgangs mit dem Problem der Armut, d. h. religiöse „Indoktrination“, Arbeitsdisziplinierung und Zuweisung einer Hilfsarbeit. Diese Methoden hielten den Status quo einer Gesellschaft, die an Armut krankte, weiterhin aufrecht, ohne qualitativ etwas an der Situation der Armen und der Armut zu ändern. Das Konzept der Lausanner Einrichtung drängte vielmehr auf Partizipation an und Integration in der Gesellschaft und beteiligte sich insofern aktiv an ihrer Fortentwicklung. Wir sind in der glücklichen Lage, anhand des im Archiv des Französischen Doms in Berlin aufbewahrten Schriftstückes über die Lausanner Einrichtung detaillierte Aussagen über den Charakter dieser Einrichtung machen zu können. Sie bestätigen das zuvor Geäußerte. Somit wird auf diese Weise eine für damalige Verhältnisse progressive Institution mit ihren Menschen zugleich aus dem Schattendasein des Vergessens herausgeführt. Im Vordergrund soll nicht eine Beschäftigung der Armenkinder stehen, sondern eine elementare Bildung. In dem den Berliner Hugenotten zugesandten Skript wird sie an erster Stelle der Einrichtungsziele genannt. Das zeugt von dem Bewusstsein, dass zu einer selbständigen Existenz und Integration innerhalb einer Gesellschaft Bildung unbedingte Voraussetzung ist. Unterrichtet wurde für Jungen und Mädchen gleichermaßen Lesen, Schreiben, Rechtschreibung und Rechnen. Für begabte Kinder wurde auch zusätzlich ein Musikunterricht eingeführt. Was die Arbeit in der Einrichtung angeht, so erfahren wir, dass in den zurückliegenden Jahren von 1732 bis 1746 ein Arbeitsraum in der École de Charité vorhanden war, in dem Wolle gesponnen wurde und künstliche Blumen hergestellt wurden. Jedoch ist ausdrücklich festgehalten, dass mit diesen Arbeiten nur die absolut unbegabten und lernbehinderten Kinder betraut wurden, weil sie weder eine Aussicht auf ein Anstellungsverhältnis im öffentlichen Bereich, noch auf eine Handwerkerlehre, noch auf die eines Landwirts bzw. Gärtners hatten. Die Arbeit beschränkte sich jedoch „à certaines heures qui ne derangeroient pas trop l'instruction“. Auch an dieser Einschränkung wird die Option für die Schulbildung deutlich. Ab April des Jahres 1746 stellte man nicht nur die Produktion auf Baumwolle um, sondern schloss auch mit einem Unternehmen einen Vertrag ab, wonach Arbeitseinheiten und Unterrichtseinheiten im Verlauf des Tages mehrmals abwechseln sollten. Es handelte sich dabei jedoch um ein freiwilliges Angebot – eine Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme, die offenbar eher dazu dienen sollte, auch etwas gegen die Not bereits erwachsener Armer zu unternehmen: „L'on accorda dès lors du travail à tous les pauvres qui en demandoient, Enfans et grandes personnes.“ Sowohl die Kinder als auch die Erwachsenen wurden wöchentlich entsprechend ihrer Arbeitsleistung mit Naturalien entlohnt. Diese Leistungsorientierung begegnete uns bereits im Maison des Orphelins in Berlin. Außer dieser freiwilligen Arbeitsbeschäftigung, wurden die Kinder – besonders die Mädchen – in Form von Haus- und Handarbeiten etc. auf zukünftige Berufe vorbereitet (z. B. als Hausbedienstete oder Schneiderinnen). Dass man bei der Lehrstellen- bzw. Berufsvermittlung begabungs- und neigungsorientiert vorging, wurde offenbar nicht nur behauptet oder postuliert, sondern auch praktiziert. In Form regelmäßiger Examen und Beobachtungen versuchte man Talente, Stärken, Neigungen und Schwächen jedes einzelnen Kindes genauestens ausfindig zu machen. Dazu diente eine Tabelle, die nicht nur die Arbeits- und Unterrichtsleistungen festhielt, sondern neben der Kategorie „Moeurs“ („Sittlichkeit“) auch noch die Felder „Diligence“ („Eifer“) und „Génie“ („Begabung“) aufweist. Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass hier konzeptionelle Ähnlichkeiten zum Maison des Orphelins von Berlin begegnen, auch wenn bei der Lausanner Ecole de Charité die Basis der aufgenommenen Kinder breiter ist und vor allem ihre Anzahl weit überwiegt. Im Jahr 1737 betrug die Anzahl der in Lausanne aufgenommenen Kinder bereit 160, während die des Maison des Orphelins hingegen nur bei ungefähr 40 Kindern lag. Einer der Gründe für die höhere Aufnahmekapazität liegt in der Form der Finanzierung. Die Lausanner Einrichtung wurde nämlich zum Großteil von einem „Subskriptionssystem“ getragen. Es handelte sich um eine Art freiwilliger Selbstbesteuerung. Je nach Vermögenslage gaben unterschiedliche unterstützungswillige Personen jährlich regelmäßig eine bestimmte Summe, um das Unternehmen finanziell zu tragen. Das scheint nicht einmalig oder genuin franz.-prot. Ursprungs zu sein, denn ein ähnliches System existierte offensichtlich auch in Halle. Zwar fand dieses im Lausanner Exil favorisierte Prinzip einer breiten und sozial ausgewogenen Kostenverteilung bzw. -beteiligung bereits spätestens ab dem Jahr 1725 eine besondere Verbreitung in franz.-ref. Gemeinden und wurde auch zum Vorbild für die Berliner École de Charité (s. u.). Auch begegnete uns das Selbstbesteuerungssystem bereits in Form des 1690 von französischen Protestanten in Berlin eingeführten „Sol pour livre“. Der französische Protestantismus scheint also seine eigenen Wurzeln gehabt zu haben, aus denen heraus Selbstbesteuerungs- oder Subskriptionsprojekte entwickelt wurden. Dennoch spricht sehr viel dafür, dass die Lausanner École de Charité, obwohl sie franz.-ref. war und zudem in der Schweiz gelegen, wesentlich von der Franckeschen Einrichtung in Halle beeinflusst worden war. Darauf weisen nicht nur die Nähen zu dem Maison des Orphelins, das ja seinerseits, wie oben nachgewiesen, sehr stark von der Halleschen Einrichtung inspiriert worden war. Auch in der Korrespondenz mit der Berliner franz.-prot. Gemeinde finden wir einen bereits oben erwähnten Brief des Pfarrers Bergiér aus Lausanne, aus dem hervorgeht, dass man dort mit ziemlicher Regelmäßigkeit die Werbe- und Informationsschreiben zum Stand der Halleschen Einrichtung empfangen, mit großem Interesse verfolgt und somit sehr gut gekannt hat. Des weiteren fällt auf, dass in demselben Brief die Art der regelmäßigen Nachrichtenübermittlung der Halleschen Einrichtung gerühmt wurde und dass sich die École de Charité von Lausanne diese Art der laufenden Information und Werbung später auch praktiziert hat. Im Übrigen war auch die Hallesche Einrichtung nicht als Waisenhaus, sondern als Armenschule begonnen worden. Endlich aber ist allen drei Institutionen, dem Maison des Orphelins in Berlin, der École de Charité in Lausanne und der Halleschen Erziehungseinrichtung ein charakteristisches Konzept gemeinsam: Es stellt die Erziehung – darunter besonders den Unterricht – in den Mittelpunkt. Es ist individuumsorientiert und zielt darauf ab, in die Berufswelt zu integrieren, indem man sich an Neigungen und Fähigkeiten der Kinder orientiert, Begabungen fördert und nützliche Fertigkeiten vorbildet. Profitinteressen werden abgeblockt. Leistungen werden entweder be- oder entlohnt. Die frappierendste Parallele zwischen Halle und Lausanne betrifft die hier erwähnte Begabungs- und Neigungsorientierung. Auch in Halle wurde nämlich ähnlich wie in Lausanne in Form der Tabelle, in einer Art Tagebuch festgehalten „was unter den Kindern insgemein und an jedem besonders zu merken fürkommt.“ Es sei noch darauf verwiesen, dass auch der Abschnitt über die religiöse Unterweisung in der Lausanner École de Charité Nähen zu einer pietistisch geprägten Religionspädagogik aufweist. Die Aufgabe des Lehrers sei es, „d'instruire les Enfans dans la Religion Chrêtienne, de la leur faire connoître par raisonnement; de la leur faire aimer, et de les porter à sa pratique; de les rendre utiles à la Société, bons, fideles et laborieux etc.“ Worin diese Nähen letztendlich begründet liegen, kann hier nicht auseinandergelegt werden. Die Erörterung über die geistesgeschichtlichen Dimensionen des Themas ist an anderer Stelle der Arbeit zu leisten (s. u.).

Das erste, was die Kommission in Berlin nun von Lausanne übernahm war das „Subskriptionssystem“. Das geschah noch bevor man sich auf irgendeine Konzeption festgelegt hatte. Offensichtlich hielt man das Finanzierunksystem für so überzeugend und effektiv, dass man es sofort in Angriff nahm, unter den Personen der franz. Kolonie dafür zu werben. Schon sehr bald kam ein ansehnlicher Betrag zusammen. Der Finanzierungsinitiative war ein solcher Erfolg beschieden, dass man nach dem Beginn im Jahr 1747 mit 12 Kindern bereits zwei Jahre später 48 Kinder aufnehmen konnte. Was nun die Trägerschaft und die Leitungsorganisation der École de Charité betraf, so hatte sie eine typisch franz.-ref. Gestalt. Ähnlich wie bereits beim Waisenhaus, war das Laienelement und die Beteiligung der Gemeindebasis stark ausgeprägt. Zwar oblag die oberste Aufsicht der Einrichtung formal dem consistoire, wie auch das consistoire formaljuristisch als der eigentliche Eigentümer der Einrichtung bzw. seiner Finanzen festgelegt wurde und mit anderen gemeinsam die Finanzkontrolle vornahm. Das hängt mit der auch in Berlin weitgehend befolgten Discipline Ecclésiastique („Kirchenordnung“) der franz. Protestanten zusammen, wonach Unterricht und Erziehung Aufgaben des consistoire waren und von ihm zu verantworten (Vier-Ämter-Lehre). Bei allen Entscheidungen, die den Entwurf und die Veränderung von Reglements betrafen, bedurfte es jedoch des beiderseitigen Einverständnisses des consistoire und der Gruppe der souscripteurs. Die Leitung der Einrichtung selbst oblag zunächst bis 1765 allein einem fünfköpfigen Gremium, das nur aus der Gruppe der souscripteurs gewählt wurde. Für die Leitung der Angelegenheiten der „École externe“ wurden jedoch ab 1749 zwei und später im Jahr 1759 im Zuge der völligen organisatorischen Trennung dieser Schule von der des Internats fünf consistoire-Mitglieder hinzugezogen. Die École externe bestand anfangs aus drei Schulklassen mit 100 Kindern, die mit den Schülern des Internats gemeinsam Unterricht erhielten. Da es sich hierbei um eine reine (Elementar-)Schule handelte, wird ihre Spur im Rahmen dieser Arbeit, in der es in erster Linie um die diakonischen Einrichtungen geht, nicht weiter verfolgt. Auch die Lausanner Einrichtung verdankte ihren Ursprung überwiegend dem Engagement von Laien, d. h. genauer, von kompetenten Gemeindemitgliedern, die sich als „souscripteurs“ zusammengeschlossen hatten. Obgleich in Berlin der Anstoß zu der Idee einer Armenerziehungseinrichtung von dem Pfarrer L. d'Anières ausging, hieße es seine Rolle über zu bewerten, wenn man ignorieren wollte, dass die eigentlichen Träger und Mitstreiter engagierte Laien aus der Gemeindemitte waren. Die ersten Reglements-Entwürfe entstammen übrigens nicht der Feder von L. d'Anières, sondern der von J. H. S. Formey, eines bedeutenden Vertreters und Vermittlers der Wolffschen Aufklärung. Die souscripteurs und die Kommission des Consistoire handelten auch die übrigen Reglements und Bestimmungen aus, die dann vom Consistoire und den souscripteurs schließlich angenommen wurden. Dabei lehnte man sich weitestgehend an das Lausanner Vorbild an. Ebenso wie in Lausanne liegt der Schwerpunkt der École de Charité in Berlin auf der individuumsorientierten, neigungs- und begabungsbetonten Vorbildung und Vermittlung in die Berufswelt. In Artikel 23 der „Reglements généraux“ heißt es diesbezüglich: „On placera les Enfans le plutot qu'il sera possible d'une maniere convenable à leur génie & à leurs talens; & l'on s'appliquera surtout à leur faire apprendre de bonnes professions.“ Wie bereits beim Maison des Orphelins und auch in Lausanne geschehen, will man sich an den Begabungen der Kinder orientieren. Im letzten Satz lässt sich jedoch eine deutliche Akzentverschiebung gegenüber der Formulierung, wie sie in den Waisenhausreglements des Maison des Orphelins (1725) vorkam, bemerken. Dort hieß es nämlich, dass man darauf achten solle, dass die Kinder „chez de bons Maîtres“ („bei guten Meistern“) untergebracht werden sollten, hingegen es hier nun heißt, dass man sich bemühen solle, dass die Kinder „de bonnes professions“ („gute Berufe“) erlernen sollen. Das ist letztlich kein reiner Formulierungsunterschied, sondern ein inhaltlicher und markiert deutlich zwei verschiedene Etappen der Intervention: Lag bei der einen der Schwerpunkt noch auf der moralischen Integrität und fachlichen Qualität des Meisters, die Gewähr für die (berufliche) Zukunftssicherung des Kindes bieten sollten, so liegt er bei der anderen auf der Unterscheidung der Berufe und Berufsfelder selbst und einer entsprechenden kritischen Auswahl und Ausscheidung derselben zur Zukunftssicherung des Kindes. Durch die Unterstreichung im Originaltext wird das besonders hervorgehoben. Sicher mag dieser Unterschied auch durch das verschiedene Klientel bedingt sein – in der Hinsicht, dass bei Waisenkindern der individuelle Erziehungs- und Beziehungsaspekt eine wichtige Rolle gespielt haben könnte. Es ist aber eher als ein Hinweis auf die veränderte soziale Situation zu sehen, auf die hier versucht wurde, angemessen zu reagieren, nämlich die Krise der Wollarbeiter und das Problem der sich an der Armutsgrenze bewegenden oder bereits in Armut befindlichen Niedriglohnberufen und -beschäftigungen. Das zeigt sich auch daran, dass der Aspekt des „guten Berufs“ in einem späteren Reglement der École de Charité von 1765 nicht mehr explizit betont wird, sondern dort wieder andere Akzente gesetzt werden. Das Insistieren auf die Unterbringung in „guten Berufen“ führt uns zu der Frage, wer eigentlich in der Einrichtung aufgenommen wurde. Das wird in Artikel 1 der „Reglemens généraux“ festgelegt:

  1. „Les Enfans orphelins, ou abandonnés, dont la V. [= vénérable] Compagnie du Consistoire, se trouve actuellement chargée, et qu'elle a été obligée de disperser jusqu'à présent chez des particuliers [...]“
  2. „Les Enfans des Péres et des Méres dont la conduite est dereglée, et qui se perdroient infailliblement entre leurs mains [...]“
  3. „Les Enfans, ou du moins quelques uns des Enfans des Péres & Méres, qui etant surchargés de famille, sont obligés de recevoir à l'assistance.“

 Damit sind die ärmsten der armen Kinder erfasst. Diese Regelung bezog sich auf die Unterbringung im Internat. Zum Unterricht selbst waren auch andere Kinder zugelassen, darunter auch die Gruppe der so genannten Freischüler. Es handelte sich um Kinder armer Eltern, die nicht unbedingt Empfänger einer kontinuierlichen Unterstützung waren, deren Armut bzw. niedriges Einkommen ihnen dennoch nicht erlaubte, den Kindern das nötige Schulgeld zu zahlen. Diese Unterstützung armer Kinder durch Schulgeldzahlung und auch die gezielte Unterrichtserteilung in Armenschulen durch einen von der Gemeinde angestellten Armenschullehrer existierte, wie wir unter Kapitel (?) gesehen haben, spätestens seit 1689 in der Gemeinde. Die École de Charité unterschied sich in der Weise von den vorigen Armenschulen, dass es sich bei dieser um ein Internat handelte, wenn auch am Schulunterricht selbst externe Schüler ebenso teilnehmen konnten. Die Armenschulen im Sinne der Freischulen gab es auch in anderen Berliner Gemeinden. Leider fehlen oft exakte Hinweise über ihr Gründungsdatum. Nach D. Rittershausen existierten sie in Berlin erst ab 1699 und gehen letztlich auf das Engagement Ph. J. Speners und Gleichgesinnter seit dem Jahr 1691 zurück. Diese Aussage von D. Rittershausen lässt aber die lange Tradition von Armenfreischulen der franz. Protestanten im Heimatland, die spätestens ab August 1689 auch im Berliner Refuge Fuß fasste, außer acht. Im Jahre 1717 wird der Schulbesuch und der Schulunterricht armer Kinder in Brandenburg-Preußen per Staatsgesetz, mit dem Friedrich Wilhelm I. die allgemeine Schulpflicht einführte, festgeschrieben. Diese Schulordnung galt auch für die franz. Kolonie. Die allgemeine Schulpflicht galt jedoch nur mit Einschränkung, weil sie Kindern, die zur Ernte gebraucht wurden, erlaubte, die Schule in dieser Zeit lediglich an zwei Tagen zu besuchen. Der Schulbesuch von Kindern armer Eltern sollte durch die Zahlung des Schulgeldes aus Kollekten ermöglicht werden, was in der franz. Gemeinde schon lange übliche Praxis war. Trotz der Androhung von Strafen bzw. Bußgeldern für Eltern, die ihre Kinder absichtlich nicht zur Schule schicken würden, hatte das Gesetz in der Folgezeit gerade bei der armen Bevölkerung kaum die gewünschte Wirkung erzielt. Das lag nicht nur daran, dass die Übernahme der Schulgeldzahlung aus Kollekten nicht überall gegeben war, sondern auch und vor allem daran, dass Kinder innerhalb einer Familie, die ganz auf die Arbeitskräfte der Kinder angewiesen waren, als ökonomischer Faktor zur Sicherung des Lebensunterhalt dienten. Die Last, die sie auf der einen Seite bedeuteten, mussten sie auf der anderen Seite ausgleichen. Erwerbstätigkeit jeglicher Art ab fünf oder sieben Jahren galt gewissermaßen als familiäre Überlebensstrategie. In Phasen zunehmender Pauperisierung steigerte sie sich eher als dass sie abgenommen hätte. Es musste schwer fallen, solch einen Teufelskreis zu durchbrechen. Die rein restriktive Maßnahme der Drohung mit einem Bußgeld wird kaum gewirkt haben. Sie konnte nur auf die Eindruck machen, die Geld zu verlieren hatten. Diejenigen hingegen, die keines hatten oder ohnehin hoch verschuldet waren, werden gewiss empfunden haben, dass sie nichts mehr zu verlieren hätten. In diesem Zusammenhang sei auf die Analyse der Diaconat-Protokolle zurückverwiesen. Dort bestätigte sich, dass in der Zeit der Wollmanufakturkrise verstärkt Fälle von verlassenen Kindern in der franz.-prot. Kolonie aufgetreten waren. Diese heutige wie auch damalige Gemüter sicherlich schockierende Tatsache erklärt sich aus der unerträglichen Not, die die Menschen zu solchem Verzweiflungsakt trieb. Die Last der Unterhaltung der Familie war so groß und unerträglich, dass betroffene Männer oder Frauen die einzige Lösung des Problems im Verlassen der Kinder sahen. Dabei hofften sie darauf, dass karitative Institutionen sich ihrer annehmen würden. Von daher gesehen hätte die Propagierung der Schulpflicht sicherlich dann mehr Erfolg gehabt, wenn es für die unteren Schichten Formen der Entlastung gegeben hätte, d. h. außer der Übernahme des Schulgeldes auch eine Stabilisierung der materiellen Verhältnisse der betroffenen Eltern oder eine Kompensation für die „Überlassung“ der Kinder zum Schulunterricht. Vielleicht war der Zeitgeist mit solchen Initiativen überfordert. Die Vertreter des Zeitgeistes befanden sich großenteils doch noch immer in einer Abwehrhaltung und bestritten die Notwendigkeit eines Schulbesuchs von Kindern unterer Schichten. Entweder waren es orthodoxe unflexible Vertreter merkantilistisch-kameralistischer Gedanken, denen die Bevorzugung einer Schulbildung gegenüber einer Arbeitsbeschäftigung als zu kostspielig erschien oder es handelte sich um Widerstand aus den Reihen des Adels, der die Auflösung der Standeswelt befürchtete. Wie dem auch sei. Die Form eines Armenschulinternats wie es die École de Charité darstellte, bot betroffenen armen Familien über die Befreiung vom Schulgeld hinaus auch die Möglichkeit einer Entlastung, indem die Einrichtung für Kost und Unterbringung sorgte. Das sollte uns jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch in späteren Jahren nach der Gründung dieser Einrichtung, der mangelnde Schulbesuch in der franz.-prot. Gemeinde immer noch beklagt wurde. Das Tragische und auch diakonisch Problematische blieb, dass hier nur ein Teil einer großen Zahl von Betroffenen eine Situationsveränderung erleben konnte. Zu weitergehenden politischen Konsequenzen oder Impulsen kam es nicht, auch wenn die Errichtung solcher Institutionen wie der École de Charité viel zu einer veränderten Wahrnehmung der unteren Bevölkerungsschichten und zu einer Bewusstseinsänderung in Richtung dynamische Gesellschaft, die sich über Leistung und nicht über Stand definiert, hätte beitragen können. Zu der zweiten der drei oben erwähnten aufzunehmenden Gruppen von Armenkindern soll hier noch darauf hingewiesen werden, dass die Leitung der École de Charité in Ansätzen so etwas wie eine „freiwillige Erziehungshilfe“ praktizierte. Auch diese Anregung hat sie von Lausanne übernommen. Die Hilfe bestand nämlich nicht einfach darin, dass man die Kinder den Eltern entrissen und jeglichen Kontakt abgebrochen hätte, sondern auch in einem Einwirken auf die Eltern und dem Versuch, die familiäre Situation zu verändern. Ergänzend heißt es nämlich in Artikel 1 nach der Erwähnung der zweiten Gruppe: „Mais en même tems on prendra des mesures efficaces pour réprimer les déreglemens des Péres et Méres.“ Im Lausanner Schreiben war dieses Anliegen noch deutlicher formuliert und wohl auch institutionalisiert: „La Société fit un Reglement pour les Péres, Méres et Tuteurs des Enfans, dont elle prend soin, afin de les engager à concourir avec nous à la Piété et à la regularité de leurs Enfans ou Pupils.“ Freilich klingt hier das religiös-moralische Motiv durch, aber entscheidend im Vergleich zu anderen Einrichtungen ist, dass sich damit eine alternative Form der „sozialen Intervention“ anbot, ohne die Wege der traditionellen disziplinarischen Zwangsmaßnahmen und Methoden der Korrektions-, Arbeits- und Zuchthäuser zu beschreiten. Es hieße jedoch das diakonische Engagement der franz. Protestanten in Berlin zu idealisieren und zu glorifizieren, wenn wir ignorieren würden, dass auch die hugenottische Gemeinde zu Zwangsmaßnahmen innerhalb der Armenfürsorge gegriffen hat.

Die oben erwähnte Begabungs- und Neigungsorientierung versuchte man durch die Übernahme des Tabellenmodells von Lausanne umzusetzen, die gleichzeitig als Leistungs- und Erfolgskontrolle dienen sollte. „On tiendra des Tabelles semblables à celui que l'on a introduites dans les Ecoles de charité de Lausanne, afin que les Directeurs, les Souscripteurs & le Public en général puissent etre au fait des progrés que les Enfans font dans la maison.“ Dem Zitat zufolge unterzog sich die Einrichtung bzw. Schule somit einer öffentlichen Kontrolle, die sich nicht nur auf die Verwaltungsebene des Staates beschränkte. Diesen Öffentlichkeitscharakter versuchte man auch durch jährlich gedruckte und veröffentlichte Berichte herbeizuführen. Natürlich waren dies keine zweckfreien Berichte. Es verband sich damit, wie oben für Lausanne bereits erwähnt, das Interesse nach Werbung für die Einrichtung, die auf die Gewinnung potentieller Unterstützer und souscripteurs abzielte. Historisch sind sie darum nur bedingt aussagekräftig und müssen kritisch gelesen werden. Der Unterricht sollte bestehen aus: Lesen, Schreiben, sowohl in Französisch als auch in Deutsch, Rechnen und Musik. Der Zeichenunterricht wurde kurze Zeit später auch erteilt. Laut E. Muret besuchten im Eröffnungsjahr insgesamt 100 Kinder die Schule – davon 12 eigentliche Internatsschüler und einige Pensionäre. Den weitaus überwiegenden Anteil machten also die externen Schüler aus. Diese wiederum unterteilten sich in Freischüler und zahlende Schüler, wobei das Schulgeld der École de Charité angeblich sehr niedrig gewesen sein soll. Der Unterricht soll nach E. Muret in drei verschiedenen Klassen erteilt worden sein und zwar in einer „Armenklasse“ und zwei Klassen „für Kinder aus dem Bürgerstande“. Wie E. Muret auf diese beiden Zuteilungen kommt, ist aus den uns heute vorliegenden Quellen nicht ersichtlich. Uns liegen für das Eröffnungsjahr keine solchen Beschreibungen oder Regelungen der Klassenaufteilung (mehr) vor. Wenn dem aber im Jahr 1747 wirklich so gewesen sein soll, so ist es spätestens ab 1749, also nur zwei Jahre später bereits anders gehandhabt worden. 1749 nämlich umfasste die Schule vier Klassen, die erst später namentlich und organisatorisch ganz von der Internatsschule als so genannte École externe getrennt wurde. In diesen vier Klassen wurden 47 zahlende und 69 Freischüler aufgenommen. Das Verhältnis von armen Schülern und Schülern „aus dem Bürgerstand“ hätte sich demnach innerhalb von zwei Jahren umgekehrt. Ist das noch theoretisch möglich, so ist gänzlich unlogisch, wenn bei der École externe, die E. Birnstiel für das Jahr 1747 mit den von E. Muret genannten beiden Klassen „von bürgerlichem Stande“ gleichsetzt und von der Armenklasse absetzt, nun auf einmal wieder Freischüler zu finden sind und das auch noch in der Überzahl. Die Lösung all dieser Ungereimtheiten kann nur sein, dass entweder die von E. Muret genannten 100 Schüler aus dem Jahr 1747 doch nur die Schüler der École externe, und zwar sowohl Freischüler als auch zahlende, darstellten. Das würde aber bedeuten, dass die Internatsschüler von Anfang an ihren eigenen Unterricht erhalten hätten, was nachweislich jedoch nicht stimmt. Oder es ist so, dass die von E. Muret vorgenommene Zuteilung „Armenklasse“ und „Bürgerstand“ nur eigene Interpretation war und mit dieser Klasseneinteilung etwas anderes gemeint und bezweckt gewesen ist, nämlich eine Einteilung nach unterschiedlichen Niveaus. Dem muss auch so gewesen sein – nicht nur, weil die erste Möglichkeit ohnehin ausfällt, sondern vor allem, weil wir in einem späteren Reglement aus dem Jahre 1765 für die École externe einen Artikel finden, der dies bestätigt. Dort heißt es in Artikel 9: „L'Ecole sera partagée en quatre Classes, dont la premiere renfermera les Enfans les plus avancés, la seconde ceux qui sont encore foibles dans la lecture et dans l'Ecriture, la troisième toutes les filles et la dernière les Exellans.“ Bereits bei dem Maison des Orphelins lernten wir die Vorgehensweise, Klassen nach unterschiedlichen Niveaus einzuteilen, um der Begabungs-, Neigungs-, und Leistungsförderung gerecht zu werden, kennen. Hinzu kommt, dass diese Praxis mit Klassen verschiedener Niveaus auch in Lausanne so existiert hatte. Es ist von daher anzunehmen, dass es sich bei der Qualifizierung der drei Klassen, wie sie E. Muret vornimmt, bereits um eine Interpretation handelte, bei der er vorausgesetzt hatte, dass die Kinder mit dem niedrigeren Niveau allesamt zu den Ärmeren zu zählen gewesen wären. Es ist ohnehin zu bedenken, dass die Übergänge zwischen „arm“ und „bürgerlich“ 1747 noch viel fließender waren als zu E. Murets Zeit. In jener Zeit war das Bürgertum selbst erst auf dem Weg zur Emanzipation. E. Muret erliegt hier offenbar einer Rückprojektion. Das Ergebnis dieser peniblen Diskussion ist nicht belanglos, denn es weist wieder auf das charakteristische Leistungsprinzip, welches mit dieser „diakonischen Schule“ implantiert wurde. Mag es sein, dass die souscripteurs mit ihrer Einrichtung nicht die Ständegesellschaft aufbrechen wollten. Gewiss ist auf alle Fälle, dass die École de Charité keine standesorientierte Schule war. Wenn überhaupt, dann galt sie dem Stand des Bürgertums auf breitester Basis. Dem selben genannten Prinzip entsprach es auch, dass man im Reglement eine jährliche bzw. halbjährliche Preisverleihung zwecks Leistungsanreiz für den Unterricht festlegte und außerdem auf der Ebene der Arbeit ebenso wie in Lausanne eine individuelle Entlohnung der Kinder vorsah. Das Verhältnis von Arbeitszeit und Unterrichtszeit lässt sich für das Eröffnungsjahr 1747 nicht erheben. Es existiert jedoch ein „Hausordnungsentwurf“ des Ökonomen aus demselben Jahr, gemäß dem, pro Tag 6 ˝ Unterrichtsstunden, 6 Arbeitsstunden und eine Freistunde für die Kinder vorgesehen waren. Inwieweit dieser Vorschlag des Ökonomen Wirklichkeit widerspiegelt oder dazu geworden ist, kann nicht gesagt werden. Nur ist sicher, dass die Unterrichtstundenzahl im Rechnen sehr bald erhöht wurde und Zeichenstunden hinzukamen, so dass der reale Unterrichtsstundenanteil vermutlich deutlicher überwogen hatte. Doch bleiben Aussagen darüber für die Zeit vor 1765 ungewiss. Jedenfalls unterscheidet sich dieses Verhältnis deutlich von dem des Magdeburger Waisenhauses, wo es sich um 4 ˝ Unterrichts- zu 9 Arbeitstunden gehandelt hat.

Im Unterschied zum Maison des Orphelins beantragt die École de Charité bei der Gründung keinerlei Bestätigung oder Privilegien beim König. Noch nicht einmal um die Durchführung einer Lotterie oder staatlich sanktionierten Kollekte wird gebeten. Erst im August des Jahres 1749 werden die königliche Bestätigung und die Gestattung der Privilegien, wie sie alle Pia Corpora genossen, beantragt. Diese Zurückhaltung hatte zwei Gründe. Der eine war ganz einfach die Tatsache, dass es sich bei der École de Charité um die erste ihrer Art in Berlin handelte. M. Welge spricht von der École de Charité als einer zur Zeit ihrer Gründung „einzigartigen Anstalt in Berlin“. Die hier zur Darstellung kommenden Recherchen bestätigen diese Einschätzung. Es musste sich von daher als schwierig gestalten, für eine bislang zumindest in Berlin unbekannte Form einer diakonischen Institution Privilegien etc. von Friedrich II. und seiner Verwaltung zu erhalten. Die Einrichtung musste sich erst einmal bewähren und sich als der Privilegien „würdig“ erweisen. Der andere Grund ist einem eigenartigen, aber deutlichen Passus der Règlements (Artikel 4) zu entnehmen: „Il ne pourra jamais etre permis aux Directeurs de cette maison de chercher a se faire etablir ou confirmer par la Cour une telle demarche etant entièrement opposée à l'institution primitive de cette maison.“ Leider ist nicht eruierbar, ab wann dieser Artikel Teil der „Reglements généraux“ wurde und ob er schon seit 1747 darin zu finden war. Sicher ist nur, dass er ab 1765 auf jeden Fall fest darin verankert war. Die Nummerierung der Reglements-Version, in denen der Artikel das erste mal auftaucht, weist auf eine Zeit im Anfangsstadium der Einrichtung hin. So oder so entspricht er dem Selbstverständnis der Einrichtung. Die Tatsache, dass man keinerlei staatliche oder königliche Hilfe erbeten hatte, legt vor dem Hintergrund dieses Artikels betrachtet nahe, dass die Direktion, d. h. die souscripteurs um die Unabhängigkeit ihres Projektes bemüht waren. Zwei Motive sind hier zu nennen, die die Direktion zu solchem Verhalten bewegt haben können. Das eine Motiv bezieht sich auf Konfliktpunkte mit der Königsmacht. Zu denken ist an den seit 1745 erfolgten Zugriff des Königs auf die Pia Corpora im Zusammenhang mit der Seidenproduktion, mit dem das Waisenhaus schon Erfahrungen gemacht hatte. Auch die Erinnerung, dass der König beim Reglement-Entwurf des Maison des Orphelins versuchte sein Interesse an einer Standesorientierung bzw. -bevorzugung durchzusetzen, dürfte noch lebendig gewesen sein. Es stand zu befürchten, dass je unmittelbarer die Anbindung an den König sein würde, desto größer würde die Gefahr der Fremdbestimmung und Bevormundung in diesen Fragen und die Gefährdung der eigenen Ziele sein. Das andere Motiv betraf zurückliegende konfliktreiche Auseinandersetzungen zwischen consistoire und der Leitung des Maison des Orphelins, dessen Mitglieder sich immer wieder auf die Autorität des Königs zurückgezogen hatten und versuchten ihre Unabhängigkeit vom Consistoire dadurch zu bewahren. Dann wäre der Artikel auf das Interesse und Drängen des Consistoire zurückzuführen, das bei Entwurf und Veränderung der Reglements zu gleichen Teilen stimmberechtigt war wie die souscripteurs. Das Selbstverständnis, das hier zum Vorschein kommt, ist jedenfalls das einer gemeindlichen, selbstverantwortlichen Einrichtung, die keine Legitimierung von außen zulässt. Wir haben bereits gesehen, dass bezeichnenderweise auch in Halle die Privilegien etc. später beantragt worden waren. Die Genehmigung der Privilegien inclusive der Zusage einer jährlichen Holzzuweisung zog sich schließlich von August 1749 bis Dezember 1751 bzw. Januar 1752 hin. Es konnte nicht ermittelt werden, was diese Verzögerung bewirkte. Unter denen uns heute noch erhaltenen Schriftstücken ist nirgendwo ein Hinweis auf einen Konflikt zu finden. Ob der Artikel 4 zu der Zeit schon existiert hatte und vielleicht ein Stein des Anstoßes war, weil die staatlichen Behörden versuchen wollten, einen Einfluss des Königs zu gewährleisten, muss Spekulation bleiben. Aber ein für das Verständnis und die Einordnung der École de Charité in die diakonische und geistesgeschichtliche Landschaft weitaus wichtigerer Punkt ist, dass die staatlichen Stellen sie mit dem Namen Hecker in Verbindung brachten. Konkret hieß es im Schreiben des Leiters des Franz. Oberdirektoriums vom 14. August 1747 an die für die Befürwortung zuständige staatliche Behörde, dass einige „wohlhabende Familien zum Soulagement des frantzösischen Consistorii, seit einigen Jahren durch eine willkürliche Cotisation einen kleinen Fonds zu anlegung einer Schule für dürftige Kinder der hiesigen Colonie, unter dem Namen Nouvelle Ecole de Charité Francoise, nach dem Heckerschen Plan errichtet und zu Stande gebracht“ haben. Auch in den nachfolgenden Schriftstücken und selbst im königlichen Kabinettsbefehl zur Ausführung der Genehmigung der Privilegien vom 19. Dezember 1751 ist diese Formulierung, dass die École de Charité „nach dem Heckerschen Plan“ errichtet worden sei, zu finden Es handelt sich dabei, wie man weiß, nicht um einen Architekten, sondern um den Begründer der ersten „Realschule“ in Berlin im Jahr 1747. Der Information bzw. Formulierung dieser Akten zufolge wäre die École de Charité einem ganz anderen viel unmittelbareren Einfluss zu verdanken als dem von Lausanne. Es gibt durchaus einige Berührungspunkte zwischen den beiden Einrichtungen, wodurch man geneigt sein könnte, anzunehmen, dass die École de Charité auf den Einfluß und das Vorbild der Heckerschen Schule zurückgeht. Jedoch ist das rein chronologisch nicht möglich. Die École de Charité wurde bereits geplant (Oktober 1746) bevor die Heckersche Schule existierte. Offensichtlich sollte die Beifügung „nach dem Heckerschen Plan“ mehr zur Typisierung der Einrichtung dienen als zu ihrer Ursprungsbestimmung. Es ist signifikant, dass diese Angabe in der eigentlichen Bestätigungs- und Privilegienurkunde auch nicht vorkommt, obwohl zuvor gebraucht. Denn historisch gesehen war der Hinweis eben nicht korrekt. Diese Typisierung der École de Charité sagt aber einiges über den Charakter dieser Einrichtung und ihre Wahrnehmung aus. J. J. Hecker (1707-1768) war lutherischer Pfarrer in Berlin, der seine entscheidende Prägung durch den Pietismus Halles empfangen hatte und vor der Gründung der Realschule bereits als Inspektor des Potsdamer Waisenhauses gewirkt hatte. Um zu verstehen, warum die staatliche Obrigkeit die Einrichtung der École de Charité in die Nähe der Realschule Heckers einordnete, helfen uns die inhaltlichen Informationen über diese Schule, die uns R. Vierhaus und H. Schultz geben. Beide halten fest, dass die Einrichtung in Organisation und Zielen den Franckeschen Stiftungen in Halle folgte, „wo schon im frühen 18. Jahrhundert mathematische, naturkundliche, mechanische und handwerkliche Kurse abgehalten wurden“. Diese „ökonomisch-mathematische Realschule“ hatte zum Ziel, denjenigen Schichten Bildung zu geben, „die 'zur Feder, zur Handlung, zum Pachten von Wirtschaften auf dem Lande, zu schönen Künsten, zu den Manufakturen' strebten“ Sie war somit auf die Bedürfnisse der unteren und mittleren Schichten des städtischen Bürgertums ausgerichtet. Sie war keine Standesschule, die nur Kinder bestimmter Klassen oder Schichten aufnahm. Es handelte sich um eine leistungs- und begabungsorientierte Einrichtung mit unterschiedlichen Niveaus und Fachrichtungen – eine Art Vorform von Gewerbeschulen. Diese neuartige Schule Berlins ordnet H. Schultz als „eine Hinwendung der Aufklärung zum realen bürgerlichen Leben“. Mit dieser Einschätzung wird sie nicht ganz Unrecht haben, denn überhaupt galt für die Elementarbildung im 18. Jahrhundert: „Öffentliche Schulen, also einerseits Armenschulen, andererseits von den städtischen Behörden anerkannte und geförderte (nicht finanzierte!) Elementarschulen, sind vor dem späten 18. Jahrhundert nur selten anzutreffen.“ In der Tat bringt die Aufklärung für das letzte Drittel des 18. Jahrhundert gerade für Angehörige armer und unterer Bevölkerungsschichten neue Impulse im Bereich der Wohlfahrtspflege, Schulbildung und Sozialpolitik. Bezeichnend dafür ist, dass in Berlin im Jahre 1773 allein 11 Freischulen für 980 arme Kinder errichtet wurden. Ob man die Person und das Werk J. J. Heckers unter dem Stichwort praktischer Aufklärung subsumieren kann, ist eine andere Frage. Sicherlich waren aber Pietismus und Aufklärung keine zwangsläufigen Gegensätze. Für unsere Fragestellung, was es über die Wahrnehmung der École de Charité aussagt, dass man sie der Hecker-Schule zuordnete, bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass man sie mit den zuvor beschriebenen innovativen Funktionen und Ansätzen dieser Schule in Verbindung brachte. Zwar besaß die École de Charité nicht von Anfang an dasselbe differenzierte System wie diese, aber die Gemeinsamkeiten sind unverkennbar und erklären, wie man zu dem Eindruck gelangen konnte, die École de Charité wäre von der Hecker-Schule unmittelbar beeinflusst worden: Die Einbeziehung unterer Bevölkerungsschichten in das Bildungssystem; der Charakter dieses Bildungssystems als eines nicht-ständeorientierten, sondern dynamischen, leistungs- und begabungsorientierten; die individuumsorientierte Vorausbildung und Hinführung zu für den Beruf zweckmäßigen praktischen Fertigkeiten und nicht zuletzt die Tatsache, dass arme Kinder nicht nur unterrichtet wurden, sondern vor allem auch untergebracht, ernährt und erzogen wurden – also der Internatscharakter. Aus einer Bemerkung aus späterer Zeit erfahren wir, dass die École de Charité ihre Aufgabe und Funktion tatsächlich ähnlich sah wie die der Hecker-Schule und sie durchaus auch als Konkurrenz auf diesem Gebiet empfand, denn als das consistoire im August 1764 mit den souscripteurs bzw. der Leitung der École de Charité über eine Umorganisation der Einrichtung verhandelte, hieß es in einem Argumentationspunkt, der von der Umzugsnotwendigkeit zumindest eines Teils des Schulinternats überzeugen sollte: „Il est plus que vraisemblable que la nouvelle École placée a larue du Cloître sera d'un bon revenu par la quantité d'enfans externes qui la frequentent. L'École de Hecker etant eloignée de ces quartiers on saisera avec empressement l'occasion de profiter d'une bonne Ecole placée dans le voisinage.“ Die wichtige Funktion der École de Charité als effizientes Bildungsinstitut unterer Schichten erklärt auch, weshalb die franz. Armeneinrichtungen in Berlin einen so guten Ruf bei der zeitgenössischen Bevölkerung gehabt haben soll. Im Zuge des Assimilationsprozesses wurden in ihr zudem auch viele deutsche Kinder bzw. Kinder aus deutsch-französischen Ehen aufgenommen.

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3.4.2. Tatsächliche Praxis und historische Entwicklung

Es ist selbstverständlich, dass hier nicht allen interessant erscheinenden Punkten und Entwicklungen der Einrichtung in dieser Arbeit nachgegangen werden kann. Wir beschränken uns auf die wenigen Blickwinkel bzw. Themen, die auch bereits bei der Untersuchung des Maison des Orphelins im Mittelpunkt gestanden haben, nämlich Erziehung und Unterricht auf der einen Seite und Arbeit auf der anderen Seite. Schließlich soll noch auf das Konfliktfeld der (Seiden-)Manufakturen eingegangen werden. Da es sich jedoch bei der École de Charité um eine größere, komplexere Einrichtung mit einer bewegten Geschichte handelte, soll hier dem Leser zur groben Orientierung über die Einrichtung ein knapper historischer Überblick geboten werden.

(Historischer Kurzüberblick)

Die École de Charité wurde am 12. September 1747 mit 6 Mädchen und 6 Jungen des Internats und ca. 100 externen Schülern eröffnet. Im Jahr 1749, in der die Anzahl der Internatsschüler bei 49 lag und die der externen Schüler bei 108, beantragte man die Gewährung der Bestätigungsurkunde und die Privilegien. Man erhielt sie erst im Januar 1752. 1757 wurden zur Aufsicht über die gesamte Hauswirtschaft und über die Erziehung der Mädchen drei dames directrices bestellt. Ein Jahr später wurde die École externe organisatorisch völlig getrennt. Bei ihrer Leitung wirkten von da an neben fünf souscripteurs nicht mehr nur zwei sondern fünf Mitglieder des consistoire mit. Im Jahre 1760 wurde vom Consistoire das so genannte Maison du Diaconat gegründet, in dem Kinder im Alter zwischen 4 und 12 Jahren untergebracht waren, die drohten zu verwahrlosen, aber wegen ihres niedrigen Alters noch nicht in die École de Charité aufgenommen werden konnten, in der das Aufnahmealter bei zwölf lag und erst 1765 im Zuge mehrerer Neuregelungen auf vier herabgesenkt wurde. 1765 – und nicht etwa 1763 wie von E. Muret wahrscheinlich versehentlich behauptet und von U. Fuhrich-Grubert so übernommen – kam es zur Auflösung des Maison du Diaconat und zur Überweisung der 60 Kinder an die École de Charité. Gleichzeitig wurde die Jungen- und Mädchenabteilung räumlich getrennt in verschiedenen Stadtteilen untergebracht. Die Jungen (69 Internatsschüler) blieben in dem Haus auf der Jägerstraße. Die Mädchen (75 Internatsschülerinnen) wurden in einem Haus an der so genannten Klosterstraße untergebracht. Im Nachbarhaus der Mädchenabteilung wurde gleichzeitig eine weitere École externe eingerichtet. Das Leitungsgremium, das die Gesamtleitung auch über die Externschulen wahrgenommen hatte, wurde auf vierzehn Personen festgesetzt, bestehend aus 5 souscripteurs, 5 Mitgliedern des consistoire und 4 chefs de famille. Die Zahl der dames directrices wurde auf sieben erhöht. Sie waren jetzt allerdings nur noch für die Mädchenabteilung zuständig und hatten mit Haushaltsaufgaben etc. der anderen Häuser nichts (mehr) zu tun. 1772 schließlich wurde das Gebäude an der Jägerstraße umgebaut. Außerdem erhielt die ebenso dort untergebrachte École externe nach dem Neubezug besserer Schulräume auch einen neuen Lehrplan, der auf den Besuch des französischen Gymnasiums vorbereitete und neben den üblichen Fächern auch Geschichte, Geographie, Orthographie und Stilistik vorsah.

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3.4.2.1. Erziehung, Unterricht und Arbeit

3.4.2.1.1. Erziehung und Unterricht

Bezüglich der Erziehung und des Unterrichts macht die Einrichtung eine ähnliche Entwicklung wie das Maison des Orphelins durch, in dessen Verlauf die Bemühungen um Ausdifferenzierung pädagogischer Funktionen und Inhalte zunehmen. Grundsätzlich lässt sich aber im Vergleich zum Maison des Orphelins auch konstatieren, dass das disziplinarische- und das Bestrafungselement in der École de Charité von Anfang an stärker ausgeprägt bzw. institutionalisiert waren. Von Beginn der Geschichte des Hauses bis zum Jahre 1772 haben surveillant („Beaufsichtigender“/etc.) und surveillante ( „Beaufsichtigende“/etc.) eine entscheidende Funktion übernommen. Sie waren die für die Kinder unmittelbaren und allgegenwärtigen Aufsichtspersonen und haben darüber hinaus auch die Aufgabe der Arbeitsanleitung übernommen, sofern diese nicht anderen in der Handarbeit kompetenteren Personen übertragen wurde. Das wurde notwendig, um vor allem den Mädchen eine fundiertere Qualifikation für ihre spätere Arbeit als Hausbedienstete oder in einer Lehre, vorwiegend im Textilbereich, mitzugeben. Dass die École de Charité um Disziplinierung besonders bemüht war, zeigt sich auch am Tagesablauf. Von 1747 bis 1772 war es nämlich durchgehend so, dass in den Reglements eine Bestrafungszeit fest verankert war. An den Abenden in der Zeit vor dem Schlafengehen wurden diejenigen bestraft, von denen man meinte, dass sie Schläge verdient hätten, weil sie im Verhalten negativ aufgefallen waren. In den Reglements des Maison des Orphelins finden wir hingegen nichts über solche festgelegten „Bestrafungszeiten“. Die Dominanz des Disziplinarischen zeigt sich auch darin, dass man strenge und allgemeingültige Maßnahmen bezüglich der Lehrlinge traf, die entlaufen waren oder sonstige Fehlverhalten zeigten. Eine Anhörung des Lehrlings, damit er seine Gründe offen legen konnte, war offensichtlich gar nicht mehr vorgesehen. In der Praxis gab es zahlreiche Fälle eines rigiden, disziplinierenden Umgangs mit Lehrlingen. Aus der Sicht der betroffenen Lehrlinge stellte sich die Leitung damit aber einseitig auf die Seite des Meisters und es gab damit keinen Dritten mehr, an dessen Schutz- oder Interventionsfunktion die Lehrlinge hätten appellieren können. Die genaueren Hintergründe für die Disziplinierungstendenzen innerhalb und außerhalb der franz. Kolonie werden, wie bereits im Zusammenhang mit dem Waisenhaus erwähnt, an anderer Stelle der Arbeit erörtert. Hier sei abschließend nur darauf hingewiesen, dass die École de Charité immer eine Doppelfunktion hatte, die von der Aufnahme der oben erwähnten drei verschiedenen Gruppen von Armenkindern herrührt. Die Einrichtung diente zum einen der Versorgung und Bildung der armen Kinder. Zum andern aber hatte sie eine sozialpädagogische Funktion und widmete sich auch einem großen Teil von Kindern aus gestörten Familienverhältnissen. Oft waren die Missstände miteinander gekoppelt oder sie bedingten sich gegenseitig. Das soll das ausgeprägte, teils negative Disziplinierungskonzept und das Verhalten der Leitung nicht rechtfertigen, wohl aber zur Erklärung beitragen. In der Zeit von der Gründung der Einrichtung bis 1772 lässt sich im Übrigen auch die Herausbildung einer Funktionsdifferenzierung und hierarchischen Struktur erkennen, die an den im Jahr 1765 neu fixierten Reglements deutlich ablesbar ist. Die dames directrices, die bereits ab 1757 für die Mädchenabteilung eingeführt worden waren und deren Anzahl noch bei drei gelegen hatte, bekamen nun dadurch eine größere Bedeutung und Kontrollfunktion, dass ihre Zahl auf sieben erhöht wurde und sie die Inspektion täglich ausübten und zwar in einem Maße, der nicht mehr nur eigentliche Inspektion war, sondern einer ständigen Begleitung bzw. Kontrolle gleichkam. Diese besonders intensivierte Aufsicht der Mädchenerziehung ging einher mit einer beabsichtigten und zum Teil auch realisierten besseren Qualifizierung für das Berufsleben als Hausbedienstete oder in anderen Berufen. Den dames directrices waren die surveillante und die anderen Mitarbeiter/innen des Hauses klar untergeordnet. Über die Inspektion der Erziehungsaufgaben hinaus, nahmen die dames directrices zusammen mit einem extra angestellten Inspektoren die Verwaltung des Hauses wahr. In all diesen Bereichen waren die Frauen keine eigenständigen Leiterinnen, sondern voll und ganz den Optionen und Anordnungen der männlichen – ab 1765 vierzehnköpfigen – Direktion unterworfen. Sie konnten Vorschläge, Situationseinschätzungen und Kritik äußern, aber entscheidungsberechtigt waren nur die Mitglieder der genannten Leitung. Zwar wird hier – noch früher als im Waisenhaus – wieder an eine alte franz.-prot. Tradition weiblicher Diakonie angeknüpft, aber unter Beibehaltung seines negativen Zuges, dass Frauen im Bereich der Diakonie des französischen Protestantismus immer nur Untergebene waren und nie selbständige, gleichberechtigte Leitungsfunktionen übernommen hatten. 1765 wurde die Leitung (re)zentralisiert. Bislang waren Internat und École externe getrennt voneinander von je fünf Personen geleitet worden. Aber zu dem Zweck, die École de Charité zum Kern und Sammelpunkt aller existierenden (unteren) Schulen der Kolonie zu machen, musste die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zentralisiert werden. Die Leitung wurde nun so organisiert, dass es zwei getrennte Leitungen von je sieben Personen gab und eine gemeinsame, der alle 14 Personen angehörten. Die oben erwähnten sieben dames directrices waren den sieben Direktoren des Internats unterstellt und dem Gesamtgremium der 14 Direktoren. Für das veränderte Leitungsgremium blieb bestimmend, dass hier überwiegend Laien vertreten waren. Von den 14 Mitgliedern waren nur zwei Pfarrer. Nur fünf Mitglieder gehörten dem consistoire an, weitere fünf der Gruppe der souscripteurs und vier wurden aus der Gruppe der Chefs de famille gewählt. Damit blieb die Entscheidungsmehrheit in den Händen derer, die nicht Mitglieder des consistoire waren, sondern zur Gemeindebasis gehörten.

Was den Unterricht selbst betrifft, so reicht es bezüglich der Leistungs-, Neigungs- und Begabungsorientierung hier darauf hinzuweisen, dass er immer wieder den Bedürfnissen bzw. Begabungen und den Erfordernissen der Zeit angepasst wurde, sei es dadurch, dass man bestimmte Kinder von einem zusätzlichen Grammatikunterricht profitieren ließ, sei es dadurch, dass man durch die zusätzliche Einstellung eines Zeichenlehrers zum Zeichnen begabte Kinder gezielt förderte. Das betraf Jungen und Mädchen gleichermaßen. Auch das Konzept der Preisverleihung für die besten Prüfungsleistungen wurde beibehalten. Auf die Elementarbildung der Kinder legte die Einrichtung offensichtlich mehr wert als auf eine schnelle oder preisgünstige Arbeits- oder Lehrstellenvermittlung. Bei einer Untersuchung der Schulkenntnisse von Lehrlingen der Einrichtung stellte die Leitung so unbefriedigende Ergebnisse fest, dass sie beschloss, „qu'on ne mettroit à l'avenir aucun enfant en apprentissage qu'aprés l'avoir examiné et trouvé suffisamment avancé.“ Zur Bewahrung der Unterrichtskenntnisse (Lesen, Schreiben etc.) auch während der Lehrzeit, finden halbjährliche regelmäßige Prüfungen statt. Man kann beobachten, dass die Leitung grundsätzlich dazu neigt, das entscheidende Gewicht dem Unterricht zu geben und nicht den Arbeitsbeschäftigungen. Das macht sich in der Erhöhung der Unterrichtszeit bemerkbar. Anfangs waren sechseinhalb Unterrichtsstunden, sechs Arbeitsstunden und eine Freistunde vorgesehen; später (1765) sind es sieben Unterrichtsstunden, vier Arbeitsstunden (im Winter nur drei) und zwei Stunden Erholung (mittags und abends jeweils eine Stunde). Die Jungen im Alter ab zwölf Jahren machen in der Zeit von vier bis sieben Uhr unter Aufsicht Hausaufgaben, statt zu arbeiten. Sie werden nur in Ausnahmefällen oder zur körperlichen Ertüchtigung für bestimmte Arbeiten im Haus herangezogen. Die Präferenz für den Unterricht ist auch an einem Krisenfall aus dem Jahr 1755 erkennbar, als aufgrund von großen Disziplinierungsproblemen Stimmen laut wurden, den Unterricht wesentlich zu reduzieren, Lehrer zu entlassen und dafür mehr Arbeitsstunden einzurichten. Die Mehrheit hat schließlich anders entschieden. Es ist wohl besonders dem Engagement des Geheimen Rats und zeitweiligen Leitungsmitgliedes der École de Charité A. de Campagne zu verdanken, dass es nicht dazu kam. Er setzte sich in einem Brief an J. H. S. Formey für die Beibehaltung der bisherigen Höhe der Unterrichtsstunden ein und appellierte an ihn als Gesinnungsgenossen. Offensichtlich hielt er es für nötig, an das eigentliche Ziel der Einrichtung zu erinnern, das die „instruction de la jeunesse“ („Erziehung/Unterweisung der Jugend“) wäre. Er argumentierte gegen die Verringerung der Stundenzahl, weil er der Ansicht war, dass die Leitung damit ihrer Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat nicht nachkommen würde, die sie selbst in ihren jährlichen Berichten immer wieder in Bezug auf die Aufgabe der Erziehung (und Bildung) propagiert habe und auch dadurch eingegangen wäre, dass sie die Privilegien beantragt und erhalten hatte. Der von der École de Charité eingeschlagene Weg dieser Form der gesellschaftlichen Integration armer und unterer Schichten durch Bildung stieß durchaus auf Interesse bei Friedrich II, wenn auch sicherlich nur in einem ganz bestimmten Sinn dieses Begriffs. Dennoch – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Friedrich Wilhelm I., der doch stärker den traditionellen Ständen und Standesstrukturen verhaftet war, was sich unter anderem in der Einfügung des oben erwähnten Artikel 18 in die Waisenhausreglements von 1725 zeigte, war Friedrich II. aufgeschlossener für eine sich wandelnde und zu wandelnde Gesellschaft und brachte von daher eine gewisse Offenheit für Schulen wie die École de Charité oder auch die Hecker-Schule mit. Aus seiner Perspektive wird er diese Schulen nicht nur als Lieferanten getreuer Untertanen geschätzt haben, sondern auch als der Wohlfahrt, d. h. der Wirtschaft des gesamten Landes dienliche Institutionen.

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3.4.2.1.2. Arbeit

Lehrstellenvermittlung und Begleitung der Lehrlinge

Auch für die École de Charité lässt sich anhand der uns heute noch zur Verfügung stehenden Protokollbücher und anderer Akten aufzeigen, wie die Lehrstellenvermittlung in der Praxis ausgesehen hatte. Dabei stellt sich heraus, dass sich die Leitung, ähnlich wie das Maison des Orphelins, bemühte eine neigungs- und begabungsorientierte Lehrstellenvermittlung umzusetzen. Die eigentliche Neigungsorientierung im Sinne des individuellen Wunsches wird aber erst richtig im Reglement von 1765 formuliert, während sich das erste Reglement von 1747 zumindest vom Wortlaut her nur auf Begabung und „gute Berufe“ bezog. Dass 1747 mehr die Notwendigkeit eines existenzsichernden Berufes als solchem im Vordergrund stand und nicht so sehr an persönliche Vorlieben gedacht wurde, wird im Lichte der Entstehungsbedingungen der Einrichtung verständlich. Spätestens 1765 jedoch hielt man nun auch schriftlich das fest, was ohnehin bereits praktiziert wurde und letztlich ebenso wie die Leistungs- und Begabungsorientierung der Einrichtung ein die Selbständigkeit förderndes Mittel zum Aufbau einer eigenen Existenz war. So wurde in Kapitel 5, Artikel 5 beides zur Voraussetzung gemacht – Begabung bzw. Befähigung und Neigung: „Lorsqu'il s'agira de placer les Garcons on consultera leur capacité et leur inclination dans le choix de Maitres ňu on les placera“. Solch eine Festschreibung sagt aber nicht unbedingt etwas über die tatsächliche Realität aus, wie wir am Beispiel des Magdeburger Waisenhauses gesehen hatten. Tatsächlich ist es so, dass Notizen, die die neigungsorientierte Lehrstellenvermittlung einzelner Personen betreffen, nicht in häufiger Zahl vorkommen, jedenfalls nicht ausdrücklich als solche benannt werden. Typischer hingegen – vor allem in der Zeit ab 1765 – sind Aussagen über Neigungen, die sich auf Gruppen beziehen wie etwa die folgende Eintragung im Protokollbuch der dames directrices: „A l'egard des filles qui ont de l'inclination pour etre tailleuses ou repasseuses nous en dirons nûtre avis à Messrs les Directrs. à la 1e assemblée que nous aurons avec eux.“ Dahinter steckt eine zunehmend rationalisiertere Vorgehensweise bei der Lehrstellenvermittlung. Auf unseren Untersuchungszeitraum bezogen entwickelte sich eben in diesen späteren Jahren schließlich ein Arbeits- bzw. Lehrstellenvermittlungssystem der École de Charité. Es funktionierte, indem der Bedarf, d. h. Neigungen und Begabungen der examinierten Kinder auf der einen Seite und Angebote für Lehr- und Arbeitstellen auf der anderen Seite aufgelistet wurden und miteinander abgeglichen bzw. einander zugeordnet wurden. Bei einer ständig anwachsenden Zahl von aufgenommenen Kindern, bot sich dies als effektive Methode an, die Lehrstellensuche zu erleichtern und zeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen oder früh genug nach Alternativen zu suchen. Besonders in Krisenzeiten dürfte ein solches System von Vorteil gewesen sein, da es einen schnellen Überblick über die Lage der verschiedenen Gewerbezweige ermöglichte. Diese Vorgehensweise der Vermittlung wurde für Jungen und Mädchen gleich gehandhabt. Es wurden in diesen Listen der Meister, Unternehmer und Hausherren alle möglichen Informationen über Gehaltsvorstellungen, Unternehmenssituation, moralischer Wandel und Charakter etc. gesammelt und Kinder entweder nach eingehender Untersuchung sofort vermittelt oder aber zu einem späteren Zeitpunkt. Zum Abschluss eines Lehrvertrages wird die Verlängerung von höchstens einem Jahr an den Meister zugestanden, sofern er zuvor die vollständige Unterhaltung des Lehrlings geleistet hat (Kleidung, Unterkunft, Beköstigung). Waren die Lehrlinge einmal vermittelt, so wurden sie auf dieselbe Weise begleitet wie die Lehrlinge des Waisenhauses durch die Waisenhausleitung. Neben dem sonntäglichen Katechismusunterricht, auf den die Jugendlichen zur Teilnahme verpflichtet wurden, war der Kontakt auch durch das folgende Reglement gewährleistet, auf das im Zusammenhang mit dem Unterricht schon verwiesen wurde: „La Direction ne perdra pas de vue les apprentifs qu'elle aura placés. Il sera fait de tems à autre, tant par les Directeurs même que par l'Inspecteur de la maison, des visites chés les Maitres pour s'informer de la conduite des dits apprentifs et tous les ans deux fois, savoir le premier Dimanche de Mars et le premier Dimanche de Septembre on les rassemblera l'après-midi dans la Maison, et un des Directeurs les examinera pour juger s'ils ne se negligent pas dans la lecture, l'ecriture et autres parties des instructions qu'ils ont recues.“ Die Tatsache, dass die Direktoren und der Inspektor sich nach dem „Verhalten“ des Jugendlichen erkundigen sollen und nicht etwa nach seinem „Befinden“ macht deutlich, dass die Besuche in erster Linie der weiteren Kontrolle und „Überwachung“ dienen sollten, also der Aufrechterhaltung der Disziplin und weniger der Seelsorge. Die halbjährlichen Prüfungen waren zwar von einer positiven Absicht getragen, aber bedeuteten nur zusätzlichen Druck aus der Perspektive des Jugendlichen, dem bei einem ausgefüllten Arbeitstag jegliche Zeit fehlte, das Verlernte wieder aufzuholen. Als effektvoll und ganz auf der Linie der Leistungsförderung erwies sich auch hier eine Preisverleihung. Die ab 1750 eingeführten Preise waren bestimmt für „Lehrlinge, die sich während ihrer Lehrzeit gut geführt und etwas Tüchtiges gelernt hatten.“ Die zu gewinnenden Preise waren nicht unbeträchtlich und deshalb für einige ein motivierender Leistungsansporn. Schließlich sei noch erwähnt, dass durch die genannten Besuche und über andere Kommunikationswege auch die medizinische Betreuung gewährleistet wurde.

Arbeit im Haus – Zweck, Nutzen, Stellenwert

Mit Blick auf die Diakonie der franz.-prot. Gemeinde in Berlin weist M. Welge zurecht darauf hin, dass durch die Armenfürsorge „keine 'heile Welt'“ innerhalb der franz. Gemeinde entstanden sei und erwähnt in diesem Zusammenhang dann wenige Zeilen später: „Auch Kinderarbeit war üblich.“ Das Faktum der Kinderarbeit als solcher besagt allerdings rein gar nichts. Zu fragen ist nach ihrer konkreten Gestalt, nach ihren Bedingungen, nach Zweck und Ziel und nach damit verbundenen Interessen. Auch die Betrachtung und Beurteilung der Kinderarbeit in damaligen „Anstalten“ oder „Waisenhäusern“ kann nicht erfolgen, ohne dass man ihre Rahmenbedingungen, Konzeptionen und Ziele differenziert. Wo dies ausbleibt, ist die Gefahr einer klischeeartig beschriebenen oder besser geschriebenen Alltagsgeschichte, wie sie zuweilen in der Literatur begegnet, besonders groß. Von der Notwendigkeit der Präzisierung und Differenzierung ausgehend, soll hier noch einmal nach Sinn und Zweck der „Kinderarbeit“ im Haus gefragt werden. K. Steiner sieht eine Doppelfunktion in den Arbeitsbeschäftigungen der École de Charité. Sie wären nicht nur ausgeführt worden, um die Finanzlage der Einrichtung zu verbessern, sondern auch damit die Kinder Fertigkeiten für ihren späteren Lebensunterhalt erwerben konnten. In der Tat bewegte sich die Leitung bei ihren Entscheidungen immer zwischen diesen beiden Polen. Das Bestreben, durch diese Arbeiten vor allem den Mädchen bestimmte Qualifizierungen mitzugeben und Begabungen zu wecken, findet sich in den Protokollbüchern oft als das leitende Motiv bei der Einführung oder Suche nach geeigneten Beschäftigungen. Die Möglichkeit, auf diesem Wege eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen, stellte sich dabei eher als ein positiver Nebeneffekt ein und der finanzielle Gewinn war geringfügig und relativ bedeutungslos, wenn man ihn in Relation zu den eigentlichen Ausgaben und Einnahmen des Hauses setzt. Die Grenze wurde auf jeden Fall dort gezogen, wo die Beschäftigung für die betroffenen Kinder selbst nicht mindestens ebenso „lucratif“ („lukrativ“) war und außerdem dort, wo die Beschäftigung den Kindern kurz- oder langfristig Schaden zugefügt hat oder hätte. Die Arbeiten innerhalb oder außerhalb des Hauses erfüllten überwiegend denselben Zweck, wie die des Maison des Orphelins. Sie sollten den Kindern Fertigkeiten verschaffen, die sie mittelfristig für Berufe qualifizieren und langfristig zu einer „unabhängigen“ – zumindest aber zu einer eigenständigen – Existenz führen sollten. Ein Text von J. P. Erman zeugt davon, dass die Leitung von den Effekten eines solchen Konzeptes auch überrascht bzw. eingeholt werden konnte. Er schreibt rückblickend: „Les principes pour le travail des filles ont varié. Dans l'origine on y avoit fait entrer la broderie, la fabrication des dentelles, le dévidage et le cardage de la soye et de la filoselle. L'expérience a convaincu qu'il étoit plus expédient de se borner au tricotage et à la couture; et l'on a été fixé à ce dernier plan par les inconvéniens qu'on a vu résulter, pour quelques élèves de la Maison, de talens qui au sortir de la fondation les conduisoient à s'établir en leur particulier et à se mettre dans un état d'indépendance ou dans des relations dangereuses.“ Aus dieser Darstellung kann man schließen, dass sich die Eigenständigkeit der Mädchen nach Befinden der Leitung oder zumindest J. P. Ermans also in Grenzen halten soll. Es mag durchaus sein, dass die selbständige Arbeit in diesen Produktionsbereichen mit Risiken behaftet waren, die letzten Endes doch wieder in eine Abhängigkeit führten. Aber das konservative Interesse der Leitung ist hier überdeutlich und es zeigt die Doppelgesichtigkeit einer patriarchalischen oder überfürsorglichen Diakonie, die letztendlich alte Abhängigkeitsstrukturen (Armut etc.) durch neue ersetzt und statt zur Unabhängigkeit zu befähigen, kindliche Strukturen aufrechterhält. Auf alle Fälle wird an der Einlassung J. P. Ermans deutlich, dass letztlich nicht unbedingt alle möglichen Fähigkeiten und Neigungen geweckt und ausgebildet werden sollten und dass derjenige, der hier eine Auswahl traf, damit auch über den Platz der Armen und Notleidenden in der Gesellschaft bestimmen konnte. Der tatsächliche Wahrheitsgehalt der Informationen, die J. P. Erman in seiner rückblickenden Darstellung gibt, muss jedoch erheblich in Zweifel gezogen werden. Die von ihm erwähnte abgeschaffte Seidenabhaspelung wurde nämlich entgegen seiner Darstellung nicht aufgegeben, weil sie „das Risiko“ der Autonomie der Mädchen förderte, sondern laut Protokollnotizen aus dem entgegengesetzten Grund. Diese einseitige Hilfsarbeit schien zu wenig (finanzielle) Vorteile für die Kinder zu bieten und damit zu wenig Eigenständigkeit. Deshalb kam man auch auf den Gedanken, mit dieser Arbeit nur noch völlig unbegabte Kinder zu beschäftigen. Von daher muss die Interpretation bzw. Darstellung J. P. Ermans als etwas eigenwillig erscheinen. Sie könnte stark von dem Anliegen der zu seiner Zeit verfassten Schrift geprägt sein. Diese Jubiläumsschrift des Jahres 1797 verfasste er in einer Zeit, als in Frankreich bereits die Französische Revolution ausgebrochen war und in Deutschland dessen „Schreckgespenst“ umhergeisterte. Dieser Kontext könnte ihn durchaus dazu bewogen haben, die interessierte Öffentlichkeit, die er auch als potentielle finanzielle Unterstützer ansprach, darüber informieren zu wollen, dass nicht alle „Franzosen“ die völlige Unabhängigkeit und den Umsturz bestehender Verhältnisse wollten. Es war gewissermaßen „Kolonieinteresse“, die Schule und die mit ihrem Namen verbundene Minderheit der Hugenotten in der Berliner Öffentlichkeit als gesellschaftsbewahrend und loyal gegenüber dem preußischen Staat und seiner Obrigkeit herauszustellen. Sofern also solche Befürchtungen bei denen bestanden haben, die ihre Töchter in dieser Schule unterbringen wollten („deutsche“ oder „französische“), dürften sie durch die Ausführungen J. P. Ermans, gewiss ausgeräumt worden sein.

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3.4.2.2. Die École de Charité im Konfliktfeld von Manufakturwesen und Seidenindustrie

Zu diesem Thema finden wir in den uns heute noch überlieferten Akten im Vergleich zum Waisenhaus nur wenige Informationen. Dennoch ergeben die Schriftstücke und Protokollnotizen ein schlüssiges Bild. Wie die Leitung auf die ersten Initiativen des Königs und seiner Administration zur Förderung neuer Produktionszweige im Manufakturwesen in den vierziger Jahren reagierten – ob mit Widerstand, Gleichgültigkeit, freudiger Begrüßung –, ist nicht bekannt. Einer Protokollnotiz des franz. Oberdirektoriums lässt sich jedoch das Resultat entnehmen, das die Reskripte des Königs bewirkten. Es heißt dort am 14. Juni 1749, dass die Kinder im Haus der École de Charité mit der Abhaspelung von Seide und der Wollveredelung beschäftigt würden und zwar unter der Anleitung von fünf Personen. Die Erwähnung von „fünf Personen“ erweckt die Vorstellung, es würde sich um einen großen Manufakturbetrieb innerhalb des Hauses handeln. Dem war jedoch nicht so. Von einer Anstellung von fünf Meistern o. ä. als Aufsichtspersonen erfahren wir weder etwas in den Protokollbüchern noch in den jährlich von der Kommission herausgegebenen „Relations“ („Berichten“). Es ist deshalb davon auszugehen, dass mit den fünf Personen die fünf Direktoren gemeint waren, die die Leitung der École de Charité innehatten. Dass die Direktoren hier gemeint sind, bestätigt sich auch durch eine andere Notiz, nach der die damalige Anschaffung der Seidenmühlen durch diese Direktion getätigt wurde. Bei einem Vertrag mit einem Manufakturunternehmen stellte hingegen das jeweilige Unternehmen Gerätschaften und Meister bzw. Beaufsichtigende. Man kann also davon ausgehen, dass diese hier genannten Beschäftigungen ganz in Eigenregie verliefen und innerhalb des Hauses stattfanden. Wir wissen aber auch, dass dies nicht die einzigen Beschäftigungen jener Zeit im Hause waren. Sie stellten also nur zwei von mehreren Beschäftigungsmöglichkeiten dar und zeigen, dass die Leitung – ähnlich wie die des Maison des Orphelins, allerdings frühzeitiger – akzeptiert hatte, dass diese vom König propagierten Produkte und Berufe bald eine Realität darstellen würden, die sie nicht völlig ignorieren konnten. Die Initiative des Königs kam ihnen zumindest insofern entgegen, als dass es sich hierbei immerhin nicht um Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der konventionellen einfachen Wollproduktion handelte. Der Schrecken der Wollmanufakturkrise war noch lebendig. Die Perspektive einer möglichen Existenzsicherung wird für die Leitung vor allem in Krisenjahren entscheidender gewesen sein als eine eventuelle Kollision mit dem Prinzip einer begabungs- und neigungsorientierten Vorausbildung oder Lehrstellenvermittlung. Auf der Suche nach anderen und neuen „guten Berufen“ konnte man hierin eine weitere Alternative zu anderen Berufen sehen, wenn in Einzelfällen hiermit tatsächlich eine qualitativ hochwertige Ausbildung oder existenzsichernde Berufsperspektive verbunden war. Über die zahlenmäßigen Verhältnisse der mit diesen Arbeiten im Haus beschäftigten Kinder erfahren wir nichts. Jedoch kann man den Angaben über die später ergriffenen Berufe der Kinder entnehmen, dass der Anteil der Kinder, die im Jahre 1750 in die Seidenbranche gegangen sind, absolut minimal war. Anders verhielt es sich mit den Kindern, die im Oktober 1764 aufgrund eines Befehls des Königs der Porzellanmanufaktur überstellt wurden, die schon im Zusammenhang mit dem Maison des Orphelins erwähnt wurde. Die Anzahl der betroffenen Kinder ist nicht bekannt. Auch erfahren wir nicht, ob sich von der École de Charité irgendwelcher Widerstand ergab. H. Schultz erwähnt die stark ausgeprägte feudale und disziplinarische Struktur dieser königlichen Porzellanmanufaktur Berlins. Man kann davon ausgehen, dass die Überlassung nicht im Sinne der Leitung war, weil die Kinder damit erstens gänzlich ihres Einflusses entzogen waren und zweitens das eigentliche Anliegen der Einrichtung (Erziehung und Unterricht der Kinder) ad absurdum geführt wurde. Immerhin erfahren wir aus dem Protokollbuch etwas vom Umgang mit diesen vollendeten Tatsachen. Denn dort ist nicht nur zu lesen, dass die Leitung sich um das Aushandeln günstiger Vertragsbedingungen für diese Lehrlinge bemühte, sondern auch dass man entschied, die Kinder mit dem Mittagessen in der Einrichtung zu versorgen. Damit waren die Kinder nicht durchgehend der Allgegenwart des Betriebes ausgeliefert. Es muss an dieser Stelle auch mitbedacht werden, dass die Beschäftigung in der Porzellanmanufaktur als solche nicht nur negative Seiten bot. Es gab ein Argument für die dortige Beschäftigung. Das war der überdurchschnittlich hohe Lohn und eventuell sogar gewisse Aufstiegschancen. Dieser Aspekt der beruflichen Absicherung dürfte die Leitung eher motiviert, als abgeschreckt haben. Auch diese Form der Einbeziehung ins Manufakturwesen hielt sich noch in Grenzen im Vergleich zu anderen zukünftigen Versuchen, da hier nicht der Gesamtablauf der Institution tangiert war, sondern „nur“ das Schicksal einer kleineren Gruppe. Konfliktreicher wurde die Situation, als zunehmend und immer wieder Unternehmen Anfragen zur Überlassung von Waisenkindern auch in größerer Anzahl starteten. In den späteren Jahren (1769-1770) traten, wie bereits unter dem Kapitel über das Waisenhaus dargestellt, mehrere Unternehmen sowohl an das Maison des Orphelins als auch an die École de Charité heran, um solche Überlassungen von Kindern für ihre Betriebe zu erreichen. Dazu zählten die Unternehmen De Rieux, Babelar und Marceau. Hier soll nicht mehr genauer auf den Schriftwechsel zwischen den staatlichen zuständigen Behörden (Generaldirektorium etc.), den Unternehmen und der École de Charité eingegangen werden. Es reicht der Hinweis, dass die Leitung der École de Charité diese Versuche erfolgreich abwehrte. Es sollen hier nur die Gegenargumente knapp dargestellt werden, um dadurch Aufschluss über die Motive zu erhalten, die zu solcher Zurückweisung führten. So wird die Überlassung von Kindern an den Betrieb Marceau mit folgender Begründung abgelehnt: „Nos Maisons sont consacrées a l'instruction et à l'éducation de la Jeunesse et nous sommes jusqu'ici fait un devoir d'en bannier tout autre objet quelque lucratif qu'il ait pû être dès qu'il nous a paru capable de nuire à notre objet principal.“ Präziser ließ sich der Konflikt, mit dem sich die Direktion konfrontiert sah, wohl kaum formulieren. In diesem Schreiben der Leitung vom 18. September 1769 verweist man schließlich auch wieder auf die Entscheidung des Königs aus dem Jahr 1765, in dem er bereits damals zugunsten des Maison des Orphelins entschieden hatte. Mit dem Bezug auf diese Entscheidung erreicht die Leitung schließlich beim Generaldirektorium die Abweisung des Anliegens von Marceau. Neben den üblichen Argumenten, wie sie auch vom Waisenhaus verwendet wurden, z. B. dass die Kinder zu jung seien etc., werden auch andere Bedenken geäußert, wie etwa die, dass die Mädchen in solchen Fabriken der „Verführung“ ausgesetzt wären. Diese Befürchtung mag die bereits mehrfach erwähnte Prostitution zum realen Hintergrund gehabt haben. Aber dieser Einwand diente wohl vornehmlich der Diskreditierung speziell dieser Betriebe. Denn das eigentliche Hindernis für die Leitung, das viel stärker ins Gewicht fiel, war das des römisch-katholischen Bekenntnisses dieser Unternehmer. Seit einiger Zeit durch die Wirtschafts- und Arbeitsplatzpolitik Friedrich II. im Lande weilend, versuchten diese „importierten Arbeitskräfte“ nach und nach Betriebe zu gründen. Sie wurden mit ähnlichen Versprechungen, Begünstigungen und Privilegien ins Land geholt wie einst die Hugenotten. Es handelte sich überwiegend um Franzosen, die in der Textilbranche beschäftigt waren. So finden sich in den Stellungnahmen, in denen die Anliegen der Unternehmer abgewiesen werden, kurioserweise auch „fremdenfeindliche“ Äußerungen wie diese: „Et que d'ailleurs l'on scait combien d'objets de séduction se presentent dans les maisons de la plupart de ces ètrangers, dont les moeurs sont souvent trés equivoques et dangereuses.“ Die Abneigung gegenüber der neuen Minderheit, die als französische Katholiken „Aufnahme gefunden“ haben, artikuliert sich überdeutlich. Einen Reflex davon gab es bereits in einem Reglement der Leitung der École de Charité von 1765, das die Unterbringung von Lehrlingen bei römisch-katholischen Meistern ausdrücklich untersagte. Dass gerade jetzt in dieser Zeit die Frage des Bekenntnisses an Bedeutung gewann, – vor allem dann, wenn es sich um Franzosen handelte – lässt sich mit dem zunehmend stärker ausgeprägten Interesse der Kolonieangehörigen – besonders der Trägerschichten ihrer Institutionen – an Bewahrung ihrer Identität erklären. Dieses Identitätsproblem lässt sich besonders gut auch an der Sprachentwicklung innerhalb der hugenottischen Kolonie ablesen. Zur selben Zeit fand nämlich eine Auseinandersetzung zwischen der Option für die deutsche Sprache auf der einen und der für die Bewahrung der eigenen Kultur als wichtig empfundenen französischen Sprache auf der anderen Seite statt. Wir sahen auch, dass Katholiken und besonders franz. Katholiken früher gelegentlich sogar vom diaconat unterstützt worden waren. Der Affront gegen diese Unternehmer spricht nun eine ganz andere Sprache. Für die betroffenen Kinder wäre die Unterbringung in diesen Unternehmen wahrscheinlich wesentlich angenehmer gewesen als die in der oben genannten feudal geprägten Porzellanmanufaktur unter unmittelbarer Obhut Friedrich II. Aber zu Verhandlungen ist es nie gekommen. Weitestgehende Kompromisse von Seiten der Unternehmer hätten unter Umständen sogar neue Perspektiven eröffnen können. So kamen sie aber gar nicht erst in den Blick, weil das diakonische Interesse nicht zuletzt stark vom Interesse der Identitätsbewahrung der Kolonie bestimmt wurde.

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